Betreff
20. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 für den Teilbereich - Erweiterung Uni-Südgelände -
hier: Änderungsbeschluss
Vorlage
611/185/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Für den Teilbereich – Erweiterung Uni-Südgelände – ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Teilbereich 1:

Westlich der Kurt-Schumacher-Straße, südlich der Staudtstraße, östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße und Erwin-Rommel-Straße, einschließlich einer Teilfläche westlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße.

 

Teilbereich 2:

Östlich der Nürnberger Straße, zwischen der Äußeren Nürnberger Straße und der Bebauung an der Haberstraße, Stettiner Straße und Görlitzer Straße, zwischen der Äußeren Nürnberger Straße und Haberstraße, nördlich der Südspange und westlich der Kurt-Schumacher Straße anschließend an die bestehende Sonderbaufläche Universität.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in den vergangenen Jahren auch in ihrem Südgelände, in welchem die naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten u.a. angesiedelt sind, eine positive Entwicklung genommen: Neben einer regen Bautätigkeit hat auch die Zahl der Studierenden zugenommen.

Das Bayerische Kabinett hat am 2. Mai 2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.

Der Stadtrat hat mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 (Technische Fakultät Standortpotentiale in Erlangen; CSU-Antrag 002/2017 - Einberufung eines runden Tisches in Erlangen: Zukünftiger Standort der Technischen Fakultät) und vom 31.05.2017 (Technische Fakultät: Weiteres Vorgehen nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. Mai 2017) das weitere Vorgehen zum Thema „Technische Fakultät“ beschlossen.

Zur Stärkung des Hochschulstandorts und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten.

 

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 12,23 ha in zwei Teilbereichen von ca. 5,58 ha (nördlich) und ca. 6,65 ha (südlich). (vgl. Anlage 1)

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Mit der Änderung des FNP soll die angrenzende Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Universität erweitert werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Wald und Grünfläche dargestellt. Teilweise liegt der Änderungsbereich im Landschaftsschutzgebiet. Östlich der Nürnberger Straße stellt der FNP Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar. Entlang der B4 und dem Teilstück der Nürnberger Straße sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt. (vgl. Anlage 2)

 

d) Rahmenbedingungen

Bei der Änderung des FNP sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:

 

  • Anforderungen im Hinblick auf Natur und Landschaft sowie Artenschutz
  • Benachbarte Natura 2000 Gebiete: Brucker Lache, Sebalder Reichswald
  • Teilweise Waldeigenschaft der Flächen
  • Schallimmissionen, insbesondere von Verkehrswegen

§  Aktuellen Planungen für die Stadt-Umland-Bahn und einen Radschnellweg Nürnberg - Erlangen

§  Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen - Südost.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Universität geschaffen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Verfahren

 

Änderung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Erweiterung Uni-Südgelände – nach den Vorschriften des BauGB.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht bereitgehalten wird.

 

Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

b) Schutzverordnung

Eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung ist erforderlich.

 

 

c) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren geregelt. Im FNP 2003 sind zahlreiche Flächen dargestellt, die bevorzugt zur Entwicklung von Natur und Landschaft herangezogen werden sollten.

 

d) Umweltprüfung

Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

e) Standortalternativen

Laut Beschluss des Bayerischen Kabinetts soll die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt werden.

Aufgrund der Lage im direkten Anschluss an zahlreiche Universitätsnutzungen ist der aufgezeigte Änderungsbereich für eine Erweiterung des Universitätsgeländes gut geeignet.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        Anlage 2: Wirksame Darstellungen des FNP 2003