Antrag der FDP-Stadtratsfraktion Nr. 142/2016 vom 18.10.2016
- Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
- Der Antrag der FDP-Stadtratsfraktion Nr. 142/2016 vom 18.10.2016 ist damit bearbeitet.
Sachbericht
Den Auftrag des FDP-Antrages ist in vier
Themenbereiche aufzuteilen.
1. „Für die
nichtöffentliche Vorlage soll die Verwaltung die Tabelle auf S. 17 des
Haushaltes weiter aufsplitten, um erkennen zu können wie sich die großen
Gewerbesteuerzahler ab 100.000 Euro aufteilen mit der jeweiligen
durchschnittlichen Gewerbesteuerzahlung der letzten drei Jahre“.
(bearbeitet von
202 - Abt. Gemeindesteuern)
Im Haushaltsentwurf 2017 ist auf der Seite 17 mit Stand 19.8.2016 die Zahl der
Gewerbetreibenden und die Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens 2015
aufgelistet. Insgesamt sind über 10.000 Gewerbetreibende gemeldet, als
Steuerpflichtige in 2016 sind in der Abteilung Gemeindesteuer knapp 6.200
Gewerbebetriebe erfasst. Davon 1.712 mit einer Steuerforderung bzw.
–erstattung; davon wiederum sind 65
Gewerbebetriebe mit einer Gewerbesteuer über 100.000 Euro gelistet.
Diese 65 Firmen wurden entsprechend des Fraktionsantrages weiter aufgesplittet
und wurden deshalb unterteilt in
100.000 Euro bis 199.999 Euro: 28 Firmen
200.000 Euro bis 299.999 Euro: 18 Firmen
300.000 Euro bis 399.999 Euro: 5 Firmen
400.000 Euro bis 499.999 Euro: 5 Firmen
500.000 Euro bis 999.999 Euro: 3 Firmen
ab 1.000.000 Euro: 6 Firmen
In einem weiteren Schritt wurde aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 der Durchschnitt der Gewerbesteuerzahlungen gebildet. Aus dieser Auswertung ergibt sich folgendes Bild, wobei wegen des Steuergeheimnisses selbstredend keine Namen angegeben werden können:
Auffällig bei dieser Tabelle ist, dass fünf Gewerbebetriebe in der Rubrik 100.000 – 199.999 Euro im Durchschnitt unter 100.000 Euro liegen. Wiederum fünf Gewerbebetriebe liegen in der Rubrik 200.000 – 299.999 Euro im Durchschnitt unter 200.000 Euro liegen. Bei der Rubrik darüber - also ab 300.000 Euro – 399.999 Euro haben von den fünf Gewerbebetrieben zwei Werte über 400.000 Euro. Bei den weiteren Rubriken gibt es so gut wie keine Abweichungen.
2. „Ferner soll die
Verwaltung eine Übersicht erstellen, welche größere Firmen (Gewerbesteuer über
100.000 Euro) in den letzten 10 Jahren verlassen haben und soweit bekannt, den
Grund dafür“.
(bearbeitet von 202 - Abt. Gemeindesteuern mit Abt. WA/Wirtschaftsförderung)
Hier wurden die Firmen betrachtet, die in einem der Wirtschaftsjahre 2010 bis 2015 mindestens in einem Jahr ein Gewerbesteuer-Soll von über 100.000 Euro erreicht haben (Wirtschaftsjahr = Veranlagungsjahr, nicht Haushaltsjahr). Im Betrachtungszeitraum sind dies insgesamt 162 Firmen.
Anschließend wurde überprüft, welche dieser Firmen Erlangen verlassen haben:
Neun Firmen wurden identifiziert, die seit Betrachtungsbeginn Erlangen verlassen haben. Eine Firma wurde abgemeldet (keine Verlagerung), acht Firmen haben den Sitz verlegt. 3 x nach Hamburg sowie nach Nürnberg, Fürth, Grünwald, Röttenbach, Hemhofen. Bei zwei dieser neun Firmen ist der Wirtschaftsförderung bekannt, dass der Platzmangel in Erlangen der Grund für die Verlegung war. Weitere Infos werden im nichtöffentlichen Teil mündlich gegeben.
3. „Unter anderem mit
der IHK und der HWK (die Verwaltung kann gerne weitere Akteure ergänzen) sind
Gespräche aufzunehmen, um die Situation zu analysieren, um dann ein Konzept zu
erarbeiten, was mittelständische Firmen erwarten und wie solche zu halten sind
etc.“.
(bearbeitet von Abt. WA/Wirtschaftsförderung)
Gerade zu der Frage was Unternehmen in Erlangen bewegt, aber auch zum Ziel wie man mittelständische Unternehmen in Erlangen hält oder gewinnt, wird auf die Unternehmensbefragung in 2016 verwiesen (siehe sep. TOP in der HFPA-Sitzung).
Des Weiteren hat die Verwaltung folgende Stellungnahmen
erreicht: IHK-Gremium, Kreishandwerkerschaft, Bund der Selbständigen.
Außerdem führte das Wirtschaftsreferat am 09.03.2017 ein Gespräch mit den
Geschäftsführern bzw. Vorsitzenden dieser Wirtschaftsverbände. Dabei sprachen
diese als wichtigste Standortfaktoren für die ortsansässigen Unternehmen an:
- ausreichendes Gewerbeflächenangebot, insb. für bereits ortsansässige Unternehmen, die er-
weitern möchten
- serviceorientierte Stadtverwaltung, Ermessensspielräume nutzen
- Breitbandversorgung
- Bürokratie
Im Gespräch wurde das fehlende Gewerbeflächenangebot als das mit Abstand wichtigste Thema beschrieben.
4. „Die Verwaltung
wird ferner gebeten, den Sachstand zur weiteren Entwicklung der Gewerbegebiete
mitzuteilen.
Um den Flächenverbrauch zu begrenzen, sind bei der Ausweisung neuer Gebiete und
der Verdichtung in bestehenden Gebieten Kriterien zu entwickeln, wie eine
nachhaltige Bewirtschaftung erfolgen kann“.
Dieses Thema wird mit entsprechenden weiteren Stadtratsanträgen
voraussichtlich im Mai (UVPA und HFPA) mit einer Vorlage bearbeitet.
Anlagen:
• Antrag der
FDP-Stadtratsfraktion Nr. 142/2016 vom 18.10.2016
• Stellungnahme IHK-Gremium
• Stellungnahme
Kreishandwerkerschaft
• Stellungnahme Bund der
Selbständigen