1. Eine 4. Halleneinheit kann sinnvollerweise am ASG in Form einer gestapelten 2-fach-Halle westlich der Bestandshalle untergebracht werden. Die Entscheidung muss bis Ende November 2017 fallen. Im Falle einer Entscheidung muss die Finanzierung gesichert werden.
2. Die Ausführungen der Verwaltung zu den Fragen 2 und 3 des CSU-Antrags werden zur Kenntnis genommen.
3. Der Fraktionsantrag SPD/FDP/Grüne Liste Nr. 156/2017 v. 26.10.2017 ist damit bearbeitet.
4. Der Fraktionsantrag CSU Nr. 146/2017 vom 16.10.2017 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Fraktionsantrag der SPD/FDP/Grüne Liste stellt den
Antrag für die Fachausschuss- und Stadtratssitzungen im November:
„Die Verwaltung zeigt auf, in welchem
finanziellen (städtischer Haushalt und Fördermittel) und zeitlichen Rahmen die
Erweiterung um eine zusätzliche Halleneinheit in die derzeitigen Planungen für
das ASG einbezogen werden kann.“
Der Fraktionsantrag der CSU beinhaltet 3 Fragen zur „Dringenden Verbesserung des Angebots an Sporthallen in unserer Stadt“:
1. Besteht die Möglichkeit, auf dem ASG-Gelände eine weitere 4. Halleneinheit zu errichten? Noch ist mit dem Bau bzw. der Sanierung der Sporthallen am ASG nicht begonnen worden.
2. Wie ist der derzeitige Stand bezüglich neuer Sportanlagen im Flächennutzungsplan?
3. Wo gibt es im Westen Flächen, auf denen eine neue Sportanlage entstehen könnte?
2. Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zum weiteren Vorgehen ist zwingend eine Entscheidung, ob eine 4.Halleneinheit am ASG realisiert werden soll, bis Ende November 2017 zu treffen und ggfls. die zusätzliche Finanzierung zu sichern.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Zusätzliche,
4. Halleneinheit am Standort ASG:
Projektstand ASG-Turnhallen
Für die Sanierung
der bestehenden 2-fach-Halle und den Anbau einer Einfach-Halle wurde der
Entwurf im BWA am 11.07.2017 beschlossen. Derzeit laufen die Ausführungsplanung
und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse. Anfang Januar 2018 beginnen die
Ausschreibungsverfahren mit der EU-weiten Veröffentlichung. Bauzeit für die
Sanierung ist Mitte Mai 2018 bis September 2019, für den Anbau September 2019 bis
Ende 2020.
Die Sanierungs- und
Neubauarbeiten sind im Bereich Haustechnik (Erschließung, Abwasserführung,
Lüftung, Energieversorgung) und im Bereich Hochbau (Anschlussbauteile,
Fundamente) eng verzahnt, so dass wesentliche Planungsanteile und auch Ausschreibungen
nur gemeinsam für beide Teilprojekte möglich sind.
Eine planerische Trennung der Sanierung der
2-fach Turnhalle und dem Neubau der 1-fach Halle ist bislang nicht vorgesehen
und daher ohne Umplanung nicht möglich.
Die Förderanträge
nach FAG und KIP (Kommunalinvestitionsprogramm) sind eingereicht. Für den
Bereich KIP ist eine Fertigstellung (vollständige Abnahme) bis Ende 2020
Bedingung.
Erweiterung um 4. Halleneinheit
An folgenden
Standorten wäre für die 4. Halleneinheit geometrisch Platz (siehe Anlage 3):
A Neubau
einer zweigeschossigen 2-fach-Halle westlich der Bestandshalle anstatt des
derzeit beschlossenen und geplanten eingeschossigen Einfachhallenneubaus
B Ergänzung einer
weiteren Einfachhalle nördlich der Bestandshalle
C Ergänzung einer
weiteren Einfachhalle östlich der Bestandshalle
Die Varianten B und
C sind nicht geeignet. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie eine unnötige
weitere Versiegelung von Flächen lassen sinnvollerweise eine Bebauung an diesen
Stellen mit einer Sporthalle nicht zu. Weiterhin ist es notwendig, Flächen nahe
der künftigen StUB-Trasse (Kosbacher Damm) für mögliche zukünftige Nutzungen
z.B. Wohnbebauung zu reservieren.
