Betreff
Schulsanierungsprogramm
Neubau 2-fach Sporthalle Marie-Therese-Gymnasium Erlangen
Änderungsplanung nach DA-Bau 9.1 Abs. 2
Vorlage
242/128/2016
Aktenzeichen
VI24
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurfsplanung mit den Änderungen zum Neubau der 2-fach Sporthalle für das Marie-Therese-Gymnasium wird zugestimmt. Sie soll der Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Deckung des Bedarfs an Schulsportflächen an Erlanger Schulen

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau einer 2-fach Sporthalle auf dem Schulgelände des Marie-Therese Gymnasiums.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Ausgangslage

Mit der Beschlussvorlage 242/086/2015 wurde dem Vorentwurf  nach DA-Bau 5.4. zum Neubau der 2-fach Sporthalle für das MTG von Bildungsausschuss, Bauausschuss, HFPA und Stadtrat (23.07.2015) zugestimmt.
Mit der Beschlussvorlage 242/103/2015 wurde dem Entwurf (nach DA-Bau 5.5.3.) vom Bauausschuss (20.10.2015) zugestimmt.

 

Mit Sitzungsniederschrift des Baukunstbeirates vom 22.10.2015 wurde eine Umplanung zur besseren städtebaulichen Einfügung empfohlen. Für diese Belange wurde, nach Abstimmung mit Referat VI, der  Grundriss des Entwurfes gedreht und angepasst, außerdem erfolgte die Einplanung eines weiteren Baukörpers als Zwischenbau zur geforderten Fortführung der Blockrandbebauung.



3.2 Entwurfskonzept

Grundsätzlich ist die ursprüngliche Entwurfsidee der übereinandergestapelten Sporthallen mit längsseitig angeordneten Infrastrukturräumen (viergeschossig) beibehalten. Die Sporthallen sind nun nach Norden, zum Schulhof orientiert und die Nebenräume nach Süden, zur Fichtestraße hin. Durch diese Anordnung gelingt es, die Kleinteiligkeit der Fensteröffnungen der Nachbarbebauung abzubilden und weiterzuführen. Die Erschließung wurde an die westliche Stirnseite verlegt, damit sich auch eine zweckmäßige Anbindung des Zwischenbaus realisieren lässt.

Der Zwischenbau soll als 2. Bauabschnitt nach der Errichtung der 2-fach Sporthalle gebaut werden. Er ist aus genehmigungsrechtlichen Gründen notwendig und bereits Bestandteil des Bauantrages der 2-fach Sporthalle. Der Baubeginn für diesen Zwischenbau ist für das Frühjahr 2018 geplant. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Generalsanierung des Marie-Therese-Gymnasiums. Mit Beginn der Generalsanierung entstehen damit wichtige Ausweichräume, die ansonsten notwendige temporäre Containerbauten mit Kosten von ca. 380.000 € für 4 Jahre ersetzen. Anschließend erfolgt die reguläre Unterrichtsnutzung.
Die Kosten für den Zwischenbau sind zuschussfähig, sofern im Rahmen des schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens zur Generalsanierung des MTG ein entsprechender Bedarf festgestellt wird.

 

Auf dem Flachdach der Turnhalle wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Anlage ist nach der Verschärfung der EnEV zum 01.01.2016 zur Einhaltung der Energiewerte notwendig. Das Flachdach des Zwischenbaus soll als Gründach ausgeführt werden. Für eine Fassadenbegrünung der Sporthalle steht nur noch die Ostfassade zur Verfügung, hier gäbe es jedoch eine Konfliktsituation mit der Feuerwehrzufahrt und der Hauptfluchtrichtung für Schüler. Auf Grund der räumlichen Enge wird deshalb auf eine Fassadenbegrünung verzichtet. Im Zuge der Werkplanung wird noch abgestimmt, an welcher Stelle Vogelnistkästen an oder in der Wärmedämmung sinnvoll untergebracht werden können.

 

3.3 Kosten

Mit diesen erforderlichen Umplanungen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von insgesamt 395.142 EUR.

Diese Mehrkosten gliedern sich wie folgt auf:

 

Kostengruppe 300: 157.993 €

Kostengruppe 400: 158.535 €

Kostengruppe 700:   78.614 €

 

Erläuterung

KG 300:  Kellervollgeschoß mit entspr. Verbau im Bereich Fichtestraße (geänderte Erschließung durch gedrehten Grundriss), höhere Anzahl an Fensteröffnungen Südfassade, Erhöhung NGF, Dachfläche und Fassadenfläche, erhöhter Dämmaufwand durch EnEV 2016.

KG 400:  Vorbereitung haustechnische Anschlüsse Zwischenbau, zus. Wärmeversorgung Zwischenbau, Errichtung Photovoltaikanlage (ca. 75.000 €, nach EnEV 2016 erforderlich).

KG 700:  Korrespondierende Kostenerhöhung Planerhonorare, Zusatzkosten Honorare Umplanungen.

 

Vorgesehen ist die Einleitung des Regenwassers in den Kanal und eine Befreiung von der

Versickerungspflicht. (Mehrkosten für eine Versickerung vor Ort ca. 80.000 EUR.)



 

 

 

 

Zeitplan für die weiteren Planungsschritte

Februar  2016

Änderungsmeldung zum Zuschussantrag nach FAG,
Abgabe Bauantrag

Febr. 2016 – Juni 2016
August  2016

Ausführungsplanung, Ausschreibung
Baubeginn

Ende  2017

Frühjahr 2018
Sommer 2018

Fertigstellung

Baubeginn Zwischenbau
Baubeginn Generalsanierung MTG (unverändert)
Planungsbeginn Jan. 2016 erfolgt.





4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Zusammenstellung der Brutto-Gesamtkosten


Entsprechend der bereits verausgabten Mittel und der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5.541.146 €.

Im Bauausschuss vom 20.10.2015 wurden für die den Entwurf Kosten i.H.v. 5.146.004 € genannt. Die überarbeitete Kostenberechnung nach der erforderlichen Umplanung überschreitet den Betrag ursprünglichen Kostenberechnung um 395.142 €.

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 5.541.146 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 4.987.031 € und 6.095.261 € liegen.

 


Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre stellt sich wie folgt dar:     

 

 

Investitionskosten:

5.145.362,00 €

   175.000,00 €            

bei IPNr.: 217A.403

bei IPNr.: 217A.351 (Amt 40)

Sachkosten:

                     

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

                     

bei Sachkonto:

Folgekosten

   342.518,00 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1.554.165,00 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind z.T. vorhanden auf IvP-Nr. 217A.403 und durch Mittelumschichtung innerhalb

                        Des Deckungskreises SSP        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Lageplan, Ansichten, Grundrisse, Schnitte,
                 Protokoll Baukunstbeirat v. 22.10.2015