Betreff
Aufhebung des Beschlusses vom 16.6.2015 betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Häusling
Vorlage
32-1/049/2016/1
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 16.6.2015 (Anlage 1) betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße im Ortsteil Häusling wird aufgehoben.


In der Sitzung des UVPA am 16.6.2015 wurden zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Haundorfer Straße in Häusling die Herstellung von Markierungen sowie Aufstellung von Baken (Anlage 2) einstimmig beschlossen. Hinsichtlich der Begründung wird auf den o. g. Beschluss (Anlage 1) Bezug genommen.

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 27.7.2015 wurden die Markierungen sowie die Baken angeordnet (Plan Anlage 3). Der Vollzug der VAO erfolgte Mitte Oktober 2015. Nachdem an den vorhandenen Pfeilbaken bei Gegenverkehr teilweise rechts unter rechtswidriger Nutzung der Gehwege vorbeigefahren wurde, wurden zusätzliche Baken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet und am 7.4.2016 aufgestellt.

Mit Schreiben vom 23.9.2016 hat sich ein Bürger an die Regierung von Mittelfranken gewandt und die neuen Regelungen moniert. Der Bürger wies darauf hin, dass sich der Verkehr in der Haundorfer Straße in Häusling besonders während der Stoßzeiten ständig und unerträglich aufstaut. Zur Auflösung dieser Stauungen müssten die PKWs teilweise zurücksetzen. Auch würden manche PKW-Fahrer auf den Gehsteig ausweichen und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen.

Einschätzung der Verwaltung und der Polizei

Die vom Beschwerdeführer dargestellten Verkehrsbehinderungen/Gefährdungen müssen leider bestätigt werden. Nach aktueller Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik hat sich das Unfallgeschehen in Häusling wie folgt entwickelt:

Ø  Zeitraum 1.10.2014 - 30.9.2015 (ohne Markierungen und Baken)
Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 – 43)                  0 Verkehrsunfälle

Ø  Zeitraum 1.10.2015 - 30.9.2016 (mit Markierungen und Baken)

Haundorfer Straße in Häusling (Hausnummern 1 - 43)                  12 Verkehrsunfälle
Bei den 12 VU im Ortsgebiet Häusling handelt es sich ausschließlich um Unfälle auf Grund der durch die baulichen Maßnahmen geschaffenen Engstellen (Streifschäden im Begegnungsverkehr oder Anfahren an Warnbaken).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich in der Zeit vom 1.10.2016 bis zum 31.1.2017 insgesamt vier Unfälle ereignet haben, allerdings drei davon außerorts.

 

Nach Abstimmung zwischen den städtischen Fachdienststellen und der Polizei - mit Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Herstellung eines rechtskonformen Zustands - kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass eine Begründung der angeordneten Maßnahmen, die einer verwaltungsrechtlichen Prüfung standhalten würde, nicht erkennbar ist. Insbesondere handelt es sich bei der Haundorfer Straße um eine Kreisstraße, die als Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes die Aufgabe hat, den überörtlichen Verkehr aufzunehmen.

Die rechtlichen Ausführungen der Regierung (Anlage 4) sind nachvollziehbar und nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu entkräften.

 

Die für den UVPA am 6.12.2016 aufgelegte Vorlage wurde vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, das Meinungsbild des Ortsbeirats Kosbach einzuholen und zu berichten.

In der Sitzung des Ortsbeirats am 7.2.2017 sprachen sich die anwesenden Bürger mit einer Gegenstimme gegen die Entfernung der Baken aus.


Folgende Gründe sprechen aus Sicht der Bürgerschaft für die Beibehaltung der Baken:

Ø  Die Baken schaffen Lücken, was die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder und Senioren vereinfacht,

Ø  die Ausfahrt aus den Grundstücken wird erleichtert und ist sicherer geworden,

Ø  die Baken sorgen für Reduzierung der Geschwindigkeiten.

 

Nach intensiver Diskussion stellt der Ortsbeirat einstimmig einen Antrag auf Erhalt der Baken in der jetzigen Form und bittet die anwesenden Stadträte dies auch so in den UVPA einzubringen. Für den Fall, dass die Baken tatsächlich entfernt werden müssen, bitten die Bürger die Verwaltung um Vorschläge und Alternativen. Notfalls sollte ein Kompromiss bei der Anzahl der Baken (nur am Ortseingang und Ortsausgang) gefunden werden. Die Verwaltung versprach sich auch weiterhin um geeignete Vorschläge und Lösungen zu bemühen.

Die Bürger und der Ortsbeirat wollen Argumente für eine "besondere Gefahrenlage" sammeln und diese der Regierung mit einer Eingabe aufzeigen.

 

Resümee

Zusammenfassend stellen die Verwaltung und die Polizei fest, dass auch die in der Ortsbeiratssitzung genannten Gründe objektiv betrachtet keine besondere Gefahrenlage begründen können. Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, der Empfehlung der Regierung zu folgen und den ursprünglichen Zustand (Entfernung der Sperrflächenmarkierungen sowie der Baken) in der Haundorfer Straße wieder herzustellen.

 


Anlagen:        1. Beschluss vom 16.6.2015 (Anlage 1)

                        2. Lageplan (Anlage 2)

                        3. VAO vom 27.7.2015 (Anlage 3)               

                        4. Ausführungen der Regierung (Anlage 4)