Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Neuauflage
Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB
Das Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB wurde zum
31.12.2014 fortgeschrieben und veröffentlicht. Ein Exemplar hängt während der
Sitzung im Ratssaal aus.
Das Baulandkataster führt sofort oder in absehbarer Zeit
bebaubare Flächen in Gewerbe-,
Industrie-, Misch- oder Kerngebieten in einer Karte auf. Zusätzlich sind die Reserveflächen
Gewerbe als Hinweis aufgenommen.
Das Kataster kann im Amt für Stadtentwicklung und
Stadtplanung eingesehen werden und ist auf den Internetseiten der Stadt
Erlangen unter www.erlangen.de/baulandkataster abrufbar.
Im Kataster sind 67 Grundstücke als Baulücken bzw.
Baugrundstücke mit Potential bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung mit einer
Gesamtfläche von 32,1 ha erfasst.
Insgesamt können 14 Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche
von 13,9 ha aufgrund von Widersprüchen der Eigentümer nicht veröffentlicht
werden. Dies sind 30 % der relevanten Flächen. Die Aussagekraft des Katasters
wird dadurch geschmälert.
Gegenüber dem Vorjahr sind ehemalige Baulücken an der
Weinstraße, in der Allee am Röthelheimpark und in der Graf-Zeppelin-Straße
aufgrund einer Entwicklung und Bebauung nicht mehr dargestellt.
Eigentümer haben weiterhin die Möglichkeit, einer
Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster zu widersprechen.
Eingehende Widersprüche werden bei der nächsten Fortschreibung berücksichtigt.
Das Kataster enthält keine personenbezogenen Daten.
Verfügbarkeit von
Baulücken
Unter Berücksichtigung der widersprochenen Grundstücke
stehen 64 % der Baulücken und Baugrundstücke mit Potentialen in Gewerbe-,
Industrie, Misch- oder Kerngebieten dem Markt derzeit nicht zur Verfügung (29,5
ha von 46,0 ha). Es handelt sich um Betriebserweiterungsflächen,
Baugrundstücke, die landwirtschaftlich genutzt werden, und Flächen, die als
Baustelleneinrichtung für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke
Nürnberg-Ebensfeld und den sechsstreifigen Ausbau der BAB A 73 aktuell
blockiert sind.
Baulücken mit einer Gesamtfläche von 16,5 ha werden als
prinzipiell am Markt verfügbar eingestuft. Darunter befinden sich auch
Grundstücke, deren Eigentümer einer Veröffentlichung widersprochen haben.
Die verfügbaren Flächen nehmen kontinuierlich ab. So ist
gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 1,5 ha zu verzeichnen.
Von den verfügbaren Grundstücken befinden sich 1,4 ha im
städtischen Eigentum; die städtischen Baulücken weisen jedoch durchgehend
Lagenachteile auf, z. B. eine eingeschränkte Bebaubarkeit.
Anschreiben
Eigentümer von Baulücken im Jahr 2014 und Ausblick
Die Nachfrage nach Baugrundstücken für Gewerbe in Erlangen
übersteigt das vorhandene Angebot bei weitem. Die Situation hat bereits dazu
geführt, dass Firmen aufgrund von fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten aus
Erlangen abgewandert sind.
Die Aktivierung von Baulücken ist daher ein wesentlicher
Schlüssel zur Ansiedlung und zum Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen im
Stadtgebiet.
Deshalb hat die Verwaltung alle Eigentümer von gewerblichen
Baulücken und Grundstücken mit Potentialen im März 2014 angeschrieben. Die
Eigentümer wurden über die Situation informiert und gebeten, aktiv über eine
Bebauung oder Marktzuführung ihrer Grundstücke nachzudenken.
Die eingegangen Rückmeldungen bestätigen im Wesentlichen die
Einschätzung der Verwaltung zur Verfügbarkeit der Baugrundstücke. Einige
Eigentümer teilen mit, prinzipiell an einer Vermarktung interessiert zu sein.
Für die nächste Fortschreibung zeichnen sich bereits Veränderungen ab. So werden einzelne Baulücken aktiv auf dem Markt angeboten. Zum Teil gibt es auch konkrete Vorhaben für einzelne Baulücken, z. B. den Neubau des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt auf einer Baulücke in der Nägelsbachstraße/Güterbahnhofstraße. Mit einer Entwicklung und Inwertsetzung weiterer Baulücken ist somit zeitnah zu rechnen.
Anlagen: Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB – Stand: 31.12.2014