Betreff
Verkehrsentwicklungsplan Erlangen - hier: Rückblick auf die 2. Bürgerinformationsveranstaltung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Vorlage
613/061/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur 2. Bürgerinformationsveranstaltung am 07. Juli 2015 zur Kenntnis.

 

Dem vorgestellten Plannetz gemäß Anlage 2 als Grundlage für die weiteren Planungen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) und als Grundlage für die Planfälle im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Rückblick zur 2. Bürgerinformationsveranstaltung im Redoutensaal:

 

„Busse und Bahnen… Da gehen wir ran!“ lautete das Motto der 2. Bürgerinformationsveranstaltung, die am 07. Juli von 18.00 – 21.00 Uhr stattfand. Mehr als 100 Interessierte aus Erlangen und aus der Region folgten der Einladung der Stadtverwaltung in den Redoutensaal.

 

Nach der Begrüßung durch OBM und einem kurzen Infoblock über den Handlungsbedarf und die Ziele des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) präsentierte der Gutachter den aktuellen Stand des Plannetzes, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die als wichtige Eingangsgröße in den Planungsprozess eingeflossen sind und die Wirkungen, die aufgrund des neuen Liniennetzes erwartet werden. Dies bildete den Auftakt für eine intensive Diskussion in den Arbeitsgruppen. Neben dem Plannetz konnten sich die Bürgerinnen und Bürger auch über die Bilanz des Plannetzes und weitere Entwicklungen bzw. infrastrukturelle Maßnahmen informieren. Das öffentliche Beteiligungsverfahren konnte ebenfalls in einer Arbeitsgruppe diskutiert werden.

 

Als Fazit aus dem aktiven Beteiligungsverfahren und dem entwickelten Plannetz kann resümiert werden:

 

Ø  Das neue Plannetz bringt die Anforderungen vieler verschiedener Nutzergruppen zusammen. Dafür wurde die Öffentlichkeit gefragt und eingebunden.

Ø  Das neue Plannetz bringt in der Bilanz deutliche Verbesserungen zu heute. Es kann aber auch nicht alle Probleme lösen, denn: Der ÖPNV muss bezahlbar bleiben, manche infrastrukturellen Hindernisse können nicht von heute auf morgen beseitigt werden.

Ø  Das neue Plannetz ist „fit für die Zukunft“. Es kann auf Veränderungen in der Infrastruktur angepasst werden.

Ø  Das Beteiligungsverfahren hat sich bewährt, viele Hinweise sind ins Netz eingeflossen, andere werden in die zukünftigen Planungen eingehen.

 

Die Präsentationsunterlagen des Forums stehen auf der Website www.vep-erlangen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung und können als Auszug der Anlage 1 entnommen werden.

 

Die Rückmeldungen und Anregungen wurden nach der Bürgerbeteiligung geprüft und in über-wiegender Anzahl im Plannetz berücksichtigt. Der aktuelle Stand des Plannetzes, basierend auf den Anregungen der Bürgerinformationsveranstaltung, kann der Anlage 2 entnommen werden. Unter anderem wurde durch Verlagerung der Linien 1 und 11 die Entlastung der Stettiner Straße berücksichtigt. Des Weiteren wurde die Führung der Linie 14 über die Komotauer Straße angepasst und kleine darstellerische Fehler beseitigt (u.a. Führung der Linie 14 über die Adalbert-Stifter-Straße). Die Liniendarstellung in der Innenstadt kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

