Fraktionsantrag Nr. 032/2015 der SPD-Fraktion vom 24.02.2015
Die Fahrradstraße Schronfeld wird nicht in den Räum- und
Streuplan des städtischen Winter-dienstes aufgenommen.
Der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 032/2015 ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die SPD Fraktion hat den Antrag gestellt,
dass die Straße “Schronfeld“ als wichtige, stark befahrene Ost-West-Verbindung
für FahrradfahrerInnen in den winterlichen Räumplan aufgenommen wird.
Der Räum- und Streuplan des städtischen Winterdienstes enthält mit dem ADFC abgestimmte
Winterdienst-Fahrradachsen. Die Ost-West-Verbindung für Radfahrer (Winterdienstradachse
WR1-9) führt entlang der Sieglitzhofer Straße und der Drausnickstraße. Es wäre
wünschenswert, den Radfahrern im Winter auch die Verbindung über die Straße
„Schronfeld“ anbieten zu können, dies ist jedoch mit den derzeitigen
personellen und technischen Möglichkeiten im Winterdienst nicht leistbar.
Die Aufnahme von Straßen und Wegen in den Räum- und Streuplan richtet sich
neben der Streckenführung auch nach den technischen Möglichkeiten des
Winterdienstes. Durch die Belagsanierung im östlichen Teil des Schronfeldes bis
zum Absperrpfosten haben sich die Voraussetzungen für eine Wintersicherung
gebessert. Eine Wintersicherung mit abstumpfendem Streumittel wäre hier auf
Grund des vorhandenen Individualverkehrs jedoch nicht möglich, der Bereich
müsste mit Salz gestreut werden. Unumgänglich wäre nach wie vor die Entfernung
des zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Absperrpfostens in der Zeit vom 15.11.
bis ca. 15.04. jedes Jahres, mit der sehr wahrscheinlichen Folge der Nutzung
des Schronfeldes als Schleichweg für Kraftfahrzeuge. Aufgrund der Straßenbreite
im Bereich der Fahrbahnverengung und des Absperrpfostens kann der Bereich mit
vorhandenen großen Räumfahrzeugen nicht befahren werden.
Ergänzung:
Kosten für die Aufnahme der Straße Schronfeld in den Winterdienst
(In der Beratung der ursprünglichen Beschlussvorlage im Werkausschuss EB
77, am 21.07.2015, wurde die Verwaltung gebeten, die Kosten für die Aufnahme
der Straße Schronfeld in den Winterdienst zu benennen.)
Die vorhandenen Bedingungen (Verengung Fahrradstraße und Nutzung auch durch PKW/LKW) machen den Einsatz eines Kleinfahrzeuges mit Doppelkammerstreuer erforderlich. Im EB 77 sind solche Fahrzeuge bereits vorhanden, diese sind jedoch im Winterdiensteinsatz voll ausgelastet und im Stadtwesten gebunden. Eine Umstellung der Strecken wurde geprüft, ist aber aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Um die Fahrradstraße Schronfeld entsprechend dem Fraktionsantrag winterdienstlich betreuen und dabei zwischen Salzstreuung des Schronfeldes und Granulatstreuung auf den übrigen Radwegen der Einsatzstrecke wechseln zu können, müsste daher ein weiteres Fahrzeug dieser Art beschafft werden. Eine Doppelnutzung, also die Nutzung auch außerhalb des Winterdienstes für andere Einsätze im Betriebshof (z.B. Gießen oder Sportplatzpflege in der Abt. Stadtgrün), wird grundsätzlich angestrebt, lässt sich jedoch nicht immer realisieren.
Die Kosten für das erforderliche Fahrzeug betragen
zwischen 106.000 und 128.000 €. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren fallen
jährliche Abschreibungen in Höhe von 10.600 € bis 12.800 € an. Hinzu kommen in
einem durchschnittlichen Winter noch ca. 1.400 € für Personal- und Sachkosten.
Zudem wird auf die im Ergebnis der Organisationsuntersuchung 2014 festgestellte
äußerst angespannte Personalsituation hingewiesen. Jede nicht zwingend
notwendige Aufnahme von Winterdienststrecken/-flächen stellt eine zusätzliche
Belastung der ohnehin stark geforderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Winterdienst dar.
Aus Sicht des kommunalen Winterdienstes bleibt die
Aufnahme der Fahrradstraße Schronfeld in den Räum- und Streuplan als parallel
zu sichernde Winterdienstradachse aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die
Winterdienstkosten werden ab 2016 nicht mehr mit einer Pauschalsumme, sondern
nach tatsächlichem Aufwand kostendeckend durch den EB 77 abgerechnet. Die im
Sachbericht genannten zusätzlichen Kosten würden mit dieser Abrechnung der
Stadt in Rechnung gestellt.
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Kartenauszug: Winterdienststrecken im Einzugsbereich Schronfeld
2.
Fraktionsantrag 032/2015 der SPD-Fraktion „Räumplan Schronfeld“
vom 24.02.2015