hier: Änderungsbeschluss
Für den Teilbereich – Erweiterung Uni-Südgelände – ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Teilbereich
1:
Westlich der Kurt-Schumacher-Straße, südlich der Staudtstraße, östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße und Erwin-Rommel-Straße, einschließlich einer Teilfläche westlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße.
Teilbereich
2:
Östlich der Nürnberger Straße, zwischen der Äußeren Nürnberger Straße und der Bebauung an der Haberstraße, Stettiner Straße und Görlitzer Straße, zwischen der Äußeren Nürnberger Straße und Haberstraße, nördlich der Südspange und westlich der Kurt-Schumacher Straße anschließend an die bestehende Sonderbaufläche Universität.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel
der Planung
Die
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in den vergangenen
Jahren auch in ihrem Südgelände, in welchem die naturwissenschaftlichen und
technischen Fakultäten u.a. angesiedelt sind, eine positive Entwicklung
genommen: Neben einer regen Bautätigkeit hat auch die Zahl der Studierenden
zugenommen.
Das Bayerische Kabinett hat am 2. Mai
2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu
stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als
Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.
Der
Stadtrat hat mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 (Technische Fakultät
Standortpotentiale in Erlangen; CSU-Antrag 002/2017 - Einberufung eines runden
Tisches in Erlangen: Zukünftiger Standort der Technischen Fakultät) und vom
31.05.2017 (Technische Fakultät: Weiteres Vorgehen nach dem Kabinettsbeschluss
vom 2. Mai 2017) das weitere Vorgehen zum Thema „Technische Fakultät“
beschlossen.
Zur
Stärkung des Hochschulstandorts und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung
von Bebauungsplänen
einzuleiten.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 12,23 ha in zwei Teilbereichen von ca. 5,58 ha (nördlich) und ca. 6,65 ha (südlich). (vgl. Anlage 1)
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Mit der Änderung des FNP soll die angrenzende Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Universität erweitert werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Wald und Grünfläche dargestellt. Teilweise liegt der Änderungsbereich im Landschaftsschutzgebiet. Östlich der Nürnberger Straße stellt der FNP Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar. Entlang der B4 und dem Teilstück der Nürnberger Straße sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt. (vgl. Anlage 2)
d)
Rahmenbedingungen
Bei der Änderung des FNP sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:
- Anforderungen
im Hinblick auf Natur und Landschaft sowie Artenschutz
- Benachbarte Natura 2000 Gebiete: Brucker Lache,
Sebalder Reichswald
- Teilweise Waldeigenschaft der Flächen
- Schallimmissionen, insbesondere von Verkehrswegen
§ Aktuellen
Planungen für die Stadt-Umland-Bahn und einen Radschnellweg Nürnberg - Erlangen
§
Integriertes
städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen - Südost.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Universität geschaffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den
Teilbereich – Erweiterung Uni-Südgelände – nach den Vorschriften des BauGB.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden,
dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung
und Stadtplanung zur Einsicht bereitgehalten wird.
Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
b) Schutzverordnung
Eine
Änderung der Landschaftsschutzverordnung ist erforderlich.
c) Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren geregelt. Im FNP
2003 sind zahlreiche Flächen dargestellt, die bevorzugt zur Entwicklung von
Natur und Landschaft herangezogen werden sollten.
d) Umweltprüfung
Für die
Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
e)
Standortalternativen
Laut Beschluss des Bayerischen
Kabinetts soll die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität am
Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt werden.
Aufgrund der Lage im direkten Anschluss an zahlreiche Universitätsnutzungen ist der aufgezeigte Änderungsbereich für eine Erweiterung des Universitätsgeländes gut geeignet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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bei
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Wirksame Darstellungen des FNP 2003