Betreff
Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen;
hier: Übernahme von Bildungsangeboten in drei weiteren Schulen im lfd. Schuljahr bzw. ab dem Schuljahr 2016/17
Vorlage
43/027/2016
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die vhs Erlangen ist Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung (oL) an drei Mittelschulen und vier Grundschulen.

 

Auf Grund der Dringlichkeit soll durch die vhs Erlangen zu den bereits genehmigten Schulen, die optimierte Lernförderung (oL) auch an der

 

-       Grundschule Büchenbach ab Januar 2016

-       Hermann-Hedenus-Grundschule ab Februar 2016

-       Adalbert-Stifter-Schule ab dem Schuljahr 2016/17

 

durchgeführt werden. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Durchführung von weiteren 40 Bildungsangeboten im Rahmen der oL mit insgesamt 4.900 Unterrichtsstunden (UE) im Bereich Deutsch als Zweitsprache für Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien wird die vhs Erlangen als erfahrener Kooperationspartner gewünscht.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Grundschule Büchenbach, die Hermann-Hedenus-Grundschule und die Adalbert-Stifter-Schule haben sich für die Kooperation mit der Volkshochschule Erlangen ausgesprochen und dies schriftlich festgehalten.

 

Bedarf Lernförderung an der Grundschule Büchenbach und Hermann-Hedenus-Grund-schule ab Januar bzw. Februar 2016 sowie an der Adalbert-Stifter-Schule ab dem Schuljahr 2016/17

 

Schuljahr

Schule

Bildungsangebote

Schüler/innen

Dozenten/innen

Unterrichtsstunden

2015/16
(Januar)

Grundschule Büchenbach

20

120

10

ca. 2.500

2015/16
(Feb-ruar)

Hermann-Hedenus-Grundschule

10

40

5

ca. 1.200

2016/17

Adalbert-Stifter-Schule

10

40

5

ca. 1.200

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Sachkosten in Höhe von 72.000,00 Euro* für die Durchführung der unter 1. genannten Angebote werden aus Mitteln des Sozialamtes für Bildungs- und Teileihabeleistungen finanziert und der Volkshochschule zur Verfügung gestellt. Bei den B+T-Leistungen handelt es sich eigentlich um Bundesleistungen (Teil der vom Bund zu finanzierenden Regelsätze), die aber aus Gründen der Praktikabilität von den Kommunen gegen Kostenerstattung aus dem Bundeshaushalt ausgeführt werden müssen. Der Freistaat Bayern verteilt die erhaltenen Bundeserstattungen jedoch nach einem anderweitigen Maßstab, so dass das Sozialamt der Stadt Erlangen z. B. im Jahr 2015 nur ca. 36 % seiner geleisteten B+T-Ausgaben erstattet erhielt. Die dagegen gerichtete Petition der Stadt Erlangen befindet sich derzeit gerade in der parlamentarischen Behandlung im Bayerischen Landtag.



*) in Abhängigkeit von der Zahl der gestellten Anträge

 

Das Rechtsamt weist darauf hin, dass die optimierte Lernförderung keine Dauerleistung ist. Im Regelfall kann sich die individuelle Lernförderung erst im Schuljahresverlauf als erforderlich erweisen. Im Einzelfall kann es jedoch auch schon einen Förderbedarf zu Schulbeginn geben; dieser ist jedoch über Einzelfallprüfungen festzustellen. Bei Sprachschwierigkeiten kann die Lernförderung längerfristig anerkannt werden. Diese Vorgaben des Rechtsamtes werden bei der Umsetzung der Lernförderung von den Schulleitungen berücksichtigt.

 

 

Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen:

 

-       Vermerk III/30/KS003 vom 27.10.2015 (rechtliche Prüfung des Modellprojektes „Optimierte Lernförderung“)

-       Niederschrift Referat V/501 vom 21.12.2015 (Weiterführung des Modellprojektes „Optimierte Lernförderung“)

-       Anträge der Schulen auf Teilnahme oL (Adalbert-Stifter-Grundschule, Grundschule Büchenbach und Hermann-Hedenus-Grundschule)

 

 

Der Leistungsumfang für die Organisation der Deutschkurse im Rahmen der optimierten Lernförderung an den genannten neuen Schulen kann mit den derzeitig bei Amt 43 vorhandenen Stundenkontingenten (Fachbereich und Verwaltung) dauerhaft nicht bewältigt werden, daher müssen ab dem 01.09.2016 die notwendigen Personalressourcen geschaffen werden (Beantragung zum Stellenplan 2017 und bzgl. der Eilbedürftigkeit Beschlussfassung im Vorgriff auf den Stellenplan 2017).

 

 

 

 

     

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die dafür notwendigen Personalressourcen sollen zum 01.09.2016 unbefristet bei der vhs Erlangen geschaffen werden:

 

-       Für eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter/in (HPM)               7,0 h/wtl.

-       Für eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM)                     3,0 h/wtl.

 

Basierend auf den Personaldurchschnittskosten 2015 erfordert dies einen jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 16.900,00 Euro, der sich wie folgt ergibt:

 

-       für die pädagogische Mitarbeit (HPM/7,0h/wtl./EG 13)      13.500,00 Euro*

-       für die Verwaltungsmitarbeit (OPM/3,0 h/wtl. EG 5)                       3.400,00 Euro

 

*10 % der unter 3. genannten Mittel des Sozialamtes werden zur Deckung der Personalkosten über die vhs an das gesamtstädtische Personalkostenbudget weitergegeben.

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden (Personalkosten)


Anlagen:

Anlage_1_Vermerk_III-30_KS003

Anlage_2_Niederschrift_Referat_V_Amt 50

Anlage_3_Anträge Grundschulen