Betreff
Erhöhung Entgelte für Musikinstrumente der Sing- und Musikschule
Vorlage
474/002/2016
Aktenzeichen
Ref IV/47/474
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Überarbeitung der Entgeltordnung einschließlich Erhöhung und die Einrechnung der Versicherungsprämie werden befürwortet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Entgeltordnung zum Schuljahr 2017/18 umzusetzen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es ist das Ziel, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Instrumentalunterricht zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist es, die Entgeltordnung sozial verträglich zu erhöhen und an die anderer Kommunen in Bayern anzugleichen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Musikschule vermietet solide und hochwertige Instrumente, die es aushalten, „durch viele Hände zu gehen“. Sie sind in der Anschaffung im mittleren Bereich der jeweils üblichen Instrumentenpreise.

Die Instrumente werden vertraglich für ein Jahr vermietet, der Vertrag kann aus Gründen der sozialen Teilhabe verlängert werden. Die Vermietung der Instrumente wird ausdrücklich befürwortet, um Schülern zu ermöglichen, ihr Wunschinstrument auszuprobieren, ohne dass die Eltern hohe Einstiegskosten haben.

Die Mietentgeltordnung beinhaltet 3 Kategorien. Die bisherige Staffelung (40€, 46€, 61€ pro Jahr) ist heute nicht mehr nachvollziehbar und soll ausgeglichen werden (40€, 50€, 60€ pro Jahr). Ebenso ist die Zuordnung der Instrumente in diese Kategorien, die 1997 erfolgte, aus heutiger Sicht nicht schlüssig. Ziel ist die Umsortierung der Instrumente auf 3 neue Kategorien, die sowohl für die Nutzer als auch die Musikschule sofort verständlich ist: Kat.1: mitwachsende Instrumente, Kat.2: Instrumente mit Anschaffungswert unter 900€, Kat.3: Instrumente mit Anschaffungswert über 900€. Die mitwachsenden Instrumente (Viertel-Violinen, Kinderfagott etc.) werden unabhängig von ihrem Anschaffungswert in Kat. I kostengünstiger vermietet, weil sie den Kindern einen Einstieg in den Unterricht ermöglichen. Eltern schaffen dann ein Instrument an, wenn die Hände ausgewachsen sind.

Im Vergleich zu anderen Kommunen sind die Erlanger Mietentgelte äußerst niedrig. Sie liegen z.B. in Regensburg bei 123.-€ pro Jahr. Die Erlanger Entgeltordnung wurde seit 1997 nicht erhöht. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung um 10% vor. Aus Sicht der Verwaltung sollte durch eine kontinuierliche Erhöhung in den nächsten Jahren das Mietentgelt an das anderer Kommunen angeglichen werden.

Seit September 2014 sind die Mietinstrumente versichert. Die Versicherung soll ab dem Schuljahr 2017/18 anteilig in das Mietentgelt eingerechnet werden. Dabei werden die jeweiligen Anteile nach Kategorien gestaffelt.

Die Sing- und Musikschule hat 78 versicherte Miet-Instrumente. Sie haben einen Zeitwert von 72.666,00 €. Je 1.000 € Wert fallen 6,75 € Versicherungsprämie /Jahr pauschal an. Umgerechnet auf alle Miet-Instrumente ergäbe sich ein Versicherungsbeitrag pro Jahr und Instrument in Höhe von 4,81 €. Wir empfehlen die Umlage des Versicherungs-Anteils nach Kategorien zu staffeln: 3,50 € für Kat. I, 4,80 € für Kat. II und 6,30 € für Kat. III.

 

 

Bisherige Kategorien

Kat. I

Gitarre, Trompete, Viola da gamba

Kat. II

Viola da brachio, Posaune, Violine

Kat. III

Akkordeon, Bariton-Horn, Cembalo, Fagott, Kinderwaldhorn, Klarinette, Klavier, Oboe, Saxophon, Tuba

Bisheriges Mietentgelt

40 €/ Jahr

46 €/ Jahr

61 €/ Jahr

 

Veränderte Kategorien

Kat. I

Mitwachsende Instrumente
z. B. Viertel-Violinen, Kinderfagott

Kinderwaldhorn

Kat. II

Anschaffungswert unter 900 €

z.B. Violine, Viola da gamba, Trompete

 

Kat. III

Anschaffungswert über 900 €

z.B. Akkordeon, Fagott, Klarinette, Oboe, Saxophon

Verändertes Mietentgelt

40€/ Jahr

50€/ Jahr

60€/ Jahr

Plus Versicherungsanteil pro Instrument

3,50€

4,80€

6,30

Plus 10% Erhöhung

4,00€

5,00€

6,00€

Neues Gesamtentgelt pro Instrument

47,50€

59,80€

72,30€

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die neue Entgeltordnung soll ab Schuljahr 2017/2018 gelten. Die Eltern werden rechtzeitig informiert. Innerhalb der nächsten Jahre soll über eine weitere moderate Erhöhung nachgedacht werden. ErlangenPass-Inhaber sollen 50% Ermäßigung erhalten.





 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: