1. Die Kulturförderung wird beauftragt, Straßen- und Stadtteilfeste bei Bedarf zu bezuschussen. Hierfür sollen Mittel in Höhe von 15.000,- € im Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt werden.
Die festgesetzten, von der Stadt Erlangen veranstalteten Vorortkirchweihen bleiben hiervon ausgenommen.
Der Fraktionsantrag der Grünen Liste, Nummer 190/2015 ist damit abschließend bearbeitet.
2. Die Förderung der Brauchtumspflege in den
Vorortskirchweihen wird - unabhängig von
Ziffer. 1.1. – auch in Zukunft aufrecht erhalten; die Ausführungen unter
Ziffern II.1., 1.2.und
1.3 dienten zur Kenntnis.
Das Bürgermeister- und Presseamt wird beauftragt, einen Vorschlag zu einer
angemessenen Anhebung der Zuschusspauschalen auszuarbeiten und im Frühjahr 2016
in die Gremien einzubringen.
Die für die Brauchtumspflege bei Vorortkirchweihen eingesetzten Mittel sind
weiterhin im Budget von Amt 13 zu belassen.
Der Fraktionsantrag der CSU-Stadtratsfraktion Nummer 126/2015 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
1.1
Mit der Förderung von in der Regel privat organisierten Bürgerfesten
(Straßen- und Stadtteilfeste) soll deren Durchführung trotz steigender Kosten
aufgrund zunehmender Auflagen gesichert werden.
Damit wird der hohen Bedeutung dieser Veranstaltungen für eine lebendige Stadt
Rechnung getragen: Bürgerfeste fördern das sozio-kulturelle Leben im
öffentlichen Raum. Das gemeinsame Organisieren, Feiern und Kultur erleben
bietet vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und stärkt das
nachbarschaftliche Miteinander im Stadtteil.
Von den Bürgerfesten im Sinne des Antrages sind die Vorortkirchweihen zu unterscheiden. Diese, nach der städt. Volksfestordnung festgesetzten Vorortkirchweihen, werden von der Stadt veranstaltet und bereits durch die Ämter 32 und 13 ausreichend unterstützt und gefördert. Eine Übersicht über diese Förderung erfolgt durch Amt 13 mit Bearbeitung des Fraktionsantrags der CSU, Nr. 126/2015, „alle Vorortkirchweihen unterstützen“ unter Ziffer II 1., 1.2 dieser Vorlage.
1.2 Die Förderung der
Brauchtumspflege in den Vorortskirchweihen durch das Bürgermeister- und
Presseamt erfolgt derzeit durch Zuschusspauschalen, die in angepasster Höhe
noch aus der Zeit der Eingemeindungen im Jahr 1972 stammen. Mit diesen
Pauschalen werden die zuständigen Gruppen in den jeweiligen Ortsteilen
dahingehend unterstützt, dass ortsspezifische Brauchtumspflege z.B. durch die
Kirchweihmädel und -burschen erfolgen kann (z.B. Aufstellen Kirchweihbaum,
Kirchweihtänze, Umzug usw.). Derzeit erhalten
295,00 € |
Hüttendorf |
357,00 € |
Frauenaurach |
295,00 € |
Tennenlohe |
173,00 € |
Steudach |
295,00 € |
Kriegenbrunn |
173,00 € |
Kosbach/Häusling |
295,00 € |
Dechsendorf |
561,00 € |
Eltersdorf |
300,00 € |
Büchenbach |
|
|
Die Zahlungen erfolgen entweder über die Ortsbeiräte oder gehen direkt an
Vertreter der Kirchweihbuschen.
Amt 13 wird im Frühjahr einen Vorschlag zur angemessenen Anhebung dieser Pauschalen in die Gremien einbringen; dabei können als Deckung Mittel aus dem Antragsansatz zu Ziffer I.1 herangezogen werden.
1.3 Für
die Stadt Erlangen übernimmt das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (Amt
32) für folgende Vorortkirchweihen die Aufgabe als Veranstalter:
Kriegenbrunn Bruck Stadtrandsiedlung Büchenbach
Tennenlohe Alterlangen Dechsendorf Eltersdorf
Hüttendorf Frauenaurach.
(Die Kirchweih im Ortsteil Kosbach wird nicht von der Stadt Erlangen/Amt 32
veranstaltet).
Hierfür
übernimmt die Stadt/Amt 32 z.B. folgende Aufwendungen (2015)
Aufnahme in den Bierkalender
von ETM
Wasser, Kanalanschlüsse und
-benutzungsgebühren
Einrichtung/Setzen der
erforderlichen Zählerstellen
Straßenreinigung
Gebühren für erforderliche
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Sondernutzungsgebühren
Plakatierungskosten (ab 2016).
Im Gegenzug erzielt die Stadt
Erlangen (Budget Amt 32) Erträge aus den Platzgeldern.
Übersicht:
Erträge |
Aufwendungen |
Saldo; hier Unterdeckung |
8.900 € |
17.440 € (+ 2.000 € Plakatierung ab 2016) |
-8.540 € (+ 2.000 € Plakatierung ab 2016) |
Für die Wahrnehmung u.a. der Aufgaben als Veranstalter ist bei der Stadt
Erlangen (=Amt 32) eine Teilzeitkraft (0,5 Planstelle; reine Personalkosten ca.
27.400 €) beschäftigt. Wird über das Jahr gerechnet ein Anteil von ca. 20 bis
25 % für diese Aufgabe angesetzt, erhöht sich die „Unterdeckung“ entsprechend
um 5.480 €/6.850 €.
Nach Auffassung Amt 32 leistet die Stadt Erlangen damit bereits einen
nennenswerten Beitrag zur Aufrechterhaltung und Durchführung der
Vorortkirchweihen und damit Unterstützung der Traditions- und Brauchtumspflege.
2. Programme /
Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 15.000,- € 3.000,- |
bei Sachkonto: im Budget Amt 13 bei Sachkonto 530101 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget Amt 13 auf Kst 130090 / KTr 11110013 / Sk 530101 (Ziffer II.1, 1.2)
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag der Grünen Liste, Nummer
190/2015 vom 20.10.2015
Protokollvermerk
aus der KFA-Sitzung vom 11.11.2015, TOP 8.3
Fraktionsantrag
der CSU, Nummer 126/2015 vom 21.7.2015