Neubau 2-fach Sporthalle Marie-Therese-Gymnasium Erlangen
Änderungsplanung nach DA-Bau 9.1 Abs. 2
Der Entwurfsplanung mit den Änderungen zum Neubau der 2-fach Sporthalle für das Marie-Therese-Gymnasium wird zugestimmt. Sie soll der Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Deckung des Bedarfs an Schulsportflächen an Erlanger Schulen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Neubau einer 2-fach Sporthalle auf dem Schulgelände des Marie-Therese Gymnasiums.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1 Ausgangslage
Mit der Beschlussvorlage 242/086/2015 wurde dem Vorentwurf nach DA-Bau 5.4. zum Neubau der 2-fach
Sporthalle für das MTG von Bildungsausschuss, Bauausschuss, HFPA und Stadtrat
(23.07.2015) zugestimmt.
Mit der Beschlussvorlage 242/103/2015 wurde dem Entwurf (nach DA-Bau 5.5.3.)
vom Bauausschuss (20.10.2015) zugestimmt.
Mit Sitzungsniederschrift des
Baukunstbeirates vom 22.10.2015 wurde eine Umplanung zur besseren städtebaulichen
Einfügung empfohlen. Für diese Belange wurde, nach Abstimmung mit Referat VI,
der Grundriss des Entwurfes gedreht und
angepasst, außerdem erfolgte die Einplanung eines weiteren Baukörpers als
Zwischenbau zur geforderten Fortführung der Blockrandbebauung.
3.2 Entwurfskonzept
Grundsätzlich ist die
ursprüngliche Entwurfsidee der übereinandergestapelten Sporthallen mit
längsseitig angeordneten Infrastrukturräumen (viergeschossig) beibehalten. Die
Sporthallen sind nun nach Norden, zum Schulhof orientiert und die Nebenräume
nach Süden, zur Fichtestraße hin. Durch diese Anordnung gelingt es, die
Kleinteiligkeit der Fensteröffnungen der Nachbarbebauung abzubilden und
weiterzuführen. Die Erschließung wurde an die westliche Stirnseite verlegt,
damit sich auch eine zweckmäßige Anbindung des Zwischenbaus realisieren lässt.
Der Zwischenbau soll als 2.
Bauabschnitt nach der Errichtung der 2-fach Sporthalle gebaut werden. Er ist
aus genehmigungsrechtlichen Gründen notwendig und bereits Bestandteil des
Bauantrages der 2-fach Sporthalle. Der Baubeginn für diesen Zwischenbau ist für
das Frühjahr 2018 geplant. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Generalsanierung
des Marie-Therese-Gymnasiums. Mit Beginn der Generalsanierung entstehen damit
wichtige Ausweichräume, die ansonsten notwendige temporäre Containerbauten mit
Kosten von ca. 380.000 € für 4 Jahre ersetzen. Anschließend erfolgt die
reguläre Unterrichtsnutzung.
Die Kosten für den Zwischenbau sind zuschussfähig, sofern im Rahmen des schulaufsichtlichen
Genehmigungsverfahrens zur Generalsanierung des MTG ein entsprechender Bedarf
festgestellt wird.
Auf dem Flachdach der Turnhalle wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Anlage ist nach der Verschärfung der EnEV zum 01.01.2016 zur Einhaltung der Energiewerte notwendig. Das Flachdach des Zwischenbaus soll als Gründach ausgeführt werden. Für eine Fassadenbegrünung der Sporthalle steht nur noch die Ostfassade zur Verfügung, hier gäbe es jedoch eine Konfliktsituation mit der Feuerwehrzufahrt und der Hauptfluchtrichtung für Schüler. Auf Grund der räumlichen Enge wird deshalb auf eine Fassadenbegrünung verzichtet. Im Zuge der Werkplanung wird noch abgestimmt, an welcher Stelle Vogelnistkästen an oder in der Wärmedämmung sinnvoll untergebracht werden können.
3.3 Kosten
Mit diesen erforderlichen Umplanungen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von insgesamt 395.142 EUR.
Diese Mehrkosten gliedern sich wie folgt auf:
Kostengruppe 300: 157.993 €
Kostengruppe 400: 158.535 €
Kostengruppe 700: 78.614 €
Erläuterung
KG 300: Kellervollgeschoß mit entspr. Verbau im Bereich Fichtestraße (geänderte Erschließung durch gedrehten Grundriss), höhere Anzahl an Fensteröffnungen Südfassade, Erhöhung NGF, Dachfläche und Fassadenfläche, erhöhter Dämmaufwand durch EnEV 2016.
KG 400: Vorbereitung haustechnische Anschlüsse Zwischenbau, zus. Wärmeversorgung Zwischenbau, Errichtung Photovoltaikanlage (ca. 75.000 €, nach EnEV 2016 erforderlich).
KG 700: Korrespondierende Kostenerhöhung Planerhonorare, Zusatzkosten Honorare Umplanungen.
Vorgesehen ist die Einleitung des Regenwassers in den Kanal und eine Befreiung von der
Versickerungspflicht. (Mehrkosten für eine Versickerung vor Ort ca. 80.000 EUR.)
Zeitplan für die weiteren
Planungsschritte
Februar 2016 |
Änderungsmeldung zum
Zuschussantrag nach FAG, |
Febr. 2016 – Juni 2016 |
Ausführungsplanung,
Ausschreibung |
Ende 2017 |
Fertigstellung |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Zusammenstellung der Brutto-Gesamtkosten
Entsprechend der bereits verausgabten Mittel und der vorliegenden
Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5.541.146 €.
Im Bauausschuss vom 20.10.2015 wurden für die den Entwurf Kosten i.H.v. 5.146.004 € genannt. Die überarbeitete Kostenberechnung nach der erforderlichen Umplanung überschreitet den Betrag ursprünglichen Kostenberechnung um 395.142 €.
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 5.541.146 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 4.987.031 € und 6.095.261 € liegen.
Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre stellt sich wie folgt dar:
Investitionskosten: |
5.145.362,00 € 175.000,00 € |
bei IPNr.: 217A.403 bei
IPNr.: 217A.351 (Amt 40) |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
342.518,00 € |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
1.554.165,00
€ |
bei
Sachkonto: |
Weitere
Ressourcen |
|
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind z.T. vorhanden auf IvP-Nr. 217A.403 und durch Mittelumschichtung innerhalb
Des Deckungskreises SSP
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan,
Ansichten, Grundrisse, Schnitte,
Protokoll Baukunstbeirat v. 22.10.2015