- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Überarbeitung der Entgeltordnung einschließlich Erhöhung und die Einrechnung der Versicherungsprämie werden befürwortet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Entgeltordnung zum Schuljahr 2017/18 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Es ist das Ziel, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Instrumentalunterricht zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist es, die Entgeltordnung sozial verträglich zu erhöhen und an die anderer Kommunen in Bayern anzugleichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Musikschule vermietet solide und hochwertige Instrumente, die es aushalten, „durch viele Hände zu gehen“. Sie sind in der Anschaffung im mittleren Bereich der jeweils üblichen Instrumentenpreise.
Die Instrumente werden vertraglich für ein Jahr vermietet, der Vertrag kann aus Gründen der sozialen Teilhabe verlängert werden. Die Vermietung der Instrumente wird ausdrücklich befürwortet, um Schülern zu ermöglichen, ihr Wunschinstrument auszuprobieren, ohne dass die Eltern hohe Einstiegskosten haben.
Die Mietentgeltordnung beinhaltet 3 Kategorien. Die bisherige Staffelung (40€, 46€, 61€ pro Jahr) ist heute nicht mehr nachvollziehbar und soll ausgeglichen werden (40€, 50€, 60€ pro Jahr). Ebenso ist die Zuordnung der Instrumente in diese Kategorien, die 1997 erfolgte, aus heutiger Sicht nicht schlüssig. Ziel ist die Umsortierung der Instrumente auf 3 neue Kategorien, die sowohl für die Nutzer als auch die Musikschule sofort verständlich ist: Kat.1: mitwachsende Instrumente, Kat.2: Instrumente mit Anschaffungswert unter 900€, Kat.3: Instrumente mit Anschaffungswert über 900€. Die mitwachsenden Instrumente (Viertel-Violinen, Kinderfagott etc.) werden unabhängig von ihrem Anschaffungswert in Kat. I kostengünstiger vermietet, weil sie den Kindern einen Einstieg in den Unterricht ermöglichen. Eltern schaffen dann ein Instrument an, wenn die Hände ausgewachsen sind.
Im Vergleich zu anderen Kommunen sind die Erlanger Mietentgelte äußerst niedrig. Sie liegen z.B. in Regensburg bei 123.-€ pro Jahr. Die Erlanger Entgeltordnung wurde seit 1997 nicht erhöht. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung um 10% vor. Aus Sicht der Verwaltung sollte durch eine kontinuierliche Erhöhung in den nächsten Jahren das Mietentgelt an das anderer Kommunen angeglichen werden.
Seit September 2014 sind die Mietinstrumente versichert. Die Versicherung soll ab dem Schuljahr 2017/18 anteilig in das Mietentgelt eingerechnet werden. Dabei werden die jeweiligen Anteile nach Kategorien gestaffelt.
Die Sing- und Musikschule hat 78 versicherte Miet-Instrumente. Sie haben einen Zeitwert von 72.666,00 €. Je 1.000 € Wert fallen 6,75 € Versicherungsprämie /Jahr pauschal an. Umgerechnet auf alle Miet-Instrumente ergäbe sich ein Versicherungsbeitrag pro Jahr und Instrument in Höhe von 4,81 €. Wir empfehlen die Umlage des Versicherungs-Anteils nach Kategorien zu staffeln: 3,50 € für Kat. I, 4,80 € für Kat. II und 6,30 € für Kat. III.
Bisherige Kategorien |
Kat. I Gitarre, Trompete, Viola da
gamba |
Kat. II Viola da brachio, Posaune,
Violine |
Kat. III Akkordeon, Bariton-Horn,
Cembalo, Fagott, Kinderwaldhorn, Klarinette, Klavier, Oboe, Saxophon, Tuba |
Bisheriges Mietentgelt |
40 €/ Jahr |
46 €/ Jahr |
61 €/ Jahr |
Veränderte Kategorien |
Kat. I Mitwachsende Instrumente Kinderwaldhorn |
Kat. II Anschaffungswert unter 900 € z.B. Violine, Viola da gamba, Trompete |
Kat. III Anschaffungswert über 900 € z.B. Akkordeon, Fagott,
Klarinette, Oboe, Saxophon |
Verändertes Mietentgelt |
40€/ Jahr |
50€/ Jahr |
60€/ Jahr |
Plus Versicherungsanteil pro
Instrument |
3,50€ |
4,80€ |
6,30 |
Plus 10% Erhöhung |
4,00€ |
5,00€ |
6,00€ |
Neues Gesamtentgelt pro
Instrument |
47,50€ |
59,80€ |
72,30€ |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die neue Entgeltordnung soll ab Schuljahr 2017/2018 gelten. Die Eltern werden rechtzeitig informiert. Innerhalb der nächsten Jahre soll über eine weitere moderate Erhöhung nachgedacht werden. ErlangenPass-Inhaber sollen 50% Ermäßigung erhalten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: