1. Variante 1: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes ohne Freizeiteinrichtungen weiter zu konkretisieren und die notwendigen Mittel für den Haushalt 2017 anzumelden. ALTERNATIV
  2. Variante 2: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes mit Freizeiteinrichtungen weiter zu konkretisieren und die notwendigen Mittel für den Haushalt 2017 anzumelden. ALTERNATIV
  3. Variante 3: Die Verwaltung wird beauftragt, die Mängel auf den bestehenden Verkehrsübungsplätzen zu beseitigen und die notwendigen Mittel für den Haushalt 2017 und anschließend wiederkehrend alle 5 Jahre anzumelden.
  4. Der Fraktionsantrag Nr. 055/2015 ist bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der schulischen Radfahrausbildung kommt einerseits vor dem Hintergrund einer steigenden Verkehrsdichte und andererseits im Rahmen der Förderung eines umweltschonenden Mobilitätsverhaltens von Schulkindern eine besondere Bedeutung zu.
Altersgerechte Mobilität und Sicherheit wurde daher als elementares Grundbedürfnis von Kindern eingestuft und die Radfahrausbildung folgerichtig im Lehrplan für die Grundschulen verbindlich verankert.

 

Die Verkehrserziehung von rd. 1000 Grundschulkindern in der 3. und 4. Klasse in den staatlichen und privaten Grundschulen erfolgte bisher auf den Übungsplätzen, die sich im Pausenhof der jeweiligen Schulen befinden.
Diese Übungsplätze entsprechen größtenteils nicht den Richtlinien des Bayerischen Innenministeriums für die praktische Radausbildung oder sind entweder auf Grund multifunktionaler Ausstattung und/oder auf Grund des schlechten baulichen Zustandes nicht für eine qualifizierte Ausbildung geeignet.

 

Daher beantragte die CSU-Fraktion mit den Fraktionsanträgen Nr. 153/2013 vom 07.10.2013 und Nr. 017/2015 vom 30.01.2015

·         einen geeigneten Standort für die Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes aufzuzeigen,

·         die Kosten für einen richtlinienkonformen Verkehrsübungsplatz zu ermitteln,

·         sowie den Planungsentwurf im Bildungsausschuss vorzulegen.

 

Derzeit wird die Radfahrausbildung für sechs Grundschulen noch auf den eigenen Pausenhöfen durchgeführt. Acht Grundschulen fahren bereits zum ehemaligen Allwetterplatz, Flurstück 406 nördlich der Grundschule Dechsendorf, die Grundschule Büchenbach-Dorf fährt zur Mönauschule und das Sonderpädagogische Förderzentrum in die Michael-Poeschke-Schule bzw. in die Friedrich-Rückert-Schule. Die Ausbildung auf den Pausenhöfen findet, wie bereits erwähnt, unter erschwerten Bedingungen statt.  Die Pausenhöfe sind regelmäßig durch Erneuerung der Markierungen für die Nutzung als Verkehrsübungsplatz herzurichten.

Der Unterricht auf dem Allwetterplatz an der Grundschule Dechsendorf bietet, wenn auch bisher nur provisorisch als Verkehrsübungsplatz hergerichtet, zumindest einen hinreichend großen Fahrradparcours und eine Übungsfläche, die nicht durch Sichteinschränkungen behindert werden.
Aufgrund der weiteren Rahmenbedingungen ist dieser Platz, der sich im Eigentum der Stadt Erlangen befindet, grundsätzlich geeignet, um darauf einen zentralen Verkehrsübungsplatz zu errichten.

Ein entscheidender Vorteil liegt in der bereits vorhandenen Infrastruktur (z.B. sanitäre Anlagen) der Grundschule. Für den theoretischen Unterricht wurde seitens der Schulleitung bereits dauerhaft ein Klassenzimmer zur Verfügung gestellt. Ferner existiert bereits ein Stromanschluss, welcher für die Versorgung des Übungsplatzes ausreichend ist.

 

Die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträger ist grundsätzlich für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur und Arbeitsmaterialien zur Durchführung der schulischen Radausbildung zuständig. Aktuell wird der mobilen Jugendverkehrsschule ein LKW (Erstzulassung 13.03.1991) zur Verfügung gestellt, der sich zwar nach Auskunft der Kfz-Werkstatt in Bezug auf sein Alter, die Betriebsstunden und den Kilometerstand noch in einem vertretbaren Zustand befindet, allerdings schon regelmäßig verschleißbedingte Reparaturen erfahren hat.
Bei Einrichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes könnte auf den Einsatz des LKW bzw. auf eine spätere Ersatzanschaffung verzichtet werden.

 

Den o.g. eingesparten Kosten müssten bei Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes die anfallenden Fahrtkosten für den Transport der Kinder nach Dechsendorf und zurück gegen- gerechnet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei mehreren Ortsbesichtigungen und im Rahmen diverser Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Ämtern sowie mit Herrn Weidner/Jugendverkehrsschule und der Schulleiterin der Grundschule Dechsendorf/ Frau Dölling wurde eine Planungsvariante entwickelt, die den Anforderungen eines modernen Verkehrsübungsplatzes entspricht.

Diese Planung wurde dem Bildungsausschuss in der Sitzung vom 25.03.2015 vorgestellt (siehe Beschlussvorlage Nr. 40/004/2014). Die Verwaltung wurde beauftragt, alternativ darzustellen, unter welchen Voraussetzungen der Bedarf auf vorhandenen Verkehrsübungsflächen langfristig gedeckt werden könnte.

