Die Kulturförderung wird beauftragt, Straßen- und Stadtteilfeste bei Bedarf zu bezuschussen. Hierfür sollen Mittel in Höhe von 15.000,- € im Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt werden.
Die festgesetzten, von der Stadt Erlangen veranstalteten Vorortkirchweihen bleiben hiervon ausgenommen.
Der Fraktionsantrag der Grünen Liste, Nummer 190/2015 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Förderung von in der Regel privat organisierten Bürgerfesten
(Straßen- und Stadtteilfeste) soll deren Durchführung trotz steigender Kosten
aufgrund zunehmender Auflagen gesichert werden.
Damit wird der hohen Bedeutung dieser Veranstaltungen für eine lebendige Stadt
Rechnung getragen: Bürgerfeste fördern das sozio-kulturelle Leben im
öffentlichen Raum. Das gemeinsame Organisieren, Feiern und Kultur erleben
bietet vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und stärkt das
nachbarschaftliche Miteinander im Stadtteil.
Von den Bürgerfesten im Sinne des Antrages sind die Vorortkirchweihen zu unterscheiden. Diese, nach der städt. Volksfestordnung festgesetzten Vorortkirchweihen, werden von der Stadt veranstaltet und bereits durch die Ämter 32 und 13 ausreichend unterstützt und gefördert. Eine Übersicht über diese Förderung erfolgt durch Amt 13 mit Bearbeitung des Fraktionsantrags der CSU, Nr. 126/2015, „alle Vorortkirchweihen unterstützen“ gesondert.
2. Programme /
Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
15.000,- |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag der Grünen Liste, Nummer 190/2015 vom 201.10.2015