Die Variante A
scheint geeignet. Ähnlich der Doppelhalle am MTG könnte hier eine gestapelte
2-fach-Übungseinheit anstatt der jetzt geplanten Einfeldhalle entstehen.
Mögliche Abstandsflächenprobleme zur Dompfaffstraße hin scheinen lösbar.
Auf Grund des
inzwischen weit fortgeschrittenen Planungsstandes müsste jedoch eine
entsprechende Entscheidung für die 4. Halleneinheit spätestens bis Ende
November 2017 fallen, um die Ausschreibungsphase noch rechtzeitig stoppen zu
können, ohne Schadensersatzansprüche auszulösen.
Mögliches
Zeitszenario für diese Variante:
Dezember 2017 sofortiger Stopp aller
weiteren Planungstätigkeit für Sanierung und Anbau
Januar bis September 2018 Umplanungsarbeiten bis
Entwurf für Sanierung mit Anbau Doppelturnhalle, Tektur der Zuschussanträge
Ab Oktober 2018 Baueingabe,
Ausführungsplanung, Vergabe
Mai 2019 bis
September 2020 Sanierung der
Bestandshalle (noch im KIP-Termin)
Oktober 2020 bis
Anfang 2021 Neubau der Stapelhalle
Im Vergleich zur
aktuellen Planung wird der Zeitverzug mindestens ein Jahr betragen.
Die Mehrkosten zum
aktuellen Haushaltsentwurf für die Stapellösung betragen voraussichtlich ca.
3,7 Mio. EUR Bauinvestition und 55.000 EUR Einrichtungskosten (beide Werte +/-
30 %)
Der Kostenrichtwert
für eine 2-fach Sporthalle liegt derzeit bei 3.648.800 €, so dass mit einer
FAG-Förderung für die Stadt Erlangen i.H.v.1.970.352 € zu rechnen ist.
3.2 Zu
Frage 2 des CSU-Antrags:
Im
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP 2003) wurde zwischen
Bimbachtal und Adenauerring Süd eine Fläche für Sportanlagen von rund 13 ha neu
dargestellt. Diese Fläche wird unter Frage 3 näher beschrieben. Weitere
Planungsschritte sind bislang nicht erfolgt. Nutzungen und Flächenbedarf
müssten unter aktuellen Rahmenbedingungen nochmals überprüft werden.
Darüber hinaus
stellt der Flächennutzungsplan im Stadtgebiet etliche bestehende Grünflächen
mit Zweckbestimmung Sportplatz sowie Gemeinbedarfsflächen für sportlichen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dar, die ggf. weitere Sportanlagen
aufnehmen können.
3.3 Zu
Frage 3 des CSU-Antrags:
Grundsätzlich
kommen für eine neue Sporthalle im Stadtwesten folgende Standorte (siehe Anlage
4) in Frage:
-
Flächen
südlich des Bezirksklinikums
-
Sportanlage
Büchenbach West
-
BSC
Erlangen
-
TV 48,
südlich Kosbacher Damm
Die Flächen wurden
im Jahr 2011 einer Eignungsprüfung nach verschiedenen Kriterien unterzogen. Das
Ergebnis ist in der tabellarischen Übersicht in Anlage 5 dargestellt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind für eine 4-Halleneinheit nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Fraktionsantrag SPD/FDP/Grüne Liste 156/2017 v. 26.10.2017
Anlage 2: Fraktionsantrag CSU 146/2017 vom 16.10.2017
Anlage 3: Standorte für 4. Halleneinheit am ASG
Anlage 4: Lageplan Standortüberprüfung
Anlage 5: Ergebnis Standortprüfung