Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Stand der Ämterbudgets (Sachkostenbudgets) ist in Anlage 1 dargestellt. Die Spalte „Planbudget bis 30.9.2017“ rechnet das beschlossene Budget bis 30.9. hoch und gibt somit einen Anhaltspunkt, wie die Budgetentwicklung sein müsste, wenn die Mittelzu- und -abflüsse kontinuierlich über das Jahr anfallen würden. Tatsächlich sind die Erträge und Aufwendungen aber nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt.

 

Die Abrechnung der Personalkostenbudgets für das 1. und 2. Quartal 2017 kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

In der sog. Ampel (Anlage 3) wird aufgezeigt, welche Ämter voraussichtlich mit ihrem Budget (incl. Budgetrücklage) auskommen und ihr Arbeitsprogramm erfüllen bzw. bei welchen Ämtern Probleme auftreten.

 

Anlage 4 liefert eine Zusammenstellung der Zahlen zum Fortbildungscontrolling bis zum Stichtag.

 

Die Ämter, die Probleme haben, bis zum Jahresende mit ihrem Budget (incl. Budgetrücklage) auszukommen und ggf. auch das Arbeitsprogramm einzuhalten, wurden bereits von Amt 20 aufgefordert, eine Beschlussvorlage für den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss mit vorheriger Begutachtung durch den jeweiligen Fachausschuss zu erstellen. Darin haben die betroffenen Fachämter aufzuzeigen, welche Entwicklungen die Einhaltung des Budgets (incl. der Budgetrücklage) und ggf. des Arbeitsprogrammes gefährden.

Zur Vermeidung eines möglichen Defizits sind Konsolidierungsvorschläge bzw. Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms zu unterbreiten.

 

Ämter, die ausschließlich Probleme mit der Erfüllung des Arbeitsprogrammes haben, sind analog aufgefordert, die Beschlussvorlage ausschließlich in den zuständigen Fachausschuss einzubringen.

 

Hinweis zu Amt 50:

Die Abteilung 501 „Besondere Einrichtung gem. § 6a SGB II“ wurde gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.04.2016 zum 01.05.2017 aus Amt 50 ausgegliedert. Sie bildet zusammen mit der GGFA -„Gesellschaft zur Förderung der Arbeit AöR“ das neue Amt 55, bezeichnet als „Jobcenter/Arbeitslosengeld II“.

Die Abrechnung des Sachmittelbudgets von Amt 55 erfolgt in 2017 noch gemeinsam mit dem Amt 50, das nunmehr die Bezeichnung „Sozialamt“ trägt. Erst in 2018 werden beide Sachmittelbudgets getrennt abgerechnet. Anders sieht es bei der Abrechnung der Personalkostenbudgets aus. Hier erfolgen die Abrechnungen beider Ämter bereits ab dem 01.05.2017 getrennt (siehe Fußnote bei Anlage 2).

 


Anlagen:
Anlage 1: Ämterbudgets 2017 (Sachkostenbudgets) - Zwischenstände zum 30.09.2017

Anlage 2: Personalkostenbudgetierung - Abrechnung 1. und 2. Quartal 2017

Anlage 3: Budget und Arbeitsprogramm 2017 - Stand: 30.09.2017 - sog. „Ampel“

Anlage 4: Fortbildungscontrolling - Stand: 30.09.2017