- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Überarbeitung der Entgeltordnung und die Einrechnung der Versicherungsprämie werden befürwortet.
- ErlangenPass-Inhaber*innen erhalten 50% Ermäßigung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Entgeltordnung zum Schuljahr 2017/18 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Instrumentalunterricht zu ermöglichen, ohne ein Instrument käuflich erwerben zu müssen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Musikschule vermietet solide und hochwertige Instrumente, die es aushalten, „durch viele Hände zu gehen“. Sie sind in der Anschaffung im mittleren Bereich der jeweils üblichen Instrumentenpreise.
Die Instrumente werden vertraglich für ein Jahr vermietet, der Vertrag kann aus Gründen der sozialen Teilhabe verlängert werden. Die Vermietung der Instrumente wird ausdrücklich befürwortet, um Schülern zu ermöglichen, ihr Wunschinstrument auszuprobieren, ohne dass die Eltern hohe Einstiegskosten haben.
Die Mietentgeltordnung beinhaltet 3 Kategorien. Die bisherige Staffelung (40€, 46€, 61€ pro Jahr) ist heute nicht mehr nachvollziehbar und soll ausgeglichen werden (40€, 50€, 60€ pro Jahr). Ebenso ist die Zuordnung der Instrumente in diese Kategorien, die 1997 erfolgte, aus heutiger Sicht nicht schlüssig.
Ziel ist die Umsortierung der Instrumente auf 3 neue Kategorien, die sowohl für die Nutzer als auch die Musikschule sofort verständlich ist: Kat.1: mitwachsende Instrumente, Kat.2: Instrumente mit Anschaffungswert unter 900€, Kat.3: Instrumente mit Anschaffungswert über 900€. Die mitwachsenden Instrumente (Viertel-Violinen, Kinderfagott etc.) werden unabhängig von ihrem Anschaffungswert in Kat. I kostengünstiger vermietet, weil sie den Kindern einen Einstieg in den Unterricht ermöglichen. Eltern schaffen dann ein Instrument an, wenn die Hände ausgewachsen sind.
Seit September 2014 sind die Mietinstrumente versichert. Die Versicherung soll ab dem Schuljahr 2017/18 anteilig in das Mietentgelt eingerechnet werden. Dabei werden die jeweiligen Anteile nach Kategorien gestaffelt.
Die Sing- und Musikschule hat 78 versicherte Miet-Instrumente. Sie haben einen Zeitwert von 72.666,00 €. Je 1.000 € Wert fallen 6,75 € Versicherungsprämie /Jahr pauschal an. Umgerechnet auf alle Miet-Instrumente ergäbe sich ein Versicherungsbeitrag pro Jahr und Instrument in Höhe von 4,81 €. Wir empfehlen die Umlage des Versicherungs-Anteils nach Kategorien zu staffeln: 3,50 € für Kat. I, 4,80 € für Kat. II und 6,40 € für Kat. III.
Bisherige Kategorien |
Kat. I Gitarre, Trompete, Viola da
gamba |
Kat. II Viola da brachio, Posaune,
Violine |
Kat. III Akkordeon, Bariton-Horn,
Cembalo, Fagott, Kinderwaldhorn, Klarinette, Klavier, Oboe, Saxophon, Tuba |
Bisheriges Mietentgelt |
40 €/ Jahr |
46 €/ Jahr |
61 €/ Jahr |
Veränderte Kategorien |
Kat. I Mitwachsende Instrumente Kinderwaldhorn |
Kat. II Anschaffungswert unter 900 € z.B. Violine, Viola da gamba, Trompete |
Kat. III Anschaffungswert über 900 € z.B. Akkordeon, Fagott,
Klarinette, Oboe, Saxophon |
Verändertes Mietentgelt |
40€/ Jahr |
50€/ Jahr |
60€/ Jahr |
Plus Versicherungsanteil pro
Instrument |
3,50€ |
4,80€ |
6,40 € |
Neues Gesamtentgelt pro
Instrument |
43,60€ |
54,80€ |
66,40 € |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die neue Entgeltordnung soll ab Schuljahr 2017/2018 gelten. Die Eltern werden rechtzeitig informiert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: