Betreff
Förderung von Vorortkirchweihen und Straßenfesten; hier Fraktionsanträge der CSU, Nr. 126/2015 und der Grünen Liste, Nr. 190/2015
Vorlage
411/010/2015/1
Aktenzeichen
I/411
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1. Die Kulturförderung wird beauftragt, Straßen- und Stadtteilfeste bei Bedarf zu bezuschussen. Hierfür sollen Mittel in Höhe von 15.000,- € im Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt werden.

     Die festgesetzten, von der Stadt Erlangen veranstalteten Vorortkirchweihen bleiben hiervon ausgenommen.

 

     Der Fraktionsantrag der Grünen Liste, Nummer 190/2015 ist damit abschließend bearbeitet.

 

2.  Die Förderung der Brauchtumspflege in den Vorortskirchweihen wird - unabhängig von
Ziffer. 1.1. – auch in Zukunft aufrecht erhalten; die Ausführungen unter Ziffern II.1., 1.2.und
1.3 dienten zur Kenntnis.
Das Bürgermeister- und Presseamt wird beauftragt, einen Vorschlag zu einer angemessenen Anhebung der Zuschusspauschalen auszuarbeiten und im Frühjahr 2016 in die Gremien einzubringen.
Die für die Brauchtumspflege bei Vorortkirchweihen eingesetzten Mittel sind weiterhin im Budget von Amt 13 zu belassen.

 

     Der Fraktionsantrag der CSU-Stadtratsfraktion Nummer 126/2015 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1.1  Mit der Förderung von in der Regel privat organisierten Bürgerfesten (Straßen- und Stadtteilfeste) soll deren Durchführung trotz steigender Kosten aufgrund zunehmender Auflagen gesichert werden.
Damit wird der hohen Bedeutung dieser Veranstaltungen für eine lebendige Stadt Rechnung getragen: Bürgerfeste fördern das sozio-kulturelle Leben im öffentlichen Raum. Das gemeinsame Organisieren, Feiern und Kultur erleben bietet vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und stärkt das nachbarschaftliche Miteinander im Stadtteil.

       Von den Bürgerfesten im Sinne des Antrages sind die Vorortkirchweihen zu unterscheiden. Diese,  nach der städt. Volksfestordnung festgesetzten Vorortkirchweihen, werden von der Stadt veranstaltet und bereits durch die Ämter 32 und 13 ausreichend unterstützt und gefördert. Eine Übersicht über diese Förderung erfolgt durch Amt 13 mit Bearbeitung des Fraktionsantrags der CSU, Nr. 126/2015, „alle Vorortkirchweihen unterstützen“ unter Ziffer II 1., 1.2 dieser Vorlage.

1.2 Die Förderung der Brauchtumspflege in den Vorortskirchweihen durch das Bürgermeister- und Presseamt erfolgt derzeit durch Zuschusspauschalen, die in angepasster Höhe noch aus der Zeit der Eingemeindungen im Jahr 1972 stammen. Mit diesen Pauschalen werden die zuständigen Gruppen in den jeweiligen Ortsteilen dahingehend unterstützt, dass ortsspezifische Brauchtumspflege z.B. durch die Kirchweihmädel und -burschen erfolgen kann (z.B. Aufstellen Kirchweihbaum, Kirchweihtänze, Umzug usw.). Derzeit erhalten

295,00 €

Hüttendorf

357,00 €

Frauenaurach

295,00 €

Tennenlohe

173,00 €

Steudach

295,00 €

Kriegenbrunn

173,00 €

Kosbach/Häusling

295,00 €

Dechsendorf

561,00 €

Eltersdorf

300,00 €

Büchenbach

 

 


Die Zahlungen erfolgen entweder über die Ortsbeiräte oder gehen direkt an Vertreter der Kirchweihbuschen.

       Amt 13 wird im Frühjahr einen Vorschlag zur angemessenen Anhebung dieser Pauschalen in die Gremien einbringen; dabei können als Deckung Mittel aus dem Antragsansatz zu Ziffer I.1 herangezogen werden.

1.3  Für die Stadt Erlangen übernimmt das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (Amt 32) für folgende Vorortkirchweihen die Aufgabe als Veranstalter:
            Kriegenbrunn             Bruck              Stadtrandsiedlung      Büchenbach
            Tennenlohe                 Alterlangen     Dechsendorf               Eltersdorf
            Hüttendorf                 Frauenaurach.
(Die Kirchweih im Ortsteil Kosbach wird nicht von der Stadt Erlangen/Amt 32 veranstaltet).

       Hierfür übernimmt die Stadt/Amt 32 z.B. folgende Aufwendungen (2015)
            Aufnahme in den Bierkalender von ETM
            Wasser, Kanalanschlüsse und -benutzungsgebühren
            Einrichtung/Setzen der erforderlichen Zählerstellen
            Straßenreinigung
            Gebühren für erforderliche Verkehrsrechtliche Anordnungen
            Sondernutzungsgebühren
            Plakatierungskosten (ab 2016).

Im Gegenzug erzielt die Stadt Erlangen (Budget Amt 32) Erträge aus den Platzgeldern.

Übersicht:

Erträge

Aufwendungen

Saldo; hier Unterdeckung

8.900 €

17.440 €

(+ 2.000 € Plakatierung ab 2016)

 -8.540 €

(+ 2.000 € Plakatierung ab 2016)

 

Für die Wahrnehmung u.a. der Aufgaben als Veranstalter ist bei der Stadt Erlangen (=Amt 32) eine Teilzeitkraft (0,5 Planstelle; reine Personalkosten ca. 27.400 €) beschäftigt. Wird über das Jahr gerechnet ein Anteil von ca. 20 bis 25 % für diese Aufgabe angesetzt, erhöht sich die „Unterdeckung“ entsprechend um 5.480 €/6.850 €.

 

Nach Auffassung Amt 32 leistet die Stadt Erlangen damit bereits einen nennenswerten Beitrag zur Aufrechterhaltung und Durchführung der Vorortkirchweihen und damit Unterstützung der Traditions- und Brauchtumspflege.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 15.000,-

  3.000,-

bei Sachkonto:

im Budget Amt 13 bei Sachkonto 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget Amt 13 auf Kst 130090 / KTr 11110013 / Sk 530101 (Ziffer II.1, 1.2)

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag der Grünen Liste, Nummer 190/2015 vom 20.10.2015
                        Protokollvermerk aus der KFA-Sitzung vom 11.11.2015, TOP 8.3
                        Fraktionsantrag der CSU, Nummer 126/2015 vom 21.7.2015