Fraktionsantrag Nr. 032/2015 der SPD-Fraktion vom 24.02.2015
Die Fahrradstraße Schronfeld wird nicht in den Räum- und
Streuplan des städtischen Winter-dienstes aufgenommen.
Der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 032/2015 ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die SPD Fraktion hat den Antrag gestellt, dass die Straße “Schronfeld“
als wichtige, stark befahrene Ost-West-Verbindung für FahrradfahrerInnen in den
winterlichen Räumplan aufgenommen wird.
Der Räum- und Streuplan des städtischen Winterdienstes enthält mit dem ADFC abgestimmte
Winterdienst-Fahrradachsen. So ist es auch für Radfahrer im Winter durchaus
zumutbar,
andere, gesicherte Radwege zu benutzen als im Sommer. Die Ost-West-Verbindung
für Radfahrer (Winterdienstradachse WR1-9) führt entlang der Sieglitzhofer
Straße und der Drausnickstraße.
Die Aufnahme von Straßen und Wegen in den Räum- und Streuplan richtet sich
neben der Streckenführung auch nach den technischen Möglichkeiten des
Winterdienstes. Durch die Belagsanierung im östlichen Teil des Schronfeldes bis
zum Absperrpfosten haben sich die Voraussetzungen für eine Wintersicherung
gebessert. Eine Wintersicherung mit abstumpfendem Streumittel wäre hier auf
Grund des vorhandenen Individualverkehrs jedoch nicht möglich, der Bereich
müsste mit Salz gestreut werden. Unumgänglich wäre nach wie vor die Entfernung
des zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Absperrpfostens in der Zeit vom 15.11.
bis ca. 15.04. jedes Jahres, mit der sehr wahrscheinlichen Folge der Nutzung
des Schronfeldes als Schleichweg für Kraftfahrzeuge. Aufgrund der Straßenbreite
im Bereich der Fahrbahnverengung und des Absperrpfostens kann der Bereich mit
vorhandenen großen Räumfahrzeugen nicht befahren werden.
Auch nach erneuter Prüfung der Situation
ist aus Sicht des kommunalen Winterdienstes die Aufnahme der Fahrradstraße
Schronfeld in den Räum- und Streuplan als parallel zu sichernde
Winterdienstradachse aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll und ohne Herausnahme
des Pfostens, mit den damit verbundenen verkehrlichen Nachteilen, nicht
machbar. .
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 032/2015 der
SPD-Fraktion „Räumplan Schronfeld“
vom 24.02.2015