Betreff
Bebauungsplan Nr. E 392 der Stadt Erlangen - Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
Vorlage
611/068/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 12.05.2015 wird unverändert gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anlass und Ziel der Planung

Das Regnitztal durchzieht die Stadt Erlangen in Nord-Süd-Richtung und besitzt sowohl für den östlichen als auch den westlichen Stadtbereich eine große Bedeutung und Erholungsfunktion. Eine durchgängige Radachse von Nord nach Süd wäre sowohl für den innerstädtischen als auch für den überregionalen Radverkehr (z.B. Regnitztalradweg, Bayernnetz für Radler) von großer Bedeutung.

Jedoch konnte bis heute keine durchgängige Radachse im Talbereich realisiert werden. An drei längeren Abschnitten muss derzeit auf das städtische Straßensystem mit zum Teil größerem Kfz-Aufkommen ausgewichen werden (u.a. Eltersdorfer Straße ca. 11.500 Kfz/24h, davon ca. 600 Lkw). Durch das Bebauungsplanverfahren BP Nr. E 392 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits 1976 formulierte Ziel eines Lückenschlusses des Regnitztalradweges in Höhe des Eltersdorfer Ortskerns geschaffen. Dabei soll die geplante Wegestrecke nicht nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt, sondern auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden können.

Mit UVPA-Beschluss vom 29.11.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Radwegeerstellung fortzuführen und mit den betreffenden Eigentümern konkrete Grundstücksverhandlungen aufzunehmen. Im Ergebnis der Gespräche stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch abzuwickeln wäre. Der aufzustellende Bebauungsplan bietet daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage, den erforderlichen Grunderwerb notfalls durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf - mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 12.05.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 in der Fassung vom 12.05.2015 erneut gebilligt sowie die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 erneut öffentlich aus. Es wurden 2 Stellungnahmen seitens der Bürger abgegeben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 09.06.2015 von der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 26 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 16 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

Da sich hieraus keine Änderungen ergeben, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 12.05.2015 unverändert als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Siehe Anlage 2

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Grunderwerb

Wegebauarbeiten

Brücke
Grünflächen inkl.
Baumpflanzungen

 

ca. 13.000 €

ca. 135.000 €

ca. 95.000 €

ca. 10.000 €

 

bei IPNr.: 541.324

bei IPNr.: 541.834

135.000 € sind derzeit für nach 2018 vorgesehen.

Der zusätzliche Mittelbedarf von 105.000€ wird zum HH 2016 angemeldet.

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

Unterhaltskosten Weg

Unterhaltskosten Brücke

Für den Grünflächenunterhalt

 

Ausgleichsmaßnahmen

 

ca. 2000 €/Jahr

ca. 3500 €/Jahr

ca. 950 € /Jahr

 

ca. 1000 €/Jahr

bei Sachkonto:

 

 

Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden bei Amt 61 nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis