hier: Billigungsbeschluss
1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Herausgenommen werden Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 483 und 484 der Gemarkung Bruck sowie Teilflächen des Grundstücks Flst.-Nr. 1949/129 der Gemarkung Erlangen. Hinzu kommen Teilflächen des Grundstücks Flst.-Nr. 485 der Gemarkung Bruck sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95 und 1949/127 der Gemarkung Erlangen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 436 der Stadt Erlangen – Siemens Campus Modul 2 – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.05.2016 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
Das Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines
bisherigen Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei
Jahrzehnten ein zukunftsweisendes Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend
soll das heutige Siemens-Areal durch ein qualitätsvolles Konzept, welches u.a.
hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g.
Anforderungen gerecht wird, städtebaulich neu geordnet werden.
Hierzu hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein Planerauswahlverfahren mit
städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil durch die
Vorhabenträgerin Siemens Real Estate GmbH & Co OHG stattgefunden, dessen 1.
Preis die Grundlage für die weitere Planung bilden soll. Die Entwicklung des
Plangebiets wird unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans in
Schritten erfolgen, d.h. dass sieben räumlich definierte Module nacheinander
entwickelt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – mit integriertem
Grünordnungsplan bildet den 2. Bauabschnitt des Masterplans. Mit diesem
Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben
geschaffen werden.
b)
Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 483, 484 und 485
der Gemarkung Bruck sowie das Grundstück Flst.-Nr. 1949/199 und Teilflächen der
Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95, 1949/127 und 1949/129 der Gemarkung Erlangen
und weist eine Fläche von ca.
12,8 ha auf.
Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Der dem
Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegte Geltungsbereich wurde um Flächen mit
einer Größe von ca. 0,1 ha verkleinert, da die öffentlichen Straßenflächen im
Rahmen der weiteren Planung modifiziert wurden.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem
Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung
des FNP ist daher nicht erforderlich.
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 436 wird der nordwestliche Bereich des Bebauungsplans Nr. 251
überplant.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 436 der Stadt Erlangen – Siemens Campus Modul 2 – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Planerauswahlverfahren
mit städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil
Der städtebauliche
Entwurf des Bebauungsplans beruht auf dem Ergebnis des Planerauswahlverfahrens
mit städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil sowie dem
daraus entwickelten Masterplan.
Aufstellung
Der Erlanger
Stadtrat hat am 20.05.2015 beschlossen, für Teilflächen der Grundstücke
Flst.-Nrn. 483, 484 und 485 - Gemarkung Bruck - sowie für das Grundstück Flst.-Nr. 1949/199 und Teilflächen der
Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95, 1949/127 und 1949/129 - Gemarkung Erlangen -
südlich der Paul-Gossen-Straße und östlich der Günther-Scharowsky-Straße den Bebauungsplan Nr. 436 – Siemens Campus
Modul 2 – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in
der Form stattgefunden, dass vom 04.09.2015 bis einschließlich 09.10.2015
Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben etwa 10 Personen die Informationsmöglichkeit
wahrgenommen.
Am 29.09.2015 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an
der etwa 100 Personen teilnahmen.
Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende
Punkte:
-
Verkehr
Im Planungsgebiet würden sehr viele Kfz-Stellplätze geplant. Es wird
angeregt, ein Mobilitätsmanagement vorzusehen. Dies wäre für eine spürbare
Reduktion des motorisierten Individualverkehrs insbesondere im Umland
wünschenswert. Zudem wird gefordert, eine Buslinie einzuplanen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die für die Nutzungen im Geltungsbereich bauordnungsrechtlich
notwendigen Kfz-Stellplätze werden unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung
der Stadt Erlangen im Bebauungsplan abschließend geregelt. Wesentlich ist
hierbei, dass aufgrund des im Bebauungsplan festgesetzten Stellplatzkonzepts
zusätzliche Kfz-Stellplätze nicht vorgesehen sind; sie sind städtebaulich weder
erwünscht noch erforderlich, insbesondere aufgrund der Nähe des
S-Bahnhaltepunkts Paul-Gossen-Straße. Weiterhin werden neue Bushaltestellen im Bereich des Siemens Campus
vorgesehen.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Erstellung des
Verkehrsentwicklungsplans (VEP) der Stadt Erlangen das Thema
Mobilitätsmanagement jüngst im Rahmen der 10. Sitzung des VEP-Forums am
06.04.2016 u.a. mit den wichtigsten Arbeitgebern in Erlangen diskutiert.
