Betreff
Winterdienst-Räumplan Schronfeld;
Fraktionsantrag Nr. 032/2015 der SPD-Fraktion vom 24.02.2015
Vorlage
772/007/2015/1
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Fahrradstraße Schronfeld wird nicht in den Räum- und Streuplan des städtischen Winter-dienstes aufgenommen.
Der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 032/2015 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die SPD Fraktion hat den Antrag gestellt, dass die Straße “Schronfeld“ als wichtige, stark befahrene Ost-West-Verbindung für FahrradfahrerInnen in den winterlichen Räumplan aufgenommen wird. 
Der Räum- und Streuplan des städtischen Winterdienstes enthält mit dem ADFC abgestimmte Winterdienst-Fahrradachsen. Die Ost-West-Verbindung für Radfahrer (Winterdienstradachse WR1-9) führt entlang der Sieglitzhofer Straße und der Drausnickstraße. Es wäre wünschenswert, den Radfahrern im Winter auch die Verbindung über die Straße „Schronfeld“ anbieten zu können, dies ist jedoch mit den derzeitigen personellen und technischen Möglichkeiten im Winterdienst nicht leistbar.

   
Die Aufnahme von Straßen und Wegen in den Räum- und Streuplan richtet sich neben der Streckenführung auch nach den technischen Möglichkeiten des Winterdienstes. Durch die Belagsanierung im östlichen Teil des Schronfeldes bis zum Absperrpfosten haben sich die Voraussetzungen für eine Wintersicherung gebessert. Eine Wintersicherung mit abstumpfendem Streumittel wäre hier auf Grund des vorhandenen Individualverkehrs jedoch nicht möglich, der Bereich müsste mit Salz gestreut werden. Unumgänglich wäre nach wie vor die Entfernung des zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Absperrpfostens in der Zeit vom 15.11. bis ca. 15.04. jedes Jahres, mit der sehr wahrscheinlichen Folge der Nutzung des Schronfeldes als Schleichweg für Kraftfahrzeuge. Aufgrund der Straßenbreite im Bereich der Fahrbahnverengung und des Absperrpfostens kann der Bereich mit vorhandenen großen Räumfahrzeugen nicht befahren werden.

 

      Ergänzung: Kosten für die Aufnahme der Straße Schronfeld in den Winterdienst
(In der Beratung der ursprünglichen Beschlussvorlage im Werkausschuss EB 77, am 21.07.2015, wurde die Verwaltung gebeten, die Kosten für die Aufnahme der Straße Schronfeld in den Winterdienst zu benennen.)

Die vorhandenen Bedingungen (Verengung Fahrradstraße und Nutzung auch durch PKW/LKW) machen den Einsatz eines Kleinfahrzeuges mit Doppelkammerstreuer erforderlich. Im EB 77 sind solche Fahrzeuge bereits vorhanden, diese sind jedoch im Winterdiensteinsatz voll ausgelastet und im Stadtwesten gebunden. Eine Umstellung der Strecken wurde geprüft, ist aber aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Um die Fahrradstraße Schronfeld entsprechend dem Fraktionsantrag winterdienstlich betreuen und dabei zwischen Salzstreuung des Schronfeldes und Granulatstreuung auf den übrigen Radwegen der Einsatzstrecke wechseln zu können, müsste daher ein weiteres Fahrzeug dieser Art beschafft werden. Eine Doppelnutzung, also die Nutzung auch außerhalb des Winterdienstes für andere Einsätze im Betriebshof (z.B. Gießen oder Sportplatzpflege in der Abt. Stadtgrün), wird grundsätzlich angestrebt, lässt sich jedoch nicht immer realisieren.

Die Kosten für das erforderliche Fahrzeug betragen zwischen 106.000 und 128.000 €. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 10.600 € bis 12.800 € an. Hinzu kommen in einem durchschnittlichen Winter noch ca. 1.400 € für Personal- und Sachkosten.
Zudem wird auf die im Ergebnis der Organisationsuntersuchung 2014 festgestellte äußerst angespannte Personalsituation hingewiesen. Jede nicht zwingend notwendige Aufnahme von Winterdienststrecken/-flächen stellt eine zusätzliche Belastung der ohnehin stark geforderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Winterdienst dar.

Aus Sicht des kommunalen Winterdienstes bleibt die Aufnahme der Fahrradstraße Schronfeld in den Räum- und Streuplan als parallel zu sichernde Winterdienstradachse aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Winterdienstkosten werden ab 2016 nicht mehr mit einer Pauschalsumme, sondern nach tatsächlichem Aufwand kostendeckend durch den EB 77 abgerechnet. Die im Sachbericht genannten zusätzlichen Kosten würden mit dieser Abrechnung der Stadt in Rechnung gestellt.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Kartenauszug: Winterdienststrecken im Einzugsbereich Schronfeld

                        2. Fraktionsantrag 032/2015 der SPD-Fraktion „Räumplan Schronfeld“
                            vom 24.02.2015