angelegenheiten und Einbürgerungen (Abt. 332); Verlängerung des eingeführten
Schließtags am Mittwoch
Die befristete Einführung eines Schließtags am Mittwoch in der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen (Abt. 332) des Bürgeramtes wird befristet bis 30.09.2017 verlängert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Verlängerung der befristeten Reduzierung der Öffnungszeiten soll aus Gründen der Personalfürsorge eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und eine zügige Sachbearbeitung andererseits erreicht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die verzögerte Realisierung des Projekts „Umbau der Ausländerbehörde“ bedingt eine Ver-schiebung des Beginns der Inbetriebnahme neuer Geschäftsprozesse an der Rezeption. Dieser Betrieb wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 aufgenommen. Die Verlängerung des Schließtages soll der Verwaltung zudem helfen, in den publikumsfreien Zeiten Workshops durchzuführen, welche die Arbeitsabläufe an der Rezeption optimieren; der letzte Workshop ist für Mitte 2017 geplant.
Daneben kann durch die Fortführung der bestehenden Regelung eine weitere Mehrbelastung des vorhandenen Personals vermieden werden, welche durch Personalfluktuation und Krank-heitsausfälle entstanden ist.
Der mit Beschlüssen des HFPA vom 25.02.2015 und 21.10.2015 jeweils am Mittwoch einge-führte Schließtag - aktuell befristet bis 31.12.2016 - wird für den offenen Publikumsverkehr bis 30.09.2017 verlängert.
Terminierte Einladungen und Einzelvorsprachen bleiben hiervon unberührt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Öffnungszeiten in der Abt.
332 sind bis 30.09.2017 wie folgt:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt