hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
1.
Den
Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 12.05.2015 wird unverändert gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass und Ziel der Planung
Das Regnitztal durchzieht die
Stadt Erlangen in Nord-Süd-Richtung und besitzt sowohl für den östlichen als
auch den westlichen Stadtbereich eine große Bedeutung und Erholungsfunktion. Eine durchgängige Radachse von Nord nach
Süd wäre sowohl für den innerstädtischen als auch für den überregionalen
Radverkehr (z.B. Regnitztalradweg, Bayernnetz für Radler) von großer Bedeutung.
Jedoch konnte bis heute keine durchgängige Radachse im Talbereich
realisiert werden. An drei längeren Abschnitten muss derzeit auf das städtische
Straßensystem mit zum Teil größerem Kfz-Aufkommen ausgewichen werden (u.a.
Eltersdorfer Straße ca. 11.500 Kfz/24h, davon ca. 600 Lkw). Durch das
Bebauungsplanverfahren BP Nr. E 392 werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das bereits 1976 formulierte Ziel eines Lückenschlusses des
Regnitztalradweges in Höhe des Eltersdorfer Ortskerns geschaffen. Dabei soll
die geplante Wegestrecke nicht nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt,
sondern auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden können.
Mit UVPA-Beschluss vom 29.11.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Planungen für die Radwegeerstellung fortzuführen und mit den betreffenden
Eigentümern konkrete Grundstücksverhandlungen aufzunehmen. Im Ergebnis der
Gespräche stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen
nicht unproblematisch abzuwickeln wäre. Der aufzustellende Bebauungsplan bietet
daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage, den erforderlichen Grunderwerb notfalls
durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen –
Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf - mit integriertem
Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat
am 12.05.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 in der Fassung vom
12.05.2015 erneut gebilligt sowie die erneute öffentliche Auslegung und die
erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 2 BauGB konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom
15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 erneut öffentlich aus. Es wurden 2
Stellungnahmen seitens der Bürger abgegeben, die in der Anlage 2 behandelt
werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 09.06.2015 von der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 Satz 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur
Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 26 Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 16 eine
Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da sich hieraus keine Änderungen ergeben, kann der Bebauungsplan in der
Fassung vom 12.05.2015 unverändert als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der
Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Grunderwerb Wegebauarbeiten Brücke |
ca. 13.000 € ca. 135.000 € ca. 95.000 € ca.
10.000 € |
bei IPNr.: 541.324 bei IPNr.: 541.834 135.000 € sind derzeit für nach
2018 vorgesehen. Der
zusätzliche Mittelbedarf von 105.000€ wird zum HH 2016 angemeldet. |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten: Unterhaltskosten Weg Unterhaltskosten Brücke Für den Grünflächenunterhalt Ausgleichsmaßnahmen |
ca. 2000 €/Jahr ca. 3500 €/Jahr ca. 950 € /Jahr ca.
1000 €/Jahr |
bei Sachkonto: Aufstockung
des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden bei Amt 61 nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1.
Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der
Stellungnahmen mit Ergebnis