Der Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 16.6.2015 (Anlage 1) betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße im Ortsteil Häusling wird aufgehoben.
In der Sitzung des UVPA am 16.6.2015 wurden zur Reduzierung
des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße in Häusling die Herstellung von
Markierungen sowie Aufstellung von Baken (Anlage 2) einstimmig beschlossen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf den o. g. Beschluss (Anlage 1) Bezug
genommen.
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 27.7.2015 wurden
die Markierungen sowie die Baken angeordnet (Plan Anlage 3). Der Vollzug der
VAO erfolgte Mitte Oktober 2015. Nachdem an den vorhandenen Pfeilbaken bei
Gegenverkehr teilweise rechts unter rechtswidriger Nutzung der Gehwege
vorbeigefahren wurde, wurden zusätzliche Baken aus Gründen der Sicherheit und
Ordnung des Verkehrs angeordnet und am 7.4.2016 aufgestellt.
Mit Schreiben vom 23.9.2016 wendet sich jetzt ein Bürger an
die Regierung von Mittelfranken und moniert die neuen Regelungen. Der Bürger
weist darauf hin, dass sich der Verkehr in der Haundorfer Straße in Häusling
besonders während der Stoßzeiten ständig und unerträglich aufstaut. Zur
Auflösung dieser Stauungen müssten die PKWs teilweise zurücksetzen. Auch
weichen manche PKW-Fahrer auf den Gehsteig aus und bringen dadurch Fußgänger in
Gefahr.
Einschätzung der
Verwaltung und der Polizei
Die vom Beschwerdeführer dargestellten
Verkehrsbehinderungen/Gefährdungen müssen leider bestätigt werden. Nach
aktueller Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik hat sich das
Unfallgeschehen in Häusling wie folgt entwickelt:
Ø Zeitraum 1.10.2014 - 30.9.2015 (ohne Markierungen und
Baken)
Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 – 43) 0
Verkehrsunfälle
Ø Zeitraum 1.10.2015 - 30.9.2016 (mit Markierungen und
Baken)
Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 - 43) 12
Verkehrsunfälle
Bei den 12 VU im Ortsgebiet Häusling handelt es sich ausschließlich um Unfälle
auf Grund der durch die baulichen Maßnahmen geschaffenen Engstellen
(Streifschäden im Begegnungsverkehr oder Anfahren an Warnbaken).
Nach Abstimmung zwischen den städtischen Fachdienststellen
und der Polizei - mit Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Herstellung eines
rechtskonformen Zustands - kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass
eine Begründung der angeordneten Maßnahmen, die einer verwaltungsrechtlichen
Prüfung standhalten würde, nicht erkennbar ist. Insbesondere handelt es sich
bei der Haundorfer Straße um eine Kreisstraße, die als Bestandteil des
klassifizierten Straßennetzes die Aufgabe hat, den überörtlichen Verkehr
aufzunehmen. Zudem zeigt die Unfallentwicklung, dass sich die umgesetzten
Maßnahmen nicht bewährt haben, auch wenn es sich bei den Unfällen um
Kleinunfälle handelt.
Die rechtlichen Ausführungen der Regierung (Anlage 4) sind nachvollziehbar und nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu entkräften. Die Verwaltung schlägt daher vor, der Empfehlung der Regierung zu folgen und den ursprünglichen Zustand (Entfernung der Sperrflächenmarkierungen sowie der Baken) in der Haundorfer Straße wieder herzustellen.
Abteilung Verkehrsplanung wird sich erneut mit dem OBR in Verbindung setzen, um nach anderen Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation in Häusling zu suchen.
Anlagen: Beschluss vom 16.6.2015 (Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)
VAO vom 27.7.2015 (Anlage 3)
Ausführungen der Regierung (Anlage 4)