Betreff
Neubau einer zweigruppigen Spielstube und einer zweigruppigen Grundschullernstube in Büchenbach Nord-West
Bedarfsbeschluss nach DA-Bau 5.3
Vorlage
511/042/2017
Aktenzeichen
IV/51/511/SW009
Art
Beschlussvorlage

Dem vorliegenden Bedarfsnachweis für den Neubau einer zweigruppigen Spielstube und einer zweigruppigen Grundschullernstube auf dem städtischen Baugrundstück Fl.-Nr. 503/148 in der Donato-Polli-Straße in Büchenbach wird gemäß DA-Bau 5.3 zugestimmt.

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2018, sowie für die mittelfristige Finanzplanung, sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 


Vorbemerkung:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 einstimmig u.a. den Bedarf für eine 2-gruppige Spielstube und eine 2-gruppige Grundschullernstube für den Bereich Büchenbach-Nord festgestellt und die Verwaltung beauftragt, mit einem geeigneten Bauträger zwecks Errichtung und Anmietung in Verhandlungen zu treten. Die Gespräche mit einem geeigneten Bauträger führten in Bezug auf Errichtung der Spiel- und Lernstubenplätzen zu dem Ergebnis, dass die hierfür möglichen Flächen für die Errichtung einer Regelkindertageseinrichtung benötigt und genutzt werden sollen und so für Spiel-und Lernstube nicht zur Verfügung stehen. Der Bau der  Einrichtung soll nun durch die Stadt erfolgen. 

Für den zusätzlich vorhandenen Bedarf für eine Familienpädagogische Einrichtung in Büchenbach-Nord finden derzeit erfolgversprechende Gespräche  im Zuge des  Bauvorhabens in der Odenwaldallee mit der GEWOBAU statt.

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bedarfsgerechter Ausbau mit zusätzlichen Kindertagesplätzen für den Bereich Büchenbach-Nord.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die Baumaßnahme ist sehr dringend. Zum einen ist die Nachfrage nach  Plätzen im Bereich Kindergarten- und Grundschulalter  gestiegen, weiter hat der Bund ein Förderprogramm  für den Bau von Kindertageseinrichtungen für den Altersbereich U 6 aufgelegt, das bei Fertigstellung bis 2020 eine höhere staatliche  Förderung in Aussicht stellt.  Die Förderung beträgt dann 75% der förderfähigen Kosten statt den sonst üblichen 55 % nach FAG. Die förderrechtliche Voraussetzung der Fertigstellung bis 2020 macht es notwendig,  bereits heuer mit der Planung zu beginnen. Die erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 60.000,00 € könnten durch Umschichtungen im Haushalt des Jugendamtes aufgebracht werden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Das städtische Grundstück Fl.-Nr. 503/148 in der Donato-Polli-Straße liegt auf der Einrichtungsachse, ist durch eine Bushaltestelle an den öffentlichen Nahverkehr sowie durch einen Fuß- und Radweg gut an das Wohngebiet Büchenbach-Nord angebunden. Es ist städtebaulich  bei der Beplanung des gesamten Gebiets für die Bebauung mit einer Einrichtung für Kinder/Jugendliche vorgesehen.

Das Grundstück mit 929 qm ist für den Baukörper der Kindertageseinrichtung in 3-geschossiger Bauweise knapp ausreichend, das erforderliche Außengelände soll teilweise jenseits des Holzweges situiert werden.

Das Raumprogramm kann der Anlage entnommen werden.

 

 

4.            Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Das Ergebnis der Grobkostenermittlung ohne konkrete Planung kann zum derzeitigen Zeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 30% ermittelt werden. Auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms anhand von BRI-/BGF-Werten von Vergleichsprojekten liegt der Kostenrahmen bei 3.060.000 €. Unter Berücksichtigung der Abweichung wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 2.142.000 € und 3.978.000 € liegen.

 

Investitionskosten:

€ 3.060.000,00

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 1.249 000,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Raumprogramm vom 31.03.2017