Eine Linienherleitung (Anlage 4) wurde ebenfalls erstellt, in der sich neben der Einzeldarstellung auch eine detaillierte Erläuterung zum Verlauf der geplanten Linie und der Aufgabe, die diese Linie erfüllen soll, wiederfindet. Neben der Betrachtung der Linien greift das Dokument in seiner Erläuterung auch noch einmal die Nummerierung der Linien durch Arbeitstitel, weitere Linien wie Schulbusse und den Takt/Fahrplan auf. Zu letztem Punkt sei anzumerken, dass das Grundraster des 40-Minuten-Taktes den Mindeststandard definiert, der bei der Umsetzung verdichtet wird. Durch Parallelfahrten und Verknüpfungen ergeben sich dann auf vielen Strecken dichtere (kürzere) Taktzeiten. Alle Darstellungen zeigen den Linienverlauf nur im Erlanger Stadtgebiet. In den Texten teilweise angegebene Start-/Endpunkte der Linien außerhalb des Erlanger Stadtgebiets stellen keinerlei Vor-Festlegung der nachgelagerten Abstimmungen dar. Sie sind als Vorschlag zu verstehen, der für das Verständnis der Liniendefinition (z.B. überregionale Verbindungsfunktion) relevant ist. Stadtgrenzübergreifende Linien werden im aktuellen Plannetz (Stand: 31.07.15) in ihrem Bestand angenommen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ausblick über das weitere Vorgehen und Schritte der Umsetzung:

 

Mit Finalisierung des Plannetzes in den Fachgremien und mit Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine verkehrsplanerische Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) und die weiteren Planfälle im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) geschaffen.   

 

Ø  Meilenstein E): Nahverkehrsplan (2015 - 2020):

 

Bis Ende des Jahres soll gemäß der Vorgaben in der „Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern, StMWVT“ der Nahverkehrsplan fortgeschrieben werden. Der Nahverkehrsplan ist ein bindendes Instrument, in dem festgelegt wird, welche Leistungen und Qualitäten der ÖPNV in Erlangen aufweisen muss und dient der Genehmigungsbehörde als Grundlage für die Genehmigung von Linienkonzessionen. So werden u.a. die Kriterien Linienführung, Takt, Beschleunigung, Fahrzeuge und Haltestellen betrachtet. Darüber hinaus beinhaltet er weitere Vorgaben, beispielsweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Die Festlegung der weiteren Verläufe in den Landkreis sowie in die Städte Fürth, Nürnberg, Herzogenaurach erfolgt ebenfalls innerhalb dieses Rahmens und auf Grundlage des Plannetzes. In enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern sowie den Busunternehmen, die in der Stadt Erlangen und im Landkreis Leistungen erbringen, wird in einem projektbegleitenden Arbeitskreis das Konzept für die Umsetzung in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Insbesondere wird die sinnvolle Verlängerung bzw. Verknüpfung stadtgrenzübergreifender Linien festgelegt, um u.a. teure Parallelerschließungen zu vermeiden. Das Plannetz, gemäß Planfall 1, dient daher als planerische Grundlage im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes.

 

Ø  Meilenstein D) und F): Verkehrsentwicklungsplan (2015 – 2030):

 

Ebenfalls als Grundlage dient das Plannetz im Rahmen der weiteren Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) und der damit verbundenen Entwicklung zukünftiger verkehrlicher Maßnahmen. Hierbei werden langfristige Maßnahmen (z.B. infrastrukturelle Maßnahmen wie die Kosbacher Brücker, der Bau der Stadt-Umland-Bahn (StUB),…) als Grundlage für die strategische Verkehrsplanung bis zum Jahr 2030 betrachtet und das Plannetz im Rahmen dieser Planfälle fortgeschrieben. Innerhalb dieser Fortschreibung wird die Synergie/Wechselwirkung zwischen allen Verkehrsmitteln und –netzen (MIV, Fuß- und Radverkehr, Wirtschaftsverkehr,…) betrachtet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum og. Plannetz gemäß Anlage 2, als Grundlage für die weitere Planung und Abstimmung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Präsentationen der 2.Bürgerinformationsveranstaltung (Auszug)

Anlage 2 – Plannetz ÖPNV - Erlangen (Stand: 31.07.15)

Anlage 3 – Plannetz ÖPNV – Erlangen (Stand: 31.07.15)

Anlage 4 – Linienherleitung (Stand:31.07.15)