Betreff
Erhöhung Entgelte für Musikinstrumente der Sing- und Musikschule
Vorlage
474/002/2016/2
Aktenzeichen
Ref IV/47/474
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Überarbeitung der Entgeltordnung und die Einrechnung der Versicherungsprämie werden befürwortet.

 

  1. ErlangenPass-Inhaber*innen erhalten 50% Ermäßigung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Entgeltordnung zum Schuljahr 2017/18 umzusetzen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Instrumentalunterricht zu ermöglichen, ohne ein Instrument käuflich erwerben zu müssen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Musikschule vermietet solide und hochwertige Instrumente, die es aushalten, „durch viele Hände zu gehen“. Sie sind in der Anschaffung im mittleren Bereich der jeweils üblichen Instrumentenpreise.

Die Instrumente werden vertraglich für ein Jahr vermietet, der Vertrag kann aus Gründen der sozialen Teilhabe verlängert werden. Die Vermietung der Instrumente wird ausdrücklich befürwortet, um Schülern zu ermöglichen, ihr Wunschinstrument auszuprobieren, ohne dass die Eltern hohe Einstiegskosten haben.

Die Mietentgeltordnung beinhaltet 3 Kategorien. Die bisherige Staffelung (40€, 46€, 61€ pro Jahr) ist heute nicht mehr nachvollziehbar und soll ausgeglichen werden (40€, 50€, 60€ pro Jahr). Ebenso ist die Zuordnung der Instrumente in diese Kategorien, die 1997 erfolgte, aus heutiger Sicht nicht schlüssig.

Ziel ist die Umsortierung der Instrumente auf 3 neue Kategorien, die sowohl für die Nutzer als auch die Musikschule sofort verständlich ist: Kat.1: mitwachsende Instrumente, Kat.2: Instrumente mit Anschaffungswert unter 900€, Kat.3: Instrumente mit Anschaffungswert über 900€. Die mitwachsenden Instrumente (Viertel-Violinen, Kinderfagott etc.) werden unabhängig von ihrem Anschaffungswert in Kat. I kostengünstiger vermietet, weil sie den Kindern einen Einstieg in den Unterricht ermöglichen. Eltern schaffen dann ein Instrument an, wenn die Hände ausgewachsen sind.

Seit September 2014 sind die Mietinstrumente versichert. Die Versicherung soll ab dem Schuljahr 2017/18 anteilig in das Mietentgelt eingerechnet werden. Dabei werden die jeweiligen Anteile nach Kategorien gestaffelt.

Die Sing- und Musikschule hat 78 versicherte Miet-Instrumente. Sie haben einen Zeitwert von 72.666,00 €. Je 1.000 € Wert fallen 6,75 € Versicherungsprämie /Jahr pauschal an. Umgerechnet auf alle Miet-Instrumente ergäbe sich ein Versicherungsbeitrag pro Jahr und Instrument in Höhe von 4,81 €. Wir empfehlen die Umlage des Versicherungs-Anteils nach Kategorien zu staffeln: 3,50 € für Kat. I, 4,80 € für Kat. II und 6,40 € für Kat. III.

 

 

Bisherige Kategorien

Kat. I

Gitarre, Trompete, Viola da gamba

Kat. II

Viola da brachio, Posaune, Violine

Kat. III

Akkordeon, Bariton-Horn, Cembalo, Fagott, Kinderwaldhorn, Klarinette, Klavier, Oboe, Saxophon, Tuba

Bisheriges Mietentgelt

40 €/ Jahr

46 €/ Jahr

61 €/ Jahr

 

Veränderte Kategorien

Kat. I

Mitwachsende Instrumente
z. B. Viertel-Violinen, Kinderfagott

Kinderwaldhorn

Kat. II

Anschaffungswert unter 900 €

z.B. Violine, Viola da gamba, Trompete

 

Kat. III

Anschaffungswert über 900 €

z.B. Akkordeon, Fagott, Klarinette, Oboe, Saxophon

Verändertes Mietentgelt

40€/ Jahr

50€/ Jahr

60€/ Jahr

Plus Versicherungsanteil pro Instrument

3,50€

4,80€

6,40 €

Neues Gesamtentgelt pro Instrument

43,60€

54,80€

66,40 €

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die neue Entgeltordnung soll ab Schuljahr 2017/2018 gelten. Die Eltern werden rechtzeitig informiert.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

  X             werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: