Betreff
Schunckscher Garten, Instandsetzung des Gartenhauses und Umsetzung des Parkpflegewerkes, Beschluss nach DA- Bau 5.5.3 Entwurfsplanung
Vorlage
242/111/2015
Aktenzeichen
Ref. VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Instandsetzung des Schunckschen Gartenhauses und der Umsetzung des Parkpflegewerks auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen wird zugestimmt.

 

Die bisherigen Planungen sollen dann den weiteren Ausführungsschritten zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte bzw. Projektphasen sind zu veranlassen.

 

Der Dringlichkeitsantrag der Grüne Liste Nr. 151/2015 vom 19.10.2015 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach Art. 4 Bay. Denkmalschutzgesetz ist jeder Eigentümer eines Baudenkmals verpflichtet, dieses instand zu halten bzw. ggfls. instand zu setzen. Da es sich hier um ein Grundstück mit einem Bauwerk handelt, ist innerhalb der Stadtverwaltung das GME zuständig und bereits seit drei Jahren mit der Sanierungskonzeption und der Fördermittelakquise beschäftigt. Das Arbeitsprogramm 2015 des GME beinhaltet dazu explizit die Instandsetzung der Gartenanlage bzw. des Schunckschen Gartenhauses.

 

Bereits 2014 hatte sich das Baureferat zusammen mit dem Kulturreferat hierzu für den Stiftungspreis 2014 „Die lebendigste Erinnerungsstadt – Gedenken – Bewusst machen – Identität stiften“ beworben. Ziel war es, die Entwicklung eines historischen Ortes, der aus dem Bewusstsein verschwunden ist, zu einem Erinnerungsort mit vergangener Kunst zu machen. Auf die MzK KPB/004/2014 für den Kultur- und Freizeitausschuss vom 21.05.2014, die entsprechenden mündlichen Ergänzungen der berufsm. Stadträte Herrn Dr. Rossmeisel im Kulturausschuss bzw. Herrn Weber im BWA und den Beitrag im Amtsblatt wird hierzu verwiesen.

 

Die geplanten Maßnahmen sollen nun der gesetzlichen Verpflichtung und dem Gedanken, das Baudenkmal bzw. den Ort wieder in das Bewusstsein der BürgerInnen Erlangens zu führen, folgen und das unter Denkmalschutz stehende Gartenhaus mit Gartenanlage vor dem drohenden Verfall bewahren. Das mittelfristige Entwicklungsziel ist eine Grünanlage, die die bürgerliche Gartenkultur des ausgehenden 19. Jhd. für die Bürgerinnen und Bürger wieder erlebbar machen wird. In der angedachten Außenstelle des Erlanger Stadtmuseums soll hier durch das geplante Schaulager „vergangener Kunst“ (Lapidarium) aus dem öffentlichen Raum der erste Schritt für eine langfristige Nutzungskonzeption eingeleitet werden.

Die Ermittlung des damit verbundenen Aufwands und gegebenenfalls zusätzlich benötigter Ressourcen steht noch aus.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

2.1 Bisheriger Projektverlauf/Kosten:

 

-      Erarbeitung eines Sanierungsgutachtens mit Kostenberechnung
für das Gartenhaus, Planungskosten:                                                                       12.480,67 €

-      Erstellung eines Parkpflegewerks unter Beachtung der historischen Befunde:       15.778,00 €

-      Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfungen - saP (Fledermäuse):                             2.431,77 €

-      Aufbau eines Schutzdaches über dem historischen Gartenhaus:                              7.204,00 €

Ausgaben im Vorfeld der geplanten Instandsetzung:                                               37.894,44 €

 

Als Zuwendung wurden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege dafür folgende Fördergelder bisher bewilligt und bereits abgerechnet:

-      Sanierungsgutachten des Gartenhauses:                                                                   3.600,00 €

-      Erstellung des Parkpflegewerks                                                                                  9.000,00 €

Zuwendung im Vorfeld der geplanten Instandsetzung:                                             12.600,00 €

 

2.2 geplante Instandsetzungen:

 

(Auszug aus dem Parkpflegewerk)
„Bis zur Festlegung eines verbindlichen Instandsetzungs- und Wiederherstellungsprogramms und noch vor einer Öffnung für Besucher sollten die Gartenanlagen durch eine Grundinstandsetzung und Mindestpflege vor dem weiteren Verfall bewahrt werden. (…)

 

Maßnahmen zur Instandsetzung

Die denkmalpflegerische Instandsetzung hat zum Ziel, schrittweise die Anlagen als Gärten der bürgerlichen Gartenkultur Erlangens wieder erlebbar zu machen und ihren langfristigen Erhalt zu sichern. Dazu sind das Gartenhaus und die weiteren baulichen Elemente (Treppen, Mauern, Becken etc.) instand zu setzen. Der für das Gartendenkmal bedeutsame historische Gehölzbestand muss gesichert werden, in den letzten Jahren hinzugekommener Gehölzaufwuchs ist zu entfernen. Die Neupflanzung von Obstgehölzen zusammen mit Erhaltungsmaßnahmen am vorhandenen Obstbaumaltbestand sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden, hier handelt es sich um eine der letzten noch erkennbaren nutzgärtnerischen Funktionen der Anlagen.

Mit der Instandsetzung geht die Öffnung des Gartenensembles für die Bevölkerung einher. Dementsprechend ist die Verkehrssicherheit für Besucher zu gewährleisten. In Anbetracht des derzeitigen Entwicklungszustands der Altbäume bestehen hier umfangreiche baumpflegerische Anforderungen. Diese können von der Einkürzung einzelner Kronenäste über eine generelle Kronenreduzierung bis hin zur Fällung einzelner Exemplare reichen. Als Grundlage für ein Konzept zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist deshalb ein differenziertes baumpflegerisches Gutachten eines Sachverständigen zu erarbeiten, weiterhin wird aus naturschutzfachlicher Sicht die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) erforderlich sein.

