Der Instandsetzung des Schunckschen Gartenhauses und der Umsetzung des Parkpflegewerks auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen wird zugestimmt.
Die bisherigen Planungen sollen dann den weiteren Ausführungsschritten zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte bzw. Projektphasen sind zu veranlassen.
Der Dringlichkeitsantrag der Grüne Liste Nr. 151/2015 vom 19.10.2015 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach Art. 4 Bay. Denkmalschutzgesetz ist jeder Eigentümer eines Baudenkmals verpflichtet, dieses instand zu halten bzw. ggfls. instand zu setzen. Da es sich hier um ein Grundstück mit einem Bauwerk handelt, ist innerhalb der Stadtverwaltung das GME zuständig und bereits seit drei Jahren mit der Sanierungskonzeption und der Fördermittelakquise beschäftigt. Das Arbeitsprogramm 2015 des GME beinhaltet dazu explizit die Instandsetzung der Gartenanlage bzw. des Schunckschen Gartenhauses.
Bereits 2014 hatte sich das Baureferat zusammen mit dem Kulturreferat hierzu für den Stiftungspreis 2014 „Die lebendigste Erinnerungsstadt – Gedenken – Bewusst machen – Identität stiften“ beworben. Ziel war es, die Entwicklung eines historischen Ortes, der aus dem Bewusstsein verschwunden ist, zu einem Erinnerungsort mit vergangener Kunst zu machen. Auf die MzK KPB/004/2014 für den Kultur- und Freizeitausschuss vom 21.05.2014, die entsprechenden mündlichen Ergänzungen der berufsm. Stadträte Herrn Dr. Rossmeisel im Kulturausschuss bzw. Herrn Weber im BWA und den Beitrag im Amtsblatt wird hierzu verwiesen.
Die geplanten Maßnahmen sollen nun der gesetzlichen Verpflichtung und dem Gedanken, das Baudenkmal bzw. den Ort wieder in das Bewusstsein der BürgerInnen Erlangens zu führen, folgen und das unter Denkmalschutz stehende Gartenhaus mit Gartenanlage vor dem drohenden Verfall bewahren. Das mittelfristige Entwicklungsziel ist eine Grünanlage, die die bürgerliche Gartenkultur des ausgehenden 19. Jhd. für die Bürgerinnen und Bürger wieder erlebbar machen wird. In der angedachten Außenstelle des Erlanger Stadtmuseums soll hier durch das geplante Schaulager „vergangener Kunst“ (Lapidarium) aus dem öffentlichen Raum der erste Schritt für eine langfristige Nutzungskonzeption eingeleitet werden.
Die Ermittlung des damit verbundenen Aufwands und gegebenenfalls zusätzlich benötigter Ressourcen steht noch aus.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
2.1 Bisheriger Projektverlauf/Kosten:
-
Erarbeitung eines Sanierungsgutachtens mit
Kostenberechnung
für das Gartenhaus, Planungskosten: 12.480,67
€
-
Erstellung eines Parkpflegewerks unter Beachtung
der historischen Befunde: 15.778,00
€
-
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfungen - saP
(Fledermäuse): 2.431,77
€
-
Aufbau eines Schutzdaches über dem historischen
Gartenhaus: 7.204,00
€
Ausgaben
im Vorfeld der geplanten Instandsetzung: 37.894,44 €
Als Zuwendung wurden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege dafür folgende Fördergelder bisher bewilligt und bereits abgerechnet:
- Sanierungsgutachten des Gartenhauses: 3.600,00 €
- Erstellung des Parkpflegewerks 9.000,00 €
Zuwendung im Vorfeld der geplanten Instandsetzung: 12.600,00 €
2.2 geplante Instandsetzungen:
(Auszug aus dem Parkpflegewerk)
„Bis zur Festlegung eines verbindlichen Instandsetzungs- und
Wiederherstellungsprogramms und noch vor einer Öffnung für Besucher sollten die
Gartenanlagen durch eine Grundinstandsetzung und Mindestpflege vor dem weiteren
Verfall bewahrt werden. (…)
Maßnahmen zur Instandsetzung
Die denkmalpflegerische Instandsetzung hat zum Ziel, schrittweise die Anlagen als Gärten der bürgerlichen Gartenkultur Erlangens wieder erlebbar zu machen und ihren langfristigen Erhalt zu sichern. Dazu sind das Gartenhaus und die weiteren baulichen Elemente (Treppen, Mauern, Becken etc.) instand zu setzen. Der für das Gartendenkmal bedeutsame historische Gehölzbestand muss gesichert werden, in den letzten Jahren hinzugekommener Gehölzaufwuchs ist zu entfernen. Die Neupflanzung von Obstgehölzen zusammen mit Erhaltungsmaßnahmen am vorhandenen Obstbaumaltbestand sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden, hier handelt es sich um eine der letzten noch erkennbaren nutzgärtnerischen Funktionen der Anlagen.
Mit der Instandsetzung geht die Öffnung des Gartenensembles für die Bevölkerung einher. Dementsprechend ist die Verkehrssicherheit für Besucher zu gewährleisten. In Anbetracht des derzeitigen Entwicklungszustands der Altbäume bestehen hier umfangreiche baumpflegerische Anforderungen. Diese können von der Einkürzung einzelner Kronenäste über eine generelle Kronenreduzierung bis hin zur Fällung einzelner Exemplare reichen. Als Grundlage für ein Konzept zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist deshalb ein differenziertes baumpflegerisches Gutachten eines Sachverständigen zu erarbeiten, weiterhin wird aus naturschutzfachlicher Sicht die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) erforderlich sein.
Das Entwicklungs- und Pflegekonzept sieht eine Differenzierung des Gesamtareals in drei Umsetzungsbereiche vor, die in einer festen Abfolge stehen und (ggf. in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel) nacheinander realisiert werden können.“
A) Geplante Instandsetzungen des Gartenhauses
Bauabschnitt 1
- Rückbau nicht bauzeitlicher Anbauten
- statische Instandsetzung mit Sanierung des Daches und der Außenwände
Kosten für den BA 1: 140.000,--
€
(ca. 112.800,-- € Baukosten; ca. 27.200,-- € Planungskosten)
Bauabschnitt 2
- Instandsetzung bzw. Erneuerung der Wand-, Decken- und Fußbodenoberflächen nach historischem Vorbild
Kosten für den BA 2: 60.000,-- €
(ca. 46.300,-- € Baukosten; ca. 13.700,-- € Planungskosten)
B)
Umsetzung
des Parkpflegewerks in drei aufeinander folgenden Abschnitten:
Hinweis: Im Rahmen der noch ausstehenden Genehmigung zur Umsetzung des Parkpflegewerks durch das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten können noch Kosten für Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen und für die Erstellung eines qualifizierten Baumgutachtens in Höhe von insgesamt 28.500,-- € anfallen.
Das Herrichten der Anlage erfolgt grundsätzlich mit nur sehr kleinen Eingriffen, um den Grundcharakter nicht zu stören und primär die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Abschnitt A, Eingangsbereich
- Instandsetzung der Wege in Abschnitt A
- Instandsetzung der historischen Gartenmöblierung aus Naturstein (Bänke, Tische, etc.)
- Instandsetzung des Eingangstores mit Sandsteinsäulen
- Nachpflanzung und Pflege von Obstgehölzen im Bereich des Abschnitts A
- Entfernung der Gehölzsukzession (Unterholz)
Kosten für den Abschnitt A:
81.700,-- €
(67.000,-- € Baukosten; 14.700,-- € Planungskosten)
Abschnitt B, Bereich um das Gartenhaus incl. Treppenanlage mit Kaskade
- Instandsetzung der Kaskade mit Treppenanlage
- Instandsetzung der Torpfeiler
- Nachpflanzung und Pflege von Obstgehölzen im Bereich des Abschnitts B
- Entfernung der Gehölzsukzession (Unterholz)
Kosten für den Abschnitt B:
92.400,-- €
(76.000,-- € Baukosten; 16.400,-- € Planungskosten)
Abschnitt C, Höhenterrasse mit Philosophenstein
- Instandsetzung der Wege in Abschnitt C
- Instandsetzung des „Philosophensteins“
- Nachpflanzung und Pflege von Obstgehölzen (Fläche C)
- Entfernung der Gehölzsukzession (Unterholz)
Kosten für den Abschnitt C:
44.900 ,-- €
(36.000,-- € Baukosten; 8.900,-- € Planungskosten)
Projektablauf:
Mit dem Rückbau nicht bauzeitlicher Ergänzungen am Gartenhaus soll kurzfristig nach Beschlussfassung noch in 2015 begonnen werden. Ebenso werden auf der Teilfläche A des historischen barocken Gartens erste Maßnahmen in Angriff genommen.
Die Instandsetzung/Sanierung des historischen Gartenhauses folgt dann im Jahr 2016. Die Teilflächen A, B und C des Gartens sollen dann im Jahr 2017 abschließend gestaltet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Projektsteuerung: Amt 24/GME
- Projektleitung SBL 242-1-1, Herr Klischat mit EB 77
- Bereitstellung notwendiger ökologischer Ausgleichsflächen, falls der Status Wald für den Schunkschen Garten entfallen sollte (Abstimmung mit dem Staatlichen Forstamt)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
419.000,--
€ |
bei
Sachkonto: 54 33 01 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten
Bauunterhalt |
ca.
3.000,-- € p.a. |
bei
Sachkonto: 52.21.03 |
Folgekosten
Grünunterhalt |
ca. 25.500,-- € |
p.a. |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Bezuschussung:
Beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurden
Fördermittel aus dem Entschädigungsfond in Höhe von 200.000,-- € beantragt.
Weiter wurden bei der Bayerischen Landesstiftung für die
Maßnahme Fördermittel in Höhe von 45.000,-- € beantragt.
Beide Förderanträge werden derzeit von den Fördergebern
bearbeitet.
Somit beträgt die Gesamtsumme der zu erwartenden Drittmittel
245.000,-- €. Das entspricht ca. 58,5% der Gesamtkosten.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind in Höhe von 200.000,-- € im GME- Budget auf Kst 929950/KTr 52310024/Sk 543301 vorhanden
sind in Höhe von 219.000,-- € nicht vorhanden und sollen wie folgt finanziert werden: Anmeldung der Mittel zum Ergebnishaushalt 2017 mit Rückfluss der Zuwendungen der Fördergeber in das Bauunterhaltsbudget des GME.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
2.11.2015 gez. i.A. Grasser
Anlagen: Foto Gartenhaus
Parkpflegewerk –
steht im Ratsinformationssystem zur Verfügung
Übersichtsplan aus Parkpflegewerk
Baukunstbeitrat
TOP 4 Protokoll Schunckscher Garten
Fraktionsantrag
Grüne Liste 151/2015