Antrag aus der Bürgerversammlung im Stadtteil Erlangen-Bruck am 6.10.2015
Die bauliche Unterbindung des Durchgangsverkehrs in der
Friedhofstraße ist nicht zu veranlassen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung im Stadtteil Erlangen-Bruck vom 6.10.2015
ist abschließend bearbeitet.
In der Bürgerversammlung für den Stadtteil Erlangen-Bruck am
6.10.2015 wurde beantragt, den Durchgangsverkehr in der Friedhofstraße zu
unterbinden. Begründet wurde der Antrag mit Zunahme des Durchgangsverkehrs. Der
Antrag wurde mit Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.
Bereits im Jahr 2009 und zuletzt in 2014 hat sich die Verwaltung im Zuge eines Fraktionsantrags mit dieser Thematik befasst. Die für die Sitzung am 1.4.2014 vorbereitete Beschlussvorlage wurde auf Wunsch der Ausschussmitglieder nur als Einbringung behandelt. Eine erneute Behandlung sollte Anfang 2015 erfolgen, hat sich aber auf Grund des Ablaufs der Legislaturperiode erledigt.
Sachverhalt
Gegenwärtig ist die Durchfahrt von der Tennenloher Straße über Garten- und Friedhofstraße zur Fürther Straße und umgekehrt für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme des Anliegerverkehrs per Beschilderung (Verkehrszeichen 260 StVO) untersagt.
Um beurteilen zu können, inwieweit sich die Situation zu 2009 bzw. 2014
verändert hat, wurden die Polizei sowie die städtischen Fachdienststellen
erneut um Stellungnahmen gebeten. Die Einschätzung der Dienststellen stellt
sich wie folgt dar:
Auf Grund der Klage aus der Bürgerversammlung darüber, dass das bestehende Durchfahrtsverbot
missachtet wird, führte die Polizei
stichprobenartige Überwachungsmaßnahmen mit folgenden Ergebnissen durch:
· Dienstag 13.10.2015 von 7:45 - 8:15 Uhr
Während der Überwachungszeit passierten lediglich 10 Fahrzeuge die Kontrollstelle. In allen Fällen brachten Eltern ihre Kinder zur Sandbergschule und nutzten dazu die Parkflächen am Brucker Friedhof.
· Donnerstag 22.10.2015 von 7:30 - 8:10 Uhr
Während der gesamten Überwachungszeit wurden insgesamt lediglich 14 Fahrzeuge registriert. In allen Fällen brachten Eltern ihre Kinder zur Sandbergschule und nutzten dazu die Parkflächen am Brucker Friedhof.
Auf Grund der dokumentierten Feststellungen kommt die Polizei
zum Ergebnis, dass die Friedhofstraße nicht als Abkürzungsstrecke benutzt wird
bzw. Schleichverkehr im betreffenden Bereich nicht stattfindet.
Die Abteilung
Verkehrsplanung hat in den letzten Jahren verschieden
24-Stunden-Zählungen durchgeführt. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
· Zählung am 22.9.2009 insgesamt 459 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden
· Zählung am 15.1.2014 insgesamt 447 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden
· Zählung am 6.10.2015 insgesamt 445 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden
Die Ergebnisse der Zählungen belegen, dass die Friedhofstraße keine attraktive
Umfahrung der Lichtsignalanlage Fürther Straße/Felix-Klein-Straße darstellt.
Die im Zuge der Zählungen ermittelten Werte sind für
Anliegerstraße als unproblematisch einzustufen. Für die Abteilung Verkehrsplanung untermauern diese Zahlen die
Einschätzung, dass keine Durchfahrtssperre notwendig ist.
Das Straßenverkehrsamt
teilt uneingeschränkt die Einschätzung der Polizei sowie der Abteilung
Verkehrsplanung und weist zudem darauf hin, dass der Anteil am
Durchgangsverkehr wegen der unattraktiven und schmalen Streckenführung als
relativ gering einzuschätzen ist. Folgende Gründe sprechen zusätzlich gegen
eine Sperrung mittels Pfostensetzung:
·
Negative Auswirkungen auf die Schulwegsicherheit, da erhöhtes Verkehrsaufkommen
im
Bereich der Einmündung
Felix-Klein-Straße/Friedhofstraße vorhanden wäre
· Verstärkte Belastung der Anwohner in der Friedhofstraße durch Mehrverkehr
· Schlechte Erreichbarkeit des Brucker Friedhofs bei Beerdigungen mit Umwegfahrten
· Umwegfahrten für die Friedhofbesucher aus Bruck
· Umwegfahrten für die dortigen Anwohner/Anlieger
· Signalwirkung für andere Bereiche mit ähnlich geringem Verkehrsaufkommen
Resümee
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die in der Bürgerversammlung
geschilderte Erhöhung des Durchgangsverkehrs ein subjektives Empfinden
darstellt. Nachdem das Verkehrsaufkommen im Jahr 2009, 2014 und 2015 mit
jeweils ca. 450 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden in etwa gleich ist, kann die
erbetene bauliche Sperre nicht befürwortet werden. Informativ wird darauf
hingewiesen, dass nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen in
Wohnstraßen Verkehrsstärken bis zu 400 Kraftfahrzeuge pro Stunde zulässig sind. Auch die anderen Gründe sprechen
eindeutig gegen eine Sperre mittels Pfostensetzung.