Kriegenbrunner Straße 14; Fl.-Nr. 11;
Az.: 2016-390-VV
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Das Baugrundstück liegt im Ortskern von Kriegenbrunn, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Der Gebietscharakter entspricht einem Dorfgebiet entsprechend § 5 Baunutzungsverordnung. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein. Es ist bauplanungsrechtlich zulässig.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um Änderungen gegenüber der mit Az. 2014-294-VV am 26.05.2014 genehmigten Ausführung. Im Wesentlichen ändert sich die innere Erschließung der Wohnungen, die nun von Süden mittels zentralem Treppenhaus („Zweispänner“), anstatt über eine Art Laubengang im Norden erfolgt. Damit einher gehen Änderungen an der Fassadengestaltung, die als städtebaulich gering relevant zu beurteilen sind.
Die raumbildende Wirkung des vormaligen, bereits
abgebrochenen Bauernhauses wird durch ein Nebengebäude mit ähnlicher
Baukörperform wieder hergestellt. Eine Beeinträchtigung des gegenüberliegenden
Baudenkmals (Kriegenbrunner Str. 15) erfolgt nicht.
Die Baugenehmigung war daher zu erteilen.
Die Schaffung dringend benötigten Wohnraums innerhalb bestehender Baugebiete
unter Nutzung anderweitig nicht mehr verwendbaren Gebäudebestands ist auch im
öffentlichen Interesse.
Anlagen: Lageplan
Ansichtspläne