 

Mit Fraktionsantrag Nr. 055/2015 vom 26.03.2015 beantragte die SPD,

-       Die Verwaltung möge darstellen, wie auf den schuleigenen Verkehrsübungsplätzen eine Beseitigung der derzeit bestehenden Mängel erfolgen kann.

-       In Fällen, in denen eine Ertüchtigung des Platzes nicht möglich ist, soll die räumlich nächste Schule aufgesucht werden, um lange Fahrzeiten zu vermeiden.

-       Die Kosten für eine Ertüchtigung der Verkehrsübungsplätze sollen dargestellt werden.

 

Die Ertüchtigung der bestehenden Verkehrsübungsplätze ist nur zum Teil möglich. Einige Plätze sind, wie bereits oben dargestellt, für eine Verkehrsausbildung ungeeignet. Auf den restlichen Plätzen müssten Instandsetzungsarbeiten bei Wurzelaufbrüchen, punktuelle Pflasterarbeiten und kleinere Ausbesserungsarbeiten durchgeführt, Fahrbahnmarkierungen erneuert sowie Übungsflächen neu festgelegt/optimiert werden. Wie aus beiliegender Aufstellung ersichtlich ist, betragen die Kosten hierfür 79.000 €. Diese fallen jedoch regelmäßig, im Turnus von ca. 5 Jahren an.

 

Die Pausenhöfe der Adalbert-Stifter-Grundschule und der Hermann-Hedenus-Grundschule sind mittelfristig sanierungsbedürftig. Hierfür muss mit Kosten von 1.125.000 € gerechnet werden.

 

Zwischenzeitlich wurde von einer Dechsendorfer Elterninitiative im Rahmen von Ortsbeiratssitzungen in Dechsendorf der Wunsch nach der Errichtung eines multifunktionalen Bolzplatzes auf dem Gelände des geplanten zentralen Verkehrsübungsplatzes geäußert (Berichterstattungen in den Erlanger Nachrichten vom 30.07.2015 und 16.11.2015).

 

Amt 40 hat in Zusammenarbeit mit Amt 412, EB 773, Herrn Weidner/Jugendverkehrsschule und Herrn Gebhard/Verkehrswacht eine Planung entwickelt, bei der in den zentralen Verkehrsübungsplatz verschiedene Freizeiteinrichtungen integriert werden, so dass ein multifunktionaler Platz entsteht.

Bei dieser Version fallen Einzäunung und Rolltor weg, dafür werden im Bereich des Wanderweges Holzbarrieren eingebaut.

 

Mit dieser Variante könnte sowohl dem Wunsch nach einem multifunktionalen Bolzplatz, als auch dem Anliegen der Polizei hinsichtlich eines modernen, zeitgemäßen Verkehrsübungsplatzes, auf dem eine erfolgreiche und effiziente Fahrradausbildung für die Schulkinder gewährleistet werden kann, Rechnung getragen werden.

 

Die Herstellungskosten für den Multifunktionsplatz betragen schätzungsweise 345.993 € und liegen somit nur knapp über den geschätzten Kosten i. H. v. 330.000 € für die Herstellung eines reinen Verkehrsübungsplatzes.

 

Zu beiden Varianten kommen noch einmalige Planungskosten i. H. v. 51.200 € und Kosten für die Ausstattung (Bänke, Abfallbehälter) sowie  jährliche Folgekosten für den Unterhalt der Grünflächen (3.200 €), den Unterhalt der befestigten Flächen, der Ausstattung und für Reinigung (5.000 €) und die Kosten für den Bustransfer (4.225 €) hinzu.

 

Eine Gesamtübersicht über die Kosten der drei verschiedenen Varianten befindet sich in der Anlage. 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Es soll eine der folgenden drei Varianten realisiert werden:

 

Variante 1: Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes ohne Freizeiteinrichtungen (Gesamtkosten im ersten Jahr: 393.625 €)

 

Variante 2: Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes mit Freizeiteinrichtungen (Gesamtkosten im ersten Jahr: 409.618 €)

 

Variante 3: Beseitigung der Mängel auf den bestehenden Verkehrsübungsplätzen (Gesamtkosten im ersten Jahr: 82.000 €)

 

 

 

 

4.   Ressourcen (Planungsstand 2014 - 2016)
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten

Var. 1: 330.000 €

Var. 2: 345.993 €

Var. 3:   79.000 €

 

bei IPNr.:

Planungskosten:

Var. 1+2: jeweils 51.200 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten Grünfläche

Var. 1+2: jeweils 3.200 € p.a

für den Grünflächenunterhalt (Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77)

Folgekosten Unterhalt geschätzt

 

Folgekosten Unterhalt

Var. 1+2: jeweils 5.000 € p.a

Var. 3: 79.000 €

befestigte Flächen, Ausstattung und Reinigung

alle 5 Jahre

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

  1. Fraktionsantrag Nr. 055/2015
  2. Verkehrsübungsplatz ohne Freizeiteinrichtungen: Entwurf Stand 07.04.2014 – Plan, Legende, Kostenschätzung
  3. Verkehrsübungsplatz mit Freizeiteinrichtungen: Entwurf Stand 18.02.2016 – Plan, Legende, Kostenschätzung
  4. Kostenübersicht Varianten