Betreff
ssp Christian-Ernst-Gymnasium - Einbau eines Aufzugs und eines barrierefreien WCs,
Vorentwurfsplanung nach DABau 4.5
Entwurfsplanung nach DABau 5.5.3
Vorlage
242/149/2016
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung für den Einbau eines Aufzugs und eines barrierefreien WCs am Christian-Ernst-Gymnasium wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie der Bauausführung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

Der Beschluss im BWA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung im BildungsA.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes (ohne DG)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausgangssituation

Zwischen 2009 bis 2015 wurde das Gebäude des Christian Ernst Gymnasiums generalsaniert, u.a. Haustechnikerneuerung, Brandschutzertüchtigung Dach- und Fassadensanierung, und Wiedereinbau von Musikkabinen für Einzelunterricht. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Die nun anstehenden Maßnahmen betreffen die Ertüchtigung zur barrierefreien Erschließung des Schulhauses.

Das Vorhaben kann nach dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bezuschusst werden.

 

Entwurfskonzept

- Anbau eines Personenaufzuges mit 5 Haltestellen im KG, Hofebene, EG, 1.OG und 2.OG
- Einbau und Ausstattung eines WCs gemäß den Anforderungen der Barrierefreiheit nach
  DIN 18040-1
- Sämtliche dazu notwendige bauliche und haustechnische Nebenarbeiten einschl. notwendiger Planungsleistungen gemäß HOAI

Der Anbau für den Personenaufzug ist nicht beheizt, thermische Trennung ist die jeweilige Zugangstüranlage in der Außenwand des Schulgebäudes.

 

Bauablauf/Termine

Die Bewerbung im KIP-Förderprogramm wurde Mitte Februar 2016 abgegeben. Mit Schreiben vom 11.5.2016 hat die Regierung von Mittelfranken die Aufnahme in das KIP-Förderprogramm mitgeteilt und eine Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ausgestellt. Der Förderantrag soll bis Ende Juni 2016 eingereicht werden. Um die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs so klein wie möglich zu halten, sollen vorbereitende Arbeiten bereits in den Sommerferien 2016 ausgeführt werden.

 

Der Aufzug und das barrierefreie WC sollen bis zu den Sommerferien  2017 fertig gestellt und in Betrieb genommen werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Kosten

Nach vorliegender Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten inkl. 19% Mehrwertsteuer nach DIN 276 (2009)

 

Zusammenstellung der Gesamtkosten Bau

 

Kostengruppen nach DIN 276 (2009)

Gesamtbetrag

100

Grundstück

0 €

200

Herrichten und Erschließen

0 €

300

Bauwerk – Baukonstruktion

190.780 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

139.230 €

500

Außenanlagen

13.155 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

0 €

700

Baunebenkosten

146.835 €

 

Gesamtkosten

490.000 €

 

 

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten (Bau o. Einrichtung) in Höhe von 490.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 441.000 € und 539.000 € liegen.

 

Haushalt

Im Haushalt 2016 sind folgende Investitionsmittel für die Maßnahme enthalten, deren Umsetzung mit Aufstellung des Haushaltes 2015 beschlossen wurde.

 

 

 

 

 

 

 Restmittel

2016

2017

Gesamt

Stand Haushalt 2016

373.456,76

300.000

150.000

 823.456,76*

 

Einrichtung

0

0

0

* Die überschüssigen Restmittel werden noch für Zahlungsverpflichtungen aus der
Generalsanierung des CEG benötigt.

 

 

 

 

Fördermittel

Einnahmen nach KIP laut Mitteilung vom 11.5.2016 (brutto)voraussichtlich: 364.000,- €
Dies entspricht einer Förderquote von 90 % der zuweisungsfähigen Aufwendungen (KGR 200-500) sowie 18 % Nebenkosten (KGR 700) bzw. einer Gesamtförderquote von rd. 74 % für die Maßnahme.

 

Investitionskosten:

490.000 €

bei IPNr.: 217B.401A

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

24.228 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

364.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.217B.401A

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                25.05.2016  gez. i.A. Grasser

 


Anlagen:        Lageplan

                        Grundrisse, Ansichten

                        Folgekostenberechnung