Betreff
Bundesverkehrswegeplan 2030 - Berücksichtigung der für Erlangen relevanten Projekte
Vorlage
613/106/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 3. August 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) vom Bundeskabinett beschlossen. Eine Befassung des Bundesrates mit dem BVWP ist für September 2016 vorgesehen. Die 2./3. Lesung und der Beschluss der Ausbaugesetze im Bundestag sollen zum Jahreswechsel 2016/17 erfolgen.

 

Die für die Stadt Erlangen relevanten Projekte sind in der aktuellen Fassung des BVWP (Stand: 03.08.2016) wie folgt aufgenommen (s. Anlage 1):

 

Der sechsstreifige Ausbau der BAB A 73 auf dem Stadtgebiet Erlangen ist trotz des Widerspruchs der Stadt Erlangen nicht mehr enthalten (s. MZK 613/097/2016 im UVPA am 14.06.16). Diese Position der Stadt Erlangen wurde auch vom Freistaat Bayern unterstützt (s. Anlage 2). Damit sind die für den sechsstreifigen Ausbau erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in Erlangen nicht mehr vorgesehen.

 

Der 7,5 km lange Güterzugtunnel von Nürnberg-Kleinreuth bis Eltersorf (max. Geschwindigkeit 120 km/h) ist nur noch unter den Vorhaben des Potentiellen Bedarfs aufgeführt. Im Projekt Ausbaustrecke / Neubaustrecke (ABS/NBS) Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1) wird für den Abschnitt Erlangen – Fürth unter der bisherigen Projektnummer nur noch eine Blockverdichtung (d.h. Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch signaltechnische Maßnahmen im Bestand) genannt.

 

Stattdessen wird der Güterzugtunnel unter den Vorhaben des Potentiellen Bedarfs aufgeführt, die in den vordringlichen Bedarf (VB) aufsteigen können. Bei einer positiven Bewertung könnte der Güterzugtunnel dann wieder das Projekt ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (VDE 8.1) ergänzen und wäre damit wieder im Vordringlichen Bedarf. Wer diese Bewertung erstellt bzw. wann diese durchgeführt wird, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Der Ausbau der Bundesautobahn BAB A3 zwischen AK Fürth/Erlangen und Biebelried wird unter  „Laufende und fest disponierte Projekte-Engpassbeseitigung (FD-E)“, die Anbindung des Flughafens von der BAB A3 (= Bundesstraße B4f) als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ kategorisiert.

 


Der vollständige Bundesverkehrswegeplan 2030 steht auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Download bereit: http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/bundesverkehrswegeplan2030_node.html

 


Anlagen:       

Anlage 1:    Bundesverkehrswegeplan 2030 – Auszüge der Straßen- und Schienenprojekte

Anlage 2:    Stellungnahme des Freistaates Bayern zum Referentenentwurf BVWP 2030
(inkl. Auszug der Anlagen Straßen- / Schieneninfrastrukturprojekte)