Bedarfsbeschluss nach DA-Bau 5.3
Dem vorliegenden Bedarfsnachweis für den Neubau einer zweigruppigen Spielstube und einer zweigruppigen Grundschullernstube auf dem städtischen Baugrundstück Fl.-Nr. 503/148 in der Donato-Polli-Straße in Büchenbach wird gemäß DA-Bau 5.3 zugestimmt.
Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2018, sowie für die mittelfristige Finanzplanung, sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
Vorbemerkung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 einstimmig u.a. den
Bedarf für eine 2-gruppige Spielstube und eine 2-gruppige Grundschullernstube
für den Bereich Büchenbach-Nord festgestellt und die Verwaltung beauftragt, mit
einem geeigneten Bauträger zwecks Errichtung und Anmietung in Verhandlungen zu
treten. Die Gespräche mit einem geeigneten Bauträger führten in Bezug auf
Errichtung der Spiel- und Lernstubenplätzen zu dem Ergebnis, dass die hierfür
möglichen Flächen für die Errichtung einer Regelkindertageseinrichtung benötigt
und genutzt werden sollen und so für Spiel-und Lernstube nicht zur Verfügung
stehen. Der Bau der Einrichtung soll nun
durch die Stadt erfolgen.
Für den zusätzlich vorhandenen Bedarf für eine Familienpädagogische Einrichtung in Büchenbach-Nord finden derzeit erfolgversprechende Gespräche im Zuge des Bauvorhabens in der Odenwaldallee mit der GEWOBAU statt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bedarfsgerechter Ausbau mit zusätzlichen Kindertagesplätzen für den
Bereich Büchenbach-Nord.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Baumaßnahme ist sehr dringend. Zum einen ist die Nachfrage nach Plätzen im Bereich Kindergarten- und Grundschulalter gestiegen, weiter hat der Bund ein Förderprogramm für den Bau von Kindertageseinrichtungen für den Altersbereich U 6 aufgelegt, das bei Fertigstellung bis 2020 eine höhere staatliche Förderung in Aussicht stellt. Die Förderung beträgt dann 75% der förderfähigen Kosten statt den sonst üblichen 55 % nach FAG. Die förderrechtliche Voraussetzung der Fertigstellung bis 2020 macht es notwendig, bereits heuer mit der Planung zu beginnen. Die erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 60.000,00 € könnten durch Umschichtungen im Haushalt des Jugendamtes aufgebracht werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das städtische Grundstück
Fl.-Nr. 503/148 in der
Donato-Polli-Straße liegt auf der Einrichtungsachse, ist durch eine
Bushaltestelle an den öffentlichen Nahverkehr sowie durch einen Fuß- und
Radweg gut an das Wohngebiet Büchenbach-Nord angebunden. Es ist
städtebaulich bei der Beplanung des
gesamten Gebiets für die Bebauung mit einer Einrichtung für Kinder/Jugendliche
vorgesehen.
Das Grundstück mit 929 qm ist für den Baukörper der Kindertageseinrichtung in
3-geschossiger Bauweise knapp ausreichend, das erforderliche Außengelände soll
teilweise jenseits des Holzweges situiert werden.
Das Raumprogramm kann der Anlage entnommen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Ergebnis der Grobkostenermittlung ohne konkrete Planung
kann zum derzeitigen Zeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 30% ermittelt
werden. Auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms anhand von BRI-/BGF-Werten
von Vergleichsprojekten liegt der Kostenrahmen bei 3.060.000 €. Unter
Berücksichtigung der Abweichung wird die Endabrechnungssumme damit
voraussichtlich zwischen 2.142.000 € und 3.978.000 € liegen.
Investitionskosten: |
€
3.060.000,00 |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
1.249 000,00 |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Raumprogramm vom 31.03.2017