1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbahnstraßen Bohlenplatz (Nord), Dreikönigstraße, Heuweg, Mozartstraße (Ost), Obere Karlstraße, Theaterplatz und Theodor-von-Zahn-Straße (Ost) für den gegengerichteten Radverkehr gemäß den beiliegenden Beschilderungsplänen freizugeben.

2.    Die Freigabe der Einbahnstraßen Bauhofstraße und Walter-Flex-Straße soll im Zuge von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in deren jeweiligem Umfeld erfolgen.

           


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss III/009/2015/1 hat der Stadtrat eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split bis zum Jahr 2020 um drei bis fünf Prozentpunkte beschlossen. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ein wichtiger Bestandteil.

Gemäß Beschluss 613/018/2014 ist die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Freigabe der unter I. genannten Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr zu erstellen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Berücksichtigung der Ergebnisse des in Anlage 2 beiliegenden Gutachtens der Planungsgemeinschaft Verkehr Hannover zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung hat die Verwaltung den verkehrlichen Nutzen sowie die rechtlichen Grundlagen für die Freigabe folgender Einbahnstraßen geprüft:

-     Bauhofstraße

-     Dreikönigstraße

-     Heuweg

-     Innere Brucker Straße / Friedrichstraße / Bohlenplatz / Luitpoldstraße

-     Marquardsenstraße / Bohlenplatz / Obere Karlstraße

-     Mozartstraße (Ost)

-     Theaterplatz

-     Theodor-von-Zahn-Straße (Ost)

-     Walter-Flex-Straße

Ergebnis dieser Prüfung war, dass, mit Ausnahme der Bauhofstraße und der Walter-Flex-Straße, die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Freigabe aller genannten Einbahnstraßen für den Radverkehr gegeben sind. Demgemäß können die Einbahnstraßen Bohlenplatz (Nord), Dreikönigstraße, Heuweg, Mozartstraße (Ost), Obere Karlstraße, Theaterplatz und Theodor-von-Zahn-Straße (Ost) mit geringem Aufwand für den gegengerichteten Radverkehr kurzfristig freigegeben werden. Die Freigabe der Einbahnstraßenachse Innere Brucker Straße / Friedrichstraße / Bohlenplatz (Süd) / Luitpoldstraße soll gemäß Beschluss 613/018/2014 nachrangig betrachtet werden.

Eine Übersicht über die Lage der genannten Straßen im Stadtgebiet ist Anlage 1 zu entnehmen. Die jeweiligen Beschilderungspläne finden sich in den Anlagen 3a bis 3g. Weiterhin befindet sich eine tabellarische Auflistung der Einbahnstraßen, für die Planungen zur Radverkehrsfreigabe in Gegenrichtung zu erstellen sind, in Anlage 4. Darin wird auch auf den verkehrlichen Nutzen der beidseitigen Befahrbarkeit für den Radverkehr eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass für einzelne Einbahnstraßen im Innenstadtbereich zusätzliche Verkehrszeichen aufgebaut werden müssen, was zum Teil Auswirkungen auf die Gehwegbreiten und das Stadtbild haben wird.

Gemäß VwV-StVO zu Verkehrszeichen 220 „Einbahnstraße“ ist eine Voraussetzung für die Zulassung von Radverkehr in Gegenrichtung, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten wird. In der Bauhofstraße und der Walter-Flex-Straße beträgt die zulässige Geschwindigkeit derzeit 50 km/h, wonach eine Einbahnstraßenfreigabe trotz verkehrlichem Nutzen verkehrsrechtlich nicht zulässig ist. Die Bauhofstraße und die Walter-Flex-Straße befinden sich in Bereichen, die grundsätzlich für die Einführung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung bspw. durch die Ausweisung einer Tempo-30-Zone geeignet sind. Die Verwaltung wird diesbezüglich weiterführende Planungen durchführen.

Nach sorgfältiger Abwägung der verkehrlichen und städtebaulichen Gegebenheiten soll von einer Freigabe der Marquardsenstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung abgesehen werden. Für die Freigabe wäre die Auflassung einzelner Parkflächen notwendig, was den derzeit vorherrschenden hohen Parkdruck noch verstärken würde. Aufgrund der fehlenden Verbindungsfunktion der Marquardsenstraße ist die verkehrliche Notwendigkeit für deren Freigabe auch nicht zwingend gegeben. 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Freigabe der Einbahnstraßen Bohlenplatz (Nord), Dreikönigstraße, Heuweg, Mozartstraße (Ost), Obere Karlstraße, Theaterplatz und Theodor-von-Zahn-Straße (Ost) für den gegengerichteten Radverkehr vornehmen und auf dieser Basis die notwendigen Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen durchführen. An der Einmündung der Straße Bohlenplatz in die Östliche Stadtmauerstraße soll zusätzlich gemäß Anlage 4.2-2 des Gutachtens der Planungsgemeinschaft Verkehr Hannover ein Schutzstreifen mit Ausfahrpforte für den Radverkehr markiert werden (vgl. Anlage 3, S. 35).

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ ca. 5.500,-

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   660290 / 54125266 / 522102

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Übersicht der für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugebenden Einbahnstraßen im Stadtgebiet

Anlage 2: Gutachten zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

Anlagen 3a bis 3g: Beschilderungspläne für die Freigabe der Einbahnstraßen Bohlenplatz (Nord), Dreikönigstraße, Heuweg, Mozartstraße (Ost), Obere Karlstraße, Theaterplatz und Theodor-von-Zahn-Straße (Ost) für den gegengerichteten Radverkehr

Anlage 4: Tabellarische Übersicht der für den Radverkehr freizugebenden Einbahnstraßen mit Darstellung des verkehrlichen Nutzens