Verlängerung der Rechtsabbiegespur im Ortsteil Dechsendorf Weisendorfer Straße Fahrtrichtung Brühl;
Antrag des Oberbürgermeisters vom 3.11.2014
Die Wiederanbringung des Grünpfeils an der Lichtsignalanlage
Weisendorfer Straße in Fahrtrichtung Brühl ist nicht weiter zu verfolgen.
Eine Verlängerung des Rechtsabbiegerfahrstreifens in der Weisendorfer Straße
Fahrtrichtung Brühl ist nicht zu veranlassen.
Der Antrag des Oberbürgermeisters vom 3.11.2014 ist damit abschließend
bearbeitet.
Der Ortsbeirat für den Ortsteil Dechsendorf hat in seiner Sitzung am 23.9.2014 die Wiederanbringung des Grünpfeils in der Weisendorfer Straße sowie die Verlängerung der Rechtsabbiegespur in Richtung der Straße Brühl beantragt und den Oberbürgermeister gebeten, diese Thematik in die zuständigen Gremien als OBM-Antrag (Anlage 1) einzubringen. Die Einbringung des Antrags zur Behandlung im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss erfolgte am 3.11.2014.
Grünpfeil an der
Signalanlage Weisendorfer Straße
Die Einführung der Grünpfeilregelung an der Signalanlage Weisendorfer
Straße wurde am 29.7.2002 angeordnet, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt waren und eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs nicht zu erwarten war.
Der Vollzug der Anordnung erfolgte am 8.11.2002. Mit Umbau der Fahrbahn und
Änderungen an der Lichtsignalanlage im Herbst 2013 wurde über die Weisendorfer
Straße östlich der Einmündung Brühl eine neue signalisierte
Fußgängerüberquerungsmöglich geschaffen.
Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 37 StVO darf der Grünpfeil u. a. nicht angewendet werden, wenn die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat im Jahr 1994 zum Einsatz des Grünpfeilschildes u. a. ausgeführt, dass gegen die Anordnung des Grünpfeilschildes grundsätzlich Bedenken bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern. Die durch das Zeichen erreichbare geringfügige Förderung der Flüssigkeit des Verkehrs rechtfertige in der Regel nicht die zu erwartende Erhöhung der Gefährdung insbesondere von Kindern sowie älteren oder behinderten Verkehrsteilnehmern.
Die neu geschaffene Querungsmöglichkeit östlich der Einmündung Brühl wurde seitens der Verkehrsbehörde zum Anlass genommen, den Einsatz des Grünpfeilschildes unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Die Örtlichkeit wurde mit vorhandenem Grünpfeilschild an mehreren Tagen und zu
verschiedenen Zeiten überprüft. Die Zahl der Fußgängerquerungen an der neuen
Fußgängerfurt muss als gering eingestuft werden. Trotz der relativ geringen
Zahl von Querungen wurden einzelne gefährliche Situationen zwischen Nutzern des
Grünpfeilschildes und Fußgängern (meist Jugendliche) beobachtet. Verursacht
wurden diese Konfliktsituationen durch regelwidriges Verhalten der
Grünpfeilnutzer, weil diese nicht wie vorgeschrieben vor dem Abbiegen an der
Haltlinie anhielten. Zudem rechneten sie nicht mit querenden Fußgängern an der
neuen Querungsstelle. Auf Grund dieser Erkenntnisse wurde zum Schutze des Fußgängerverkehrs
am 21.7.2014 die Entfernung des Grünpfeilschildes angeordnet. Die Entfernung
erfolgte am 24.7.2014.
Nachdem Einwände des Ortsbeirats Dechsendorf gegen die Entfernung des
Grünpfeilschildes vorgebracht wurden, wurde die Örtlichkeit nach dessen
Entfernung erneut überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass lediglich
etwa ein Drittel der Rechtsabbieger in die Straße Brühl bei Rot warten mussten.
Zwei Drittel der Rechtsabbieger konnten auf Grund der relativ langen Grünphase
(56 s bei einer Umlaufzeit von 90 s) ohne zu warten abbiegen.
Sowohl die Verkehrsbehörde als auch die Polizei kommen zum Ergebnis, dass dem
Punkt Verkehrssicherheit ein höherer Stellenwert als der Leichtigkeit des
Verkehrs eingeräumt werden muss. Insbesondere beliefe sich die Zeitersparnis
für Rechtsabbieger auf maximal 34 Sekunden.