-
Naturschutz
und Grünordnung
Es wird angeregt, naturnahe Bereiche zu schaffen und auf den
Flachdächern Solaranlagen und Begrünung zu kombinieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurde ein Freiflächengestaltungsplan erstellt, der eine campusartige
Entwicklung der nicht bebauten Flächen vorsieht. So sind großzügige Grünachsen
und Freiflächen, die u.a. durch extensive Magerwiesen geprägt werden,
vorgesehen. Einerseits wird eine größere Anzahl an älteren Bäumen und
Gehölzgruppen erhalten bleiben, andererseits werden zahlreiche neue Bäume und
Gehölze vorrangig standortheimischer Arten gepflanzt.
Anlagen zur Nutzung der Solarenergie sind ohne Flächenbegrenzung
zulässig. Außerdem wird eine
Mindestbegrünung der Dachflächen festgesetzt.
-
Nutzung
Es wird befürchtet, dass durch den Wegfall der Zäune die heutigen
Nuklearforschungsarbeiten in den neuen Gebäuden und dem benachbarten Bestand
zukünftig nicht mehr zulässig seien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Sachverhalt wurde mit den zuständigen Behörden abgestimmt, die im
Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung diesbezüglich Stellungnahmen
abgegeben haben. Aus denen ergibt sich, dass kein Konflikt zwischen den
geplanten baulichen Änderungen entsprechend den beiden in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplänen Nrn. 435 und 436 und dem genehmigten Umgang mit
radioaktiven Stoffen entsteht. Demnach werden alle Grenzwerte auch in Zukunft
sicher eingehalten. Es ergeben sich auch für den Betreiber keine Einschränkungen im Rahmen des
genehmigten Umgangs mit radioaktiven Stoffen.
Weitere Fragen von
Bürgern bezogen sich auf die Änderungen der Verkehrsbelastungen in der
Felix-Klein-Straße, die Stadt-Umland-Bahn, die Fußgängerquerung der
Günther-Scharowsky-Straße, die öffentlichen und privaten Fahrradstellplätze, die
Förderung der Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsarten, die Führung des
Lieferverkehrs auf dem Siemens Campus, die zukünftige Nutzung des Teichs am
Plasmagebäude sowie auf das Energiekonzept der neuen Bürogebäude.
Zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Nr. 436 haben 6 Bürgerinnen und Bürger schriftlich
Stellungnahmen abgegeben. Es werden überwiegend Anregungen zur Standortwahl von
Fahrradstellplätzen, Führung des Fußgänger- und Radverkehrs, nachhaltigen
Nutzung des Siemens Campus u.a. durch Dachbegrünungen, ressourcenschonendes
Bauen, naturnahe Gestaltung und zur Speicherung von Regenwasser gemacht.
Weiterhin wurden Einwände gegen die Planung hinsichtlich des Radverkehrs sowie
die aufgrund der geplanten Grünachse wegfallende Zufahrt zum GE 2 über die
sogenannte Wattstraße erhoben. Die Stellungnahmen wurden inhaltlich geprüft und
sind teilweise in die Planung eingeflossen. Den Bürgern wurde schriftlich
mitgeteilt, dass zu diesen Thematiken in der zweiten Stufe der
Öffentlichkeitsbeteiligung, nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs,
eine Abwägung stattfinden kann.
Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB hat in der Zeit vom 04.09.2015 bis einschließlich 09.10.2015 stattgefunden.
Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben teilweise zu Änderungen
der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in
der Anlage 2 entnommen werden.
b)
Städtebauliche Ziele
Nutzungskonzept
Die übergeordneten städtebaulichen Ziele wurden bereits in der
Ausschreibung zum Planerauswahlverfahren definiert. In einem urbanen Umfeld
soll eine moderne Arbeitsumgebung mit Büro-, Forschungs- und Laborarbeitsplätzen
entstehen. Dazu soll ein Großteil des alten Immobilienbestands schrittweise
durch moderne Gebäudestrukturen ersetzt und die notwendige infrastrukturelle
Anbindung geschaffen werden. Weiterhin sind u.a. attraktive Grün- und
Freibereiche, Nahversorgungseinrichtungen, Gastgewerbe und ein neues
Wohnquartier geplant, die ein vielfältiges Lebensumfeld bzw. eine urbane
Nutzungsmischung von „Arbeiten – Forschen – Wohnen“ an diesem Standort
gewährleisten. Insgesamt soll das neue Quartier, im Unterschied zum bisher
abgeschlossenen Siemens-Betriebsgelände, öffentlich zugänglich und durchlässig
sein.
