Betreff
Wiederanbringung des Grünpfeils an der Signalanlage Weisendorfer Straße Einmündung Brühl;
Verlängerung der Rechtsabbiegespur im Ortsteil Dechsendorf Weisendorfer Straße Fahrtrichtung Brühl;
Antrag des Oberbürgermeisters vom 3.11.2014
Vorlage
321/015/2014/1
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1. Die Wiederanbringung des Grünpfeils an der Lichtsignalanlage Weisendorfer Straße in Fahrtrichtung Brühl ist nicht weiter zu verfolgen.
Eine optische Verlängerung des Rechtsabbiegerfahrstreifens in der Weisendorfer Straße Fahrtrichtung Brühl mit Anpassung der Markierungen ist zu veranlassen.
2. Der Antrag des Oberbürgermeisters vom 3.11.2014 ist damit bearbeitet.


Der Ortsbeirat für den Ortsteil Dechsendorf hat in seiner Sitzung am 23.9.2014 die Wiederanbringung des Grünpfeils in der Weisendorfer Straße sowie die Verlängerung der Rechtsabbiegespur in Richtung der Straße Brühl beantragt und den Oberbürgermeister gebeten, diese Thematik in die zuständigen Gremien als OBM-Antrag (Anlage 1) einzubringen. Die Einbringung des Antrags zur Behandlung im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss war zuletzt für den 20.1.2015 vorgesehen (Anlage 2). Eine Behandlung am 20.1.2015 erfolgte jedoch nicht. Die Verwaltung wurde gebeten, die Thematik noch einmal im Ortsbeirat Dechsendorf zu erörtern.

 

In der Sitzung des OBR am 17.3.2015 wurde die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis behandelt:

 

Grünpfeil an der Signalanlage Weisendorfer Straße


Aktuelle Zählungen der Abteilung Verkehrsplanung (Anlage 3) haben gezeigt, dass die östliche Querungsstelle mit einem Anteil von ca. 31 % recht rege genutzt wird. Zudem sei das Querungspotential noch höher einzustufen, weil viele Bürger hinter dem Bus die Staatsstraße ungesichert queren, die in diesen Zählungen nicht erfasst wurden. Als Ergebnis war festzuhalten, dass diese gesicherte Querungsmöglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit wichtig ist. Nach ausführlicher Beratung spricht sich der Ortsbeirat mit 5 gegen 1 Stimme und 1 Enthaltung für die Beibehaltung der signalisierten Querungsstelle aus. Die Grünpfeilregelung wird somit "schweren Herzens" zugunsten der Verkehrssicherheit aufgegeben und der Einschätzung der Verwaltung und Polizei gefolgt.

 

Verlängerung der Abbiegespur


Aus den Ausführungen der Abteilung Verkehrsplanung geht hervor (vgl. Anlage 2), dass die sich einstellende Staubildung am späten Nachmittag von Mo - Fr nicht im Zusammenhang mit Änderung der Abbiegespur steht. Nachdem der Ortsbeirat einstimmig mit 7 gegen 0 Stimmen eine optische Verlängerung der Abbiegespur beantragt hat, wurde die Situation durch die Abteilung Verkehrsplanung noch einmal geprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass der Radfahrstreifen früher als in der Planung vorgesehen endet. Auch wurden die Pfeile zu Beginn der Spuraufteilung falsch markiert.

 

Als Kompromisslösung wird die Verwaltung eine optische Verlängerung der Abbiegespur bis zum tatsächlichen Beginn des Radfahrstreifens sowie die Anpassung der Pfeilmarkierungen umsetzen.

 


Anlagen:        Antrag OBM (Anlage 1)
                        Vorlage UVPA 20.1.2015 (Anlage 2)
                        Zählung Querungsaufkommen (Anlage 3)