Verlängerung der
Abbiegespur
Im Zuge der Fahrbahndeckensanierung 2013 im Bereich der Lichtsignalanlage (LSA)
Weisendorfer Straße / Brühl bzw. im Zuge des Umbaus der dortigen Bushaltestelle
wurden seitens der Abteilung Verkehrsplanung u. a. die Länge bzw. das Ende des
Radfahrstreifens auf der nördlichen Fahrbahnseite der Weisendorfer Straße sowie
die Länge des Rechtsabbiegerstreifens dimensioniert.
Die notwendige Länge des Rechtsabbiegers wurde mit dem Berechnungsverfahren für
Stauraumbemessung nach dem Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen ermittelt. Demnach waren folgende zwei Fälle rechnerisch
nachzuweisen:
Ø In Hauptverkehrszeiten sollten Abbieger nicht den Grundfahrstreifen überstauen (Fall B)
Ø In
Nebenverkehrszeiten sollte der Zufluss in den Abbiegestreifen gewährleistet
sein, das heißt, der Abbiegestreifen sollte nicht durch Fahrzeuge des
Grundfahrstreifens überstaut werden (Fall C).
Maßgebend war der sogenannte "Maximalstau", welcher kurz nach ROT-Ende zu verzeichnen ist. Das Ergebnis der Berechnungen der Abteilung Verkehrsplanung hat ergeben, dass für den Rechtsabbiegestreifen eine Länge von 30 Metern erforderlich ist, damit die Abbieger den Grundfahrstreifen nicht überstauen (Fall B). Damit der Abbiegestreifen nicht durch Fahrzeuge des Grundfahrstreifens überstaut wird, ist für den Rechtsabbiegestreifen bzw. das Ermöglichen der Einfahrt in diese Spur eine Länge von 48 Metern erforderlich (Fall C).
In Anlage 2 sind die Spurlängen vorher bzw. nachher dargestellt. Vor dem Umbau
Betrug die Länge der Leitlinie zur Verdeutlichung der getrennten
Rechtsabbiegespur 59 Meter. Diese (überdimensionierte) Spurlänge war im
Vergleich zur neuen Situation sicherlich komfortabler, denn es war auch in
verkehrsstärkeren Zeiten ein unbehindertes Erreichen der Abbiegespur möglich.
Für die Neuplanung waren diese Ansätze jedoch nicht maßgebend. Für den Nachweis
des unbehinderten Einfahrens in den Abbiegestreifen sind lediglich die
Verkehrsmengen der Nebenverkehrszeiten (für den Grundfahrstreifen) anzusetzen
(Fall C). In der Planung beträgt die Länge der Leitlinie 35 Meter. Um ein
Einfahren in die Spur zu ermöglichen und um die rechnerisch ermittelte
Spurlänge zu gewährleisten, endet der Radstreifen 10 Meter vor dem Beginn der
Leitlinie. Insgesamt ergibt sich eine "Spurlänge" von 45 Metern.
Rechnerisch würden somit 3 Meter fehlen.
Hierzu liegen jedoch folgende weitere Überlegungen zugrunde:
Zum einen sollte kein "krummes" Maß markiert werden, zum anderen sollte das Ende des Radstreifens über die komplette Länge der vorhandenen Zufahrt bzw. der Bordsteinabsenkung markiert werden, um so den Vorrang des Radverkehrs zu verdeutlichen. Diese unterbrochene Linie von etwa 12 Metern Länge darf überfahren werden und kann damit "indirekt" dem Abbiegestreifen zugerechnet werden. Weiterhin ist nach Aussage der Abteilung Verkehrsplanung anzumerken, dass schon beim Ansatz einer statistischen Sicherheit von nur 90 % (in Ballungsräumen durchaus vertretbar) die Spurlänge bereits nur noch 42 Meter betragen müsste. Somit wird an dieser Stelle die erforderliche Länge der Rechtsabbiegespur eingehalten.
Rückstauproblematik
Seit dem Umbau der Lichtsignalanlage mit neuer Fußgängerfurt bzw. seit
Verlegung der Bushaltestelle wird von der Bürgerschaft angenommen, dass die
Steuerung der Anlage nicht mehr leistungsfähig ist. Die Untersuchungsergebnisse
der Abteilung Verkehrsplanung zu dieser Einschätzung stellen sich wie folgt
dar:
a) Leistungsfähigkeit
rechnerisch vor Umbau
Kfz/h: 970
Grünzeit: 63 s
Auslastung 77 % (deutliche Reserven
vorhanden)
b) Leistungsfähigkeit
rechnerisch nach Umbau
Kfz/h: 970
Grünzeit: 56 s
Auslastung 87 % (Grenze der
Leistungsfähigkeit für die absoluten Spitzenverkehrszeiten
erreicht)
Durch die neue Fußgängerfurt ergeben sich neue Zwischenzeiten und Grünzeiten.
