Der Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 16.6.2015 (Anlage 1) betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße im Ortsteil Häusling wird aufgehoben.
In der Sitzung des UVPA am 16.6.2015 wurden zur Reduzierung
des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße in Häusling die Herstellung von
Markierungen sowie Aufstellung von Baken (Anlage 2) einstimmig beschlossen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf den o. g. Beschluss (Anlage 1) Bezug
genommen.
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 27.7.2015 wurden
die Markierungen sowie die Baken angeordnet (Plan Anlage 3). Der Vollzug der
VAO erfolgte Mitte Oktober 2015. Nachdem an den vorhandenen Pfeilbaken bei
Gegenverkehr teilweise rechts unter rechtswidriger Nutzung der Gehwege
vorbeigefahren wurde, wurden zusätzliche Baken aus Gründen der Sicherheit und
Ordnung des Verkehrs angeordnet und am 7.4.2016 aufgestellt.
Mit Schreiben vom 23.9.2016 hat sich ein Bürger an die
Regierung von Mittelfranken gewandt und die neuen Regelungen moniert. Der
Bürger wies darauf hin, dass sich der Verkehr in der Haundorfer Straße in
Häusling besonders während der Stoßzeiten ständig und unerträglich aufstaut.
Zur Auflösung dieser Stauungen müssten die PKWs teilweise zurücksetzen. Auch
würden manche PKW-Fahrer auf den Gehsteig ausweichen und dadurch Fußgänger in
Gefahr bringen.
Einschätzung der
Verwaltung und der Polizei
Die vom Beschwerdeführer dargestellten
Verkehrsbehinderungen/Gefährdungen müssen leider bestätigt werden. Nach
aktueller Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik hat sich das
Unfallgeschehen in Häusling wie folgt entwickelt:
Ø Zeitraum 1.10.2014 - 30.9.2015 (ohne Markierungen und
Baken)
Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 – 43) 0
Verkehrsunfälle
Ø Zeitraum 1.10.2015 - 30.9.2016 (mit Markierungen und
Baken)
Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 - 43) 12
Verkehrsunfälle
Bei den 12 VU im Ortsgebiet Häusling handelt es sich ausschließlich um Unfälle
auf Grund der durch die baulichen Maßnahmen geschaffenen Engstellen
(Streifschäden im Begegnungsverkehr oder Anfahren an Warnbaken).
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich in der Zeit vom 1.10.2016 bis zum
31.1.2017 insgesamt vier Unfälle ereignet haben, allerdings drei davon außerorts.
Nach Abstimmung zwischen den städtischen Fachdienststellen
und der Polizei - mit Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Herstellung eines
rechtskonformen Zustands - kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass
eine Begründung der angeordneten Maßnahmen, die einer verwaltungsrechtlichen
Prüfung standhalten würde, nicht erkennbar ist. Insbesondere handelt es sich
bei der Haundorfer Straße um eine Kreisstraße, die als Bestandteil des
klassifizierten Straßennetzes die Aufgabe hat, den überörtlichen Verkehr
aufzunehmen.
Die rechtlichen Ausführungen der Regierung (Anlage 4) sind nachvollziehbar und nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu entkräften.
Die für den UVPA am 6.12.2016 aufgelegte Vorlage wurde
vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, das Meinungsbild des Ortsbeirats Kosbach
einzuholen und zu berichten.
In der Sitzung des Ortsbeirats am 7.2.2017 sprachen sich die anwesenden Bürger mit einer Gegenstimme gegen die Entfernung der Baken aus.
Folgende Gründe sprechen aus Sicht der Bürgerschaft für die Beibehaltung der
Baken:
Ø
Die
Baken schaffen Lücken, was die Querung der
Straße insbesondere für Schulkinder und Senioren vereinfacht,
Ø
die
Ausfahrt aus den Grundstücken wird erleichtert und ist sicherer geworden,
Ø
die
Baken sorgen für Reduzierung der Geschwindigkeiten.
Nach intensiver
Diskussion stellt der Ortsbeirat einstimmig einen Antrag auf Erhalt der Baken
in der jetzigen Form und bittet die anwesenden Stadträte dies auch so in den
UVPA einzubringen. Für den Fall, dass die Baken tatsächlich entfernt werden
müssen, bitten die Bürger die Verwaltung um Vorschläge und Alternativen.
Notfalls sollte ein Kompromiss bei der Anzahl der Baken (nur am Ortseingang und
Ortsausgang) gefunden werden. Die Verwaltung versprach sich auch weiterhin um
geeignete Vorschläge und Lösungen zu bemühen.
Die Bürger und der
Ortsbeirat wollen Argumente für eine "besondere Gefahrenlage" sammeln
und diese der Regierung mit einer Eingabe aufzeigen.
Resümee
Zusammenfassend
stellen die Verwaltung und die Polizei fest, dass auch die in der Ortsbeiratssitzung
genannten Gründe objektiv betrachtet keine besondere Gefahrenlage begründen
können. Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, der Empfehlung der
Regierung zu folgen und den ursprünglichen Zustand (Entfernung der
Sperrflächenmarkierungen sowie der Baken) in der Haundorfer Straße wieder
herzustellen.
Anlagen: 1. Beschluss vom 16.6.2015 (Anlage 1)
2. Lageplan (Anlage 2)
3. VAO vom 27.7.2015 (Anlage 3)
4. Ausführungen der Regierung (Anlage 4)