Betreff
Zuschuss für alternative Wohnformen an ASB Regionalverband Erlangen- Höchstadt zur Einrichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für pflegebedürftige und demente Menschen in der Wilhelminenstr. 12
Vorlage
504/003/2016
Aktenzeichen
V/50/ZC003 T. 1853
Art
Beschlussvorlage

Für die Einrichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für pflegebedürftige und demente Menschen „Haus Wilhelmine“ in der Wilhelminenstr.12, Buckenhofer Siedlung, durch den ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt stellt die Stadt Erlangen einen Zuschuss von 30.000,00 € zur Verfügung.

Dieser Betrag stand auf der Investitionsplannummer 331.K883, Kostenstelle 500090 als Haushaltsansatz 2015 vollständig zur Verfügung. Die Übertragung des Betrages als Haushaltsrest in 2016 wurde beantragt, weil die antragsbegründenden Unterlagen erst am 17.12.2015 eingegangen sind.

 


Im Haushalt 2015 wurde ein Betrag von 30.000 € für alternative Wohnformen zur Verfügung gestellt. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, dem gestiegenen Bedarf nach neuen Formen des Wohnens im Alter außerhalb stationärer Einrichtungen oder einem Verbleib in der eigenen Häuslichkeit mit ambulanter Pflege Rechnung zu tragen.

Ende 2015 hat der ASB Regionalverband Erlangen- Höchstadt einen Zuschuss zur Errichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für pflegebedürftige und demente Menschen (Demenz-Wohngemeinschaft), die in Zusammenarbeit mit der GEWOBAU erfolgt, beantragt.

Die „Haus Wilhelmine“ benannte Einrichtung wird von der GEWOBAU errichtet. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft bietet Wohnraum für bis zu 12 pflegedürftige und demente Menschen auf insgesamt 4 Etagen. Während im Kellergeschoss Versorgungsräume eingerichtet wurden, befinden sich im Erdgeschoss der Wohn- und Aufenthaltsraum mit integrierter Küche, Therapie- und Ruheräumlichkeiten, sowie ein Pflegebad und eine Toilette. Die beiden Obergeschosse umfassen jeweils sechs Einzelzimmer mit zwei Duschbädern. Der ASB wird als Organisator, Moderator und Generalmieter der Wohngemeinschaft tätig.

Die Wohngemeinschaft ermöglicht es den Mietern, aufgrund der ausgeprägten Bewohnerorientierung, der Kleinräumigkeit der Einrichtung und der familiären Atmosphäre bis zu ihrem Lebensende einen Tagesablauf nach eigenem Rhythmus, eigenen Vorlieben und noch vorhandenen Fähigkeiten zu gestalten. Den Angehörigen, die weiterhin die Verantwortung für ihre Familienmitglieder bewusst wahrnehmen wollen, bietet dieses Projekt die Möglichkeit, intensive Unterstützung zu leisten und aktiv im Zusammenschluss der Mieter mitzuarbeiten ohne aber den Belastungen von täglicher Pflege und Betreuung ausgesetzt zu sein. Dadurch findet die Biographie des Einzelnen bei der Gestaltung des Alltages auch verstärkt Berücksichtigung.

Die Mitglieder der ambulant betreuten Wohngemeinschaft sind eine selbstständige und unabhängige Gemeinschaft, die die gemeinsamen Belange eigenverantwortlich regelt und auch das Hausrecht selbstbestimmt ausübt.

Die Wohngemeinschaft ist daher als innovatives Konzept Baustein zum Schluss der Lücke zwischen den herkömmlichen Konzepten von ambulanter Pflege einerseits und stationärer Pflege in Pflegeheimen andererseits.

Somit kann festgestellt werden, dass die Einrichtung der Wohngemeinschaft der Zielsetzung, die mit dem städtischen Zuschuss verfolgt wird, in vollem Umfang entspricht. Bei einem Besuch vor Ort konnten sich Vertreter des Seniorenamtes hiervon überzeugen und empfehlen deshalb die Bewilligung des Zuschusses.

 

Auf die als Anlage beigefügte Konzeptbeschreibung mit den entsprechenden zeichnerischen Darstellungen des ASB wird im Einzelnen verwiesen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Maßnahme einen Zuschuss von 30.000,- € zu gewähren.

 


Anlagen:        1. Konzept Wohngemeinschaft