Im Bereich des Modul 2 sollen verschieden große
Bürogebäude entstehen. Parkhäuser werden im nördlichen und südlichen Teil des
Gebiets angeordnet. Die Einzeldenkmäler des Architekten Hans Maurer bilden den
zentralen Freiraum des Campus entlang der Grünachse. Westlich daran angrenzend
wird entsprechend der Bedeutung des Siemens-Standorts ein Hochhaus an der
Günther-Scharowsky-Straße entwickelt, das den Campus städtebaulich markieren
soll. Von der zentralen Grünfläche führt ein weiterer Grünzug in den Süden des
Campus. Das Verwaltungsgebäude, das sich im nord-östlichen Bereich des
Plangebiets befindet und nicht Bestandteil des Masterplans Siemens Campus ist, bleibt
erhalten. Im Erdgeschoss der neuen Bürogebäude insbesondere entlang der
Grünachsen ist in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Einzelhandelskonzept
(SEHK) der Stadt Erlangen vom 31.03.2011 auch kleinflächiger Einzelhandel in
Form von Läden, durch den dezentrale Angebote zur Nahversorgung geschaffen
werden können, ausnahmsweise zulässig.
Erschließung
Die äußere Erschließung des Quartiers für
den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Paul-Gossen-Straße
und Günther-Scharowsky-Straße. Der
ruhende Verkehr wird in Parkhäusern im nördlichen und südlichen Teil des
Planungsgebiets angeordnet, wodurch die Grünachse weitgehend autofrei gehalten
und der motorisierte Verkehr zwischen den Gewerbebauten auf ein Minimum
begrenzt werden kann. Im Süden wird eine neue öffentliche Erschließungsstraße,
die an die Günther-Scharowsky-Straße angebunden wird, geschaffen. Bis zur
Realisierung weiterer östlich bzw. südlich anschließender Module endet diese
vorerst mit einem Wendehammer. Der nach Norden führende Stich dient der
öffentlichen Erschließung dort gelegener rückwärtiger Grundstücksteile.
Die Anbindung an den ÖPNV ist durch die
S-Bahn-Haltepunkte Paul-Gossen-Straße und Bruck sowie durch neue
Bushaltestellen gegeben.
Die Haupterschließung für Fußgänger und
Radfahrer erfolgt über die zentrale Grünachse und den davon südlich
abzweigenden Grünzug, im Westen kann die Günther-Scharowsky-Straße höhengleich
und damit barrierefrei gequert werden. Die Wege innerhalb des Geltungsbereichs
knüpfen an das vorhandene Fuß- und Radwegenetz im Umfeld an. Durch Geh- und
Radfahrrechte ist die Nutzung des Siemens Campus für die Öffentlichkeit
gewährleistet.
Schallimmissionsschutz
Durch die Festsetzung von
Schallimmissionskontingenten werden die zulässigen Gewerbegeräusche vom
Plangebiet in den Zeiträumen tags und nachts so begrenzt, dass auch im Rahmen
einer Summenbetrachtung mit weiteren Gewerbeflächen im Umfeld eine Einhaltung
der schalltechnischen Anforderungen sichergestellt ist.
Das Quartier wird zum Teil einer hohen
Belastung durch Verkehrsgeräuschimmissionen der umliegenden Straßen- und
Schienenwege ausgesetzt. An den lärmzugewandten Fassadenseiten von den
geplanten Bürogebäuden im Plangebiet sind daher passive Schallschutzmaßnahmen
erforderlich, die entsprechend festgesetzt sind. Der Bebauungsplan sichert so
gesunde Arbeitsverhältnisse.