Die Grünzeit nachmittags stadtauswärts ist mit 7 Sekunden pro Umlauf
geringfügig kürzer. Diese verringerte Grünzeit ist nicht für den derzeitigen
Stau ausschlaggebend. Dass die hohen Verkehrsmengen tatsächlich abgewickelt
werden können, zeigt sich in der durch Abteilung Verkehrsplanung durchgeführten
Querschnittszählung am 13.11.2014 (Anlage 3). Der derzeitige Rückstau ist somit
nicht in der neuen Steuerung begründet. Der Rückbau des Grünpfeils hat
ebenfalls nicht diese drastischen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit.
Verkehrsbeobachtungen der Abteilung Verkehrsplanung haben zudem ergeben, dass
sich nachmittags der Verkehr in Richtung Dechsendorf teilweise schon ab dem
Europakanal staut. Ab etwa dem Ortseingangsschild läuft der Verkehr nahezu
problemlos und fließt bei Grün frei ab. Es ist auch kein Rückstau von der
Signalanlage Weisendorfer Straße / Hemhofener Straße zu verzeichnen. Mögliche
Gründe könnten in der hohen Nachfrage für diese Strecke während der
Spitzenverkehrszeit liegen. Es kommt zur Kolonnenbildung. Durch unstetes
Beschleunigen, Auffahren und Abbremsen kommt es zum sogenannten
"Stau-aus-dem-Nichts-Effekt". Dieser wird durch weitere Störungen
durch Ein- und Abbieger auf der Strecke (ARAL, Fa. Schaz sowie Heusteg)
verstärkt. Im weiteren Verlauf bis ca. 200 m vor der LSA tritt ein
Ziehharmonikaeffekt auf, bei welchem die Folgezeitlücken (Abstände zwischen den
Kfz.) teilweise enorm ansteigen. An der LSA selbst liegen die rechnerisch möglichen
Kfz-Mengen somit gar nicht an. Der Verkehr "tröpfelt" bei Grün über
die Kreuzung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der massive Stau nicht im Zusammenhang
mit der Änderung der Abbiegespur steht sondern auf die erhöhten Verkehrsmengen
durch Ausweichverkehre auf Grund der Baustelle auf der BAB A 3 zurückgeführt
werden kann. Die Querschnittszählung der Abteilung Verkehrsplanung am
13.11.2014 (Anlage 3) bestätigt diese Vermutung und zeigt im Vergleich zu einer
früheren Zählung ein Plus von ca. 4.500 Kfz/d im Querschnitt. Ein Großteil
dieser Verkehrsverlagerung tritt speziell in den Spitzenverkehrszeiten auf, da
genau zu diesen Zeiten auch die Staus auf der BAB A 3 zu verzeichnen sind.
Dieses "Mehr" an Verkehr kann das Verkehrssystem, welches im Bestand
an der Grenze der Leistungsfähigkeit ist, nicht mehr aufnehmen. Infolgedessen
bricht der Verkehrsfluss auf der freien Strecke zusammen. Die rechnerisch
möglichen Verkehrsmengen werden nicht mehr abgewickelt.
Eine bloße Erhöhung der Grünzeit kann nicht die Lösung dieser Problematik sein,
denn Lichtsignalanlagen können nicht auf (stark schwankende)
Baustellenausweichverkehre ausgelegt werden. Dann wäre die LSA in den sonstigen
Zeiten komplett überdimensioniert. Weiterhin ginge dies dauerhaft zu Lasten der
anderen Verkehrsteilnehmer. Die Wartezeiten für die Straße Brühl und für die
Fußgänger würden steigen, sodass wiederum von deren Seiten Beschwerden zu
erwarten wären.
Weiteres Vorgehen
Nach vorliegenden Informationen der Autobahndirektion ruht die
Baustelle auf der BAB 3 bis Ende März 2015. Falls sich die Situation in
Dechsendorf während dieser Zeit nicht wie erwartet normalisiert, schlägt die
Abteilung Verkehrsplanung vor, einen längeren Signalumlauf (tu = 100 s) probeweise zu schalten. Dazu ist
das Staatliche Bauamt einzubinden, da zur Koordinierung eine Anpassung der
Steuerung zu der in Baulast des Staatlichen Bauamts stehenden Nachbaranlage
(Weisendorfer Straße / Hemhofener Straße) zwingend erforderlich ist. Ob hierfür
personelle bzw. finanzielle Mittel zur Verfügung stehen ist gegenwärtig nicht bekannt.
Anlagen: Antrag OBM (Anlage 1)
Übersichtsplan
(Anlage 2)
Querschnittszählung
(Anlage 3)