hier: Übernahme von Bildungsangeboten in drei weiteren Schulen im lfd. Schuljahr bzw. ab dem Schuljahr 2016/17
Die vhs Erlangen ist Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung (oL) an drei Mittelschulen und vier Grundschulen.
Auf Grund der Dringlichkeit soll durch die vhs Erlangen zu den bereits genehmigten Schulen, die optimierte Lernförderung (oL) auch an der
- Grundschule Büchenbach ab Januar 2016
- Hermann-Hedenus-Grundschule ab Februar 2016
- Adalbert-Stifter-Schule ab dem Schuljahr 2016/17
durchgeführt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für die Durchführung von
weiteren 40 Bildungsangeboten im Rahmen der oL mit insgesamt 4.900
Unterrichtsstunden (UE) im Bereich Deutsch
als Zweitsprache für Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien wird
die vhs Erlangen als erfahrener Kooperationspartner gewünscht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Grundschule Büchenbach, die Hermann-Hedenus-Grundschule und die Adalbert-Stifter-Schule haben sich für die Kooperation mit der Volkshochschule Erlangen ausgesprochen und dies schriftlich festgehalten.
Bedarf Lernförderung an der Grundschule Büchenbach und
Hermann-Hedenus-Grund-schule ab Januar bzw. Februar 2016 sowie an der
Adalbert-Stifter-Schule ab dem Schuljahr 2016/17
Schuljahr |
Schule |
Bildungsangebote |
Schüler/innen |
Dozenten/innen |
Unterrichtsstunden |
2015/16 |
Grundschule Büchenbach |
20 |
120 |
10 |
ca. 2.500 |
2015/16 |
Hermann-Hedenus-Grundschule |
10 |
40 |
5 |
ca. 1.200 |
2016/17 |
Adalbert-Stifter-Schule |
10 |
40 |
5 |
ca. 1.200 |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Sachkosten in Höhe von 72.000,00 Euro* für die Durchführung der unter 1. genannten
Angebote werden aus Mitteln des Sozialamtes für Bildungs- und
Teileihabeleistungen finanziert und der Volkshochschule zur Verfügung gestellt.
Bei den B+T-Leistungen handelt es sich eigentlich um Bundesleistungen (Teil der
vom Bund zu finanzierenden Regelsätze), die aber aus Gründen der Praktikabilität
von den Kommunen gegen Kostenerstattung aus dem Bundeshaushalt ausgeführt
werden müssen. Der Freistaat Bayern verteilt die erhaltenen Bundeserstattungen
jedoch nach einem anderweitigen Maßstab, so dass das Sozialamt der Stadt
Erlangen z. B. im Jahr 2015 nur ca. 36 % seiner geleisteten B+T-Ausgaben
erstattet erhielt. Die dagegen gerichtete Petition der Stadt Erlangen befindet
sich derzeit gerade in der parlamentarischen Behandlung im Bayerischen Landtag.
*) in Abhängigkeit von der Zahl der
gestellten Anträge
Das Rechtsamt weist darauf hin, dass die optimierte
Lernförderung keine Dauerleistung ist. Im Regelfall kann sich die individuelle
Lernförderung erst im Schuljahresverlauf als erforderlich erweisen. Im
Einzelfall kann es jedoch auch schon einen Förderbedarf zu Schulbeginn geben;
dieser ist jedoch über Einzelfallprüfungen festzustellen. Bei
Sprachschwierigkeiten kann die Lernförderung längerfristig anerkannt werden.
Diese Vorgaben des Rechtsamtes werden bei der Umsetzung der Lernförderung von
den Schulleitungen berücksichtigt.
Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen:
-
Vermerk
III/30/KS003 vom 27.10.2015 (rechtliche Prüfung des Modellprojektes „Optimierte
Lernförderung“)
-
Niederschrift
Referat V/501 vom 21.12.2015 (Weiterführung des Modellprojektes „Optimierte
Lernförderung“)
-
Anträge
der Schulen auf Teilnahme oL (Adalbert-Stifter-Grundschule, Grundschule
Büchenbach und Hermann-Hedenus-Grundschule)
Der
Leistungsumfang für die Organisation der Deutschkurse im Rahmen der optimierten
Lernförderung an den genannten neuen Schulen kann mit den derzeitig bei Amt 43
vorhandenen Stundenkontingenten (Fachbereich und Verwaltung) dauerhaft nicht bewältigt werden, daher
müssen ab dem 01.09.2016 die notwendigen Personalressourcen geschaffen werden
(Beantragung zum Stellenplan 2017 und bzgl. der Eilbedürftigkeit
Beschlussfassung im Vorgriff auf den Stellenplan 2017).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die dafür notwendigen Personalressourcen sollen zum 01.09.2016 unbefristet bei der vhs Erlangen geschaffen werden:
-
Für
eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter/in (HPM)
7,0 h/wtl.
-
Für
eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM)
3,0 h/wtl.
Basierend auf den Personaldurchschnittskosten 2015 erfordert dies einen
jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 16.900,00 Euro, der sich wie folgt
ergibt:
-
für die
pädagogische Mitarbeit (HPM/7,0h/wtl./EG 13) 13.500,00
Euro*
-
für die
Verwaltungsmitarbeit (OPM/3,0 h/wtl. EG 5) 3.400,00 Euro
*10 % der
unter 3. genannten Mittel des Sozialamtes werden zur Deckung der Personalkosten
über die vhs an das gesamtstädtische Personalkostenbudget weitergegeben.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden (Personalkosten)
Anlagen:
Anlage_1_Vermerk_III-30_KS003
Anlage_2_Niederschrift_Referat_V_Amt 50
Anlage_3_Anträge Grundschulen