Betreff
Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes;
Fraktionsantrag Nr. 153/2013 der CSU vom 07.10.2013 und Nr. 017/2015 vom 30.01.2015
Vorlage
40/004/2014
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Die vorgelegte Planung für einen zentralen Verkehrsübungsplatz wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung soll alternativ aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Bedarf auf vorhandenen Verkehrsübungsflächen langfristig gedeckt werden könnte.
  3. Die Verwaltung wird im Bildungsausschuss über das Ergebnis berichten.
  4. Die Fraktionsanträge Nr. 153/2013 und Nr. 017/2015 sind bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der schulischen Radfahrausbildung kommt einerseits vor dem Hintergrund einer steigenden Verkehrsdichte und andererseits im Rahmen der Förderung eines umweltschonenden Mobilitätsverhaltens von Schulkindern eine besondere Bedeutung zu.
Altersgerechte Mobilität und Sicherheit wurde daher als elementares Grundbedürfnis von Kindern eingestuft und die Radfahrausbildung folgerichtig im Lehrplan für die Grundschulen verbindlich verankert.

 

Die Verkehrserziehung von rd. 1000 Grundschulkindern in der 3. und 4. Klasse in den staatlichen und privaten Grundschulen erfolgte bisher auf den Übungsplätzen, die sich im Pausenhof der jeweiligen Schulen befinden.
Diese Übungsplätze entsprechen größtenteils nicht den Richtlinien des Bayerischen Innenministeriums für die praktische Radausbildung oder sind entweder aufgrund multifunktionaler Ausstattung und/oder aufgrund des schlechten baulichen Zustandes nicht für eine qualifizierte Ausbildung geeignet.

 

Daher beantragte die CSU-Fraktion mit den Fraktionsanträgen Nr. 153/2013 vom 07.10.2013 und Nr. 017/2015 vom 30.01.2015

·         einen geeigneten Standort für die Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes aufzuzeigen,

·         die Kosten für einen richtlinienkonformen Verkehrsübungsplatz zu ermitteln,

·         sowie den Planungsentwurf im Bildungsausschuss vorzulegen.

 

 

Derzeit wird die Radfahrausbildung für ungefähr die Hälfte der Grundschulen noch auf den eigenen Pausenhöfen und für die andere Hälfte auf dem ehemaligen Allwetterplatz, Flurstück 406 nördlich der Grundschule Dechsendorf, welcher eher provisorisch als Verkehrsübungsplatz eingerichtet wurde, durchgeführt. Die Ausbildung auf den Pausenhöfen findet, wie bereits erwähnt, unter erschwerten Bedingungen statt.
Der Unterricht auf dem Allwetterplatz an der Grundschule Dechsendorf bietet, wenn auch bisher nur provisorisch hergerichtet, zumindest einen hinreichend großen Fahrradparcours und eine Übungsfläche, die nicht durch Sichteinschränkungen behindert wird.
Aufgrund der weiteren Rahmenbedingungen ist dieser Platz, der sich im Eigentum der Stadt Erlangen befindet, grundsätzlich geeignet, um darauf einen zentralen Verkehrsübungsplatz zu errichten.

 

Ein entscheidender Vorteil liegt in der bereits vorhandenen Infrastruktur (z.B. Sanitäre Anlagen) der Grundschule. Für den theoretischen Unterricht wurde seitens der Schulleitung bereits dauerhaft ein Klassenzimmer zur Verfügung gestellt. Ferner existiert bereits ein Stromanschluss, welcher für die Versorgung des Übungsplatzes ausreichend ist.

 

Die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträger ist grundsätzlich für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur und Arbeitsmaterialien zur Durchführung der schulischen Radausbildung zuständig. Aktuell wird der mobilen Jugendverkehrsschule ein LKW (Erstzulassung 13.03.1991) zur Verfügung gestellt, der sich zwar nach Auskunft der Kfz-Werkstatt in Bezug auf sein Alter, die Betriebsstunden und den Kilometerstand noch in einem vertretbaren Zustand befindet, allerdings schon regelmäßig verschleißbedingte Reparaturen erfahren hat.
Bei Einrichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes könnte auf den Einsatz des LKW bzw. auf eine spätere Ersatzanschaffung verzichtet werden.

Darüber hinaus sind die Pausenhöfe regelmäßig für die Nutzung als Verkehrsübungsplatz herzurichten. Nach Aussage der Jugendverkehrsschule wäre es zwingend erforderlich, die Markierungen der Pausenhöfe baldmöglichst komplett zu erneuern.

 

Den o.g. eingesparten Kosten müssten bei Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes die anfallenden Fahrtkosten für den Transport der Kinder nach Dechsendorf und zurück gegen- gerechnet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei mehreren Ortsbesichtigungen und im Rahmen diverser Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Ämtern 31, 40, GME, EB773-1 sowie mit Herrn Weidner/Jugendverkehrsschule und der Schulleiterin der Grundschule Dechsendorf/ Frau Dölling wurde eine Planungsvariante entwickelt, die den Anforderungen eines modernen Verkehrsübungsplatzes entspricht und grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

Die Planung ist dem Konzeptvorschlag in der Anlage zu entnehmen, aus dem sich die Lage sowie die künftige Fahrbahngestaltung entnehmen lassen. Bei Umsetzung der Maßnahme soll nicht mehr die gesamte Platzfläche, sondern nur noch die Fahrbahnen versiegelt werden. Die Zwischenflächen sollen begrünt werden. Eine Umzäunung (Höhe 1,20 m), da der Betrieb ganzjährig stattfindet und die Fläche Teil des Schulgeländes werden soll, ist erforderlich.

 

Da der ehemalige Allwetterplatz teilweise im Landschaftsschutzgebiet "Dechsendorfer Weihergebiet" liegt, wurden die Belange des Landschaftsschutzes bei der Planung des Konzeptvorschlages berücksichtigt.
Aufgrund einer naturschutzfachlichen Ersteinschätzung wurde die Planung des Verkehrsübungsplatzes an der Grundschule Dechsendorf so überarbeitet, dass der befestigte Platz unter Beachtung der notwendigen Mindestflächen so weit wie möglich aus dem Landschaftsschutzgebiet näher an die Schule verlagert wird. Als Ersatz für zu entfernende Bäume werden ausreichend Möglichkeiten für die Pflanzung neuer standortheimischer Bäume im Bereich des Verkehrsübungsplatzes geschaffen.

Die Planung sieht eine Verlegung des Wanderweges um den neuen Platz herum vor, so dass einerseits eine Störung der Radausbildung und andererseits eine Beeinträchtigung des Rundwanderweges vermieden werden kann.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch Umsetzung des aufgezeigten Konzeptvorschlages.

 

4.   Ressourcen (Planungsstand 2014)
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten

330.000 €

 

bei IPNr.:

Planungskosten:

51.200 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten Grünfläche

3.200 € p.a

für den Grünflächenunterhalt Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77.

Folgekosten Unterhalt geschätzt

5.000 € p.a

 

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       
1. Fraktionsanträge Nr. 153/2013 und 017/2015

2. Konzeptvorschlag vom 08.04.2014

3. Kostenschätzung zum Konzept vom 08.04.2014