Betreff
Bestandserfassung Erlanger Radwegenetz für Prioritätenliste
"kleine Baumaßnahmen"; hier: Maßnahmenvollzug 2016/2017
Vorlage
66/174/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Beschluss des UVPA vom 10.11.2015 wurden Maßnahmenvorschläge für die Prioritätenliste "kleine Baumaßnahmen Radverkehr", hervorgerufen aus den Ergebnissen der Bestandserfassung des Erlanger Radwegenetzes, zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese im Rahmen der Mittelverfügbarkeit des Haushaltes umzusetzen.

Finanziert mit Mitteln des Investitionshaushaltes IvP-Nr. 541.841 "Radwegenetz", IvP-Nr. 541.8411 "Infrastruktur Radverkehr" sowie teilweise Budgetmitteln und dem Personaleinsatz des Straßenbaubetriebshofes konnten folgende Maßnahmen in 2016 umgesetzt werden:

·         Asphaltierungen von Wegen und Wegeabschnitten (Anlagen 1.1 - 1.5)
- Weg östlich Kurt-Schumacher-Str. zwischen Kreisverkehr und Allee am Röthelheimpark
- Weg an der Bahnlinie zwischen Ebereschenweg und Fürther Straße
- Gustav-Heyer-Weg
- Wegeverbindung zwischen Zeißstraße und An der Lauseiche
- Sandbergstraße bis Joseph-Lang-Steg

·         Fahrradabstellanlagen (Anlagen 1.6 - 1.9)
- Obere Karlstraße
- Hauptstraße
- Bayreuther Straße
- Fuchsengarten

·         Wegezustandsverbesserung (Anlage 1.10)
- Wegeverbindung zwischen Preußensteg und Gebbertstraße

·         Fahrradabstellanlagen Buswartehallen
- Weisendorfer Straße
- Sebastianstraße

Die finanziellen Aufwendungen betrugen dabei ca. 97.000,- €.

Für 2017 sind nach gegenwärtigem Sachstand folgende Maßnahmen beabsichtigt
(s. Anlagen 2.1 – 2.3)

  • Wegerückbau  Wetterkreuz zwischen Sebastian- und Frauenweiherstraße

·         Bevorrechtigung Rabenweg / Kreuzungsbereich Dompfaffstraße

  • Anpassung Abbiegestreifen Schallershofer Straße zum Kosbacher Damm

·         Montage von Fahrradabstellanlagen im Umfeld des Rathauses gemäß Beschluss des UVPA vom 15.11.2016

Für die zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 110.000,- € ist eine Realisierung über die genannten Haushaltsstellen analog 2016 vorgesehen.

 


Anlagen:        Lagepläne Nr. 1.1 – 2.3