Das Entwicklungs- und Pflegekonzept sieht eine Differenzierung des Gesamtareals in drei Umsetzungsbereiche vor, die in einer festen Abfolge stehen und (ggf. in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel) nacheinander realisiert werden können.“

 

 

A)   Geplante Instandsetzungen des Gartenhauses

 

Bauabschnitt 1

-       Rückbau nicht bauzeitlicher Anbauten

-       statische Instandsetzung mit Sanierung des Daches und der Außenwände

Kosten für den BA 1: 140.000,-- €
(ca. 112.800,-- € Baukosten; ca. 27.200,-- € Planungskosten)

 

Bauabschnitt 2

-       Instandsetzung bzw. Erneuerung der Wand-, Decken- und Fußbodenoberflächen nach historischem Vorbild

Kosten für den BA 2: 60.000,-- €
(ca. 46.300,-- € Baukosten; ca. 13.700,-- € Planungskosten)

 

 

B)   Umsetzung des Parkpflegewerks in drei aufeinander folgenden Abschnitten:

 

Hinweis: Im Rahmen der noch ausstehenden Genehmigung zur Umsetzung des Parkpflegewerks durch das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten können noch Kosten für Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen und für die Erstellung eines qualifizierten Baumgutachtens in Höhe von insgesamt 28.500,-- € anfallen.

 

Das Herrichten der Anlage erfolgt grundsätzlich mit nur sehr kleinen Eingriffen, um den Grundcharakter nicht zu stören und primär die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Abschnitt A, Eingangsbereich

-       Instandsetzung der Wege in Abschnitt A

-       Instandsetzung der historischen Gartenmöblierung aus Naturstein (Bänke, Tische, etc.)

-       Instandsetzung des Eingangstores mit Sandsteinsäulen

-       Nachpflanzung und Pflege von Obstgehölzen im Bereich des Abschnitts A

-       Entfernung der Gehölzsukzession (Unterholz)

 

Kosten für den Abschnitt A: 81.700,-- €
(67.000,-- € Baukosten; 14.700,-- € Planungskosten)

 

Abschnitt B, Bereich um das Gartenhaus incl. Treppenanlage mit Kaskade

-       Instandsetzung der Kaskade mit Treppenanlage

-       Instandsetzung der Torpfeiler

-       Nachpflanzung und Pflege von Obstgehölzen im Bereich des Abschnitts B

-       Entfernung der Gehölzsukzession (Unterholz)

 

Kosten für den Abschnitt B: 92.400,-- €
(76.000,-- € Baukosten; 16.400,-- € Planungskosten)

 

Abschnitt C, Höhenterrasse mit Philosophenstein

-       Instandsetzung der Wege in Abschnitt C

-       Instandsetzung des „Philosophensteins“

-       Nachpflanzung und Pflege von Obstgehölzen (Fläche C)

-       Entfernung der Gehölzsukzession (Unterholz)

 

Kosten für den Abschnitt C: 44.900 ,-- €
(36.000,-- € Baukosten; 8.900,-- € Planungskosten)

 

 

Projektablauf:

Mit dem Rückbau nicht bauzeitlicher Ergänzungen am Gartenhaus soll kurzfristig nach Beschlussfassung noch in 2015 begonnen werden. Ebenso werden auf der Teilfläche A des historischen barocken Gartens erste Maßnahmen in Angriff genommen.

Die Instandsetzung/Sanierung des historischen Gartenhauses folgt dann im Jahr 2016. Die Teilflächen A, B und C des Gartens sollen dann im Jahr 2017 abschließend gestaltet werden.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-       Projektsteuerung:       Amt 24/GME

-       Projektleitung                         SBL 242-1-1, Herr Klischat mit EB 77

-       Bereitstellung notwendiger ökologischer Ausgleichsflächen, falls der Status Wald für den Schunkschen Garten entfallen sollte (Abstimmung mit dem Staatlichen Forstamt)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

419.000,-- €

bei Sachkonto: 54 33 01

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten Bauunterhalt

ca. 3.000,-- € p.a.

bei Sachkonto: 52.21.03

Folgekosten Grünunterhalt

ca. 25.500,-- €

p.a.

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Bezuschussung:

Beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurden Fördermittel aus dem Entschädigungsfond in Höhe von 200.000,-- € beantragt.

Weiter wurden bei der Bayerischen Landesstiftung für die Maßnahme Fördermittel in Höhe von 45.000,-- € beantragt.

 

Beide Förderanträge werden derzeit von den Fördergebern bearbeitet.

Somit beträgt die Gesamtsumme der zu erwartenden Drittmittel 245.000,-- €. Das entspricht ca. 58,5% der Gesamtkosten.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         sind in Höhe von 200.000,-- € im GME- Budget auf Kst 929950/KTr 52310024/Sk    543301 vorhanden

             sind in Höhe von 219.000,-- € nicht vorhanden und sollen wie folgt finanziert werden: Anmeldung der Mittel zum Ergebnishaushalt 2017 mit Rückfluss der Zuwendungen der Fördergeber in das Bauunterhaltsbudget des GME.

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                        2.11.2015  gez. i.A. Grasser

 


Anlagen:        Foto Gartenhaus
                        Parkpflegewerk – steht im Ratsinformationssystem zur Verfügung

                        Übersichtsplan aus Parkpflegewerk
                        Baukunstbeitrat TOP 4 Protokoll Schunckscher Garten
                        Fraktionsantrag Grüne Liste 151/2015