Natur und Landschaft
Für das Baugebiet wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
erstellt. Demnach sind durch das Vorhaben Zwergfledermäuse und verschiedene
Vogelarten betroffen. Die in dem Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur
Vermeidung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wahrung des
Erhaltungszustandes sind entsprechend umzusetzen. Die vorgesehene campusartige
Entwicklung der nicht bebauten Flächen wird durch entsprechende grünordnerische
Festsetzungen und über einen Freiflächengestaltungsplan gesichert. So sind
umfangreiche zu begrünende Flächen, die Erhaltung von einem größeren Anteil
bestehender alter Bäume sowie umfangreiche Neupflanzungen von Bäumen, Gebüschen
und Sträuchern in vorrangig standortheimischen Arten vorgesehen.
Energie
Nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand wird der zukünftige Siemens Campus Erlangen mit Fernwärme und -kälte durch die Erlanger Stadtwerke versorgt werden, welche hierzu in der Henri-Dunant-Straße ein entsprechendes BHKW errichten werden.
c)
Umweltprüfung
Für die Belange
des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Zusammenfassung
Umweltbericht:
Durch die umfangreichen Eingriffe in die verschiedenen Gehölzbestände
und somit den Verlust von Lebensräumen der auf dem Gebiet vorkommenden
Tierarten, kommt es beim Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt /
Artenschutz zu den größten Konflikten. Betroffen sind vor allem
Zwergfledermäuse und mehrere in Gebäuden und Baumhöhlen brütende Vogelarten.
Auch wenn nach dem Bau der Gebäude wieder wertvolle und als Lebensraum für die
betroffenen Arten geeignete Grünflächen angelegt werden, muss übergangsweise
für ausreichende Ersatzhabitate gesorgt werden.
Der Mensch und seine Gesundheit sind in erster Linie durch die
Verkehrszunahme betroffen.
Dadurch steigen verkehrsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen, denen
z.B. durch passive Lärmschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden kann. Neben den
negativen Auswirkungen sind aber auch die positiven Effekte zu berücksichtigen.
Durch die Öffnung des Geländes stehen neue Wegeverbindungen zur Verfügung, die
mit dem Rad oder zu Fuß genutzt werden können. Die großzügigen Grünanlagen
dienen durch die Öffnung des Geländes auch den angrenzenden Wohngebieten als
Erholungsräume.
Die Schutzgüter Luft und Klima werden nur in geringem Umfang
beeinträchtigt. Es kommt
partiell zu höheren Schadstoffimmissionen und somit zu einer stärkeren
Belastung der Luft. Die Anlage der Grünachsen und der Erhalt und Neupflanzung
einer Vielzahl von Bäumen sowie
die Entwicklung von naturnäheren Sukzessionsbändern wird dagegen eine
vergleichbare
klimatische Ausgleichsfunktion wie im Bestand erzeugen.
Auch die Schutzgüter Boden und Wasser werden nur in geringem Umfang
durch die Planung
beeinträchtigt. Das Gelände wird bereits jetzt als Gewerbegebiet genutzt
und es liegt eine ähnlich hohe Flächenversiegelung vor. Eventuelle
Vorbelastungen des Bodens müssen bei der Planung berücksichtigt werden, um
keine Schadstoffeinträge in das Grundwasser zu verursachen und
Schadstoffbelastungen der Grünflächen auszuschließen. Vor Baubeginn sind somit
die Ergebnisse weiterer Erkundungen abzuwarten und ggf. Sanierungsmaßen
durchzuführen.
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter wird durch den Bau des
Siemens Campus
geringfügig beeinträchtigt. Vom Denkmalensemble (Nr. E-5-62-000-9) des
Siemens Forschungszentrums können nur denkmalgeschützte Gebäude des zentralen
Bereichs des
Forschungszentrums (Nr. D-5-62-000-1031) bestehend aus einem Laborbau,
den über
einen Verbindungsbau angebundenen Flachbau und vorgelagertem
rechteckigen Kühlteich,
erhalten werden.
Als unkritisch hat sich die Planung für das Schutzgut Landschaft und
Ortsbild herausgestellt.
Das Ortsbild erfährt im innerstädtischen Bereich durch die Entwicklung
des Siemens Campus eine Aufwertung. Das bisher für die Öffentlichkeit nicht
zugängliche Gelände wird geöffnet und es werden repräsentative Grünflächen
angelegt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten: Für
den Grünflächenunterhalt |
ca.
2.000 € /Jahr |
bei Sachkonto: Aufstockung
des Betriebs-führungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden bei Amt 61 nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis