Betreff
Aufhebung des Beschlusses vom 16.6.2015 betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Häusling
Vorlage
32-1/049/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 16.6.2015 (Anlage 1) betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße im Ortsteil Häusling wird aufgehoben.


In der Sitzung des UVPA am 16.6.2015 wurden zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße in Häusling die Herstellung von Markierungen sowie Aufstellung von Baken (Anlage 2) einstimmig beschlossen. Hinsichtlich der Begründung wird auf den o. g. Beschluss (Anlage 1) Bezug genommen.

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 27.7.2015 wurden die Markierungen sowie die Baken angeordnet (Plan Anlage 3). Der Vollzug der VAO erfolgte Mitte Oktober 2015. Nachdem an den vorhandenen Pfeilbaken bei Gegenverkehr teilweise rechts unter rechtswidriger Nutzung der Gehwege vorbeigefahren wurde, wurden zusätzliche Baken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet und am 7.4.2016 aufgestellt.

Mit Schreiben vom 23.9.2016 wendet sich jetzt ein Bürger an die Regierung von Mittelfranken und moniert die neuen Regelungen. Der Bürger weist darauf hin, dass sich der Verkehr in der Haundorfer Straße in Häusling besonders während der Stoßzeiten ständig und unerträglich aufstaut. Zur Auflösung dieser Stauungen müssten die PKWs teilweise zurücksetzen. Auch weichen manche PKW-Fahrer auf den Gehsteig aus und bringen dadurch Fußgänger in Gefahr.

Einschätzung der Verwaltung und der Polizei

Die vom Beschwerdeführer dargestellten Verkehrsbehinderungen/Gefährdungen müssen leider bestätigt werden. Nach aktueller Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik hat sich das Unfallgeschehen in Häusling wie folgt entwickelt:

Ø  Zeitraum 1.10.2014 - 30.9.2015 (ohne Markierungen und Baken)
Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 – 43)                  0 Verkehrsunfälle

Ø  Zeitraum 1.10.2015 - 30.9.2016 (mit Markierungen und Baken)

Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 - 43)                  12 Verkehrsunfälle
Bei den 12 VU im Ortsgebiet Häusling handelt es sich ausschließlich um Unfälle auf Grund der durch die baulichen Maßnahmen geschaffenen Engstellen (Streifschäden im Begegnungsverkehr oder Anfahren an Warnbaken).

Nach Abstimmung zwischen den städtischen Fachdienststellen und der Polizei - mit Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Herstellung eines rechtskonformen Zustands - kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass eine Begründung der angeordneten Maßnahmen, die einer verwaltungsrechtlichen Prüfung standhalten würde, nicht erkennbar ist. Insbesondere handelt es sich bei der Haundorfer Straße um eine Kreisstraße, die als Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes die Aufgabe hat, den überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Zudem zeigt die Unfallentwicklung, dass sich die umgesetzten Maßnahmen nicht bewährt haben, auch wenn es sich bei den Unfällen um Kleinunfälle handelt.

Die rechtlichen Ausführungen der Regierung (Anlage 4) sind nachvollziehbar und nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu entkräften. Die Verwaltung schlägt daher vor, der Empfehlung der Regierung zu folgen und den ursprünglichen Zustand (Entfernung der Sperrflächenmarkierungen sowie der Baken) in der Haundorfer Straße wieder herzustellen.

 

Abteilung Verkehrsplanung wird sich erneut mit dem OBR in Verbindung setzen, um nach anderen Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation in Häusling zu suchen. 


Anlagen:        Beschluss vom 16.6.2015 (Anlage 1)

                        Lageplan (Anlage 2)

                        VAO vom 27.7.2015 (Anlage 3)                   

                        Ausführungen der Regierung (Anlage 4)