hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südwestlich des Steudacher Ortskerns, nordwestlich des Westfriedhofs, nördlich des Grundstücks Flst. Nr. 741 und östlich des Grundstücks Flst. Nr. 749 der Gemarkung Kosbach ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Angesichts des in Erlangen vorherrschenden Mangels an Wohnraum wurde die
Verwaltung mit Beschluss vom 11.11.2014 beauftragt, die im wirksamen FNP 2003
dargestellte Wohnbaufläche in Steudach Süd-West zu entwickeln.
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur
Schaffung von Baurecht wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das grundlegende planerische Ziel besteht in der ortsbildverträglichen
Erweiterung des Siedlungsgebiets Steudachs unter Berücksichtigung des
vorhandenen Bedarfs an unterschiedlichen Wohnformen.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nrn. 739, 743, 744, 745/1, 746 und
Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 741, 743/6, 745, 782, 783 der Gemarkung
Kosbach. Die Fläche beträgt ca. 2,9 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als durchgrünte
Wohnbaufläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Der Bebauungsplan steht der
Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht
erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Eigentümergemeinschaft
Mit Ausnahme eines
städtischen Grundstücks befinden sich alle Flächen in privatem Eigentum. In
mehreren vorangegangenen Informationsgesprächen konnte eine einheitliche
Mitwirkungsbereitschaft aller privaten Grundstückseigentümer festgestellt
werden. Auf dieser Grundlage wird eine Eigentümergemeinschaft gegründet, welche
sich rechtlich zu einer Gemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung
zusammenschließt.
Dieses Vorgehen
entspricht dem Grunde nach dem Vorgehen wie bei den Bebauungsplänen H 387 und E
381. Über eine Grundzustimmungserklärung wird im weiteren Verlauf
sichergestellt, dass für die Stadt Erlangen aus der Entwicklung des
Wohnbaulands keine finanziellen Belastungen entstehen. Die bauleitplanerischen
Grundlagen werden von der Stadt erstellt, während die Erschließungsanlagen und
die für die Bauleitplanung notwendigen Gutachten und Fachbeiträge von der
Eigentümergemeinschaft finanziert werden.
e) Städtebauliche Ziele
Auf der geplanten Wohnbaufläche ist eine Neubebauung mit Eigenheimen in
Form von Reihenhäusern, Doppelhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern
sowie ein angemessener Anteil an Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die Beschlüsse
des Stadtrats zur Sicherung von Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau
vom 23.10.2014 bzw. 27.11.2014 sollen im Gebiet umgesetzt werden. Auf diese Weise kann auf die in Erlangen
vorhandene Nachfrage in allen Teilbereichen des Wohnungsmarkts bedarfsgerecht
reagiert und eine ausgewogene soziale Durchmischung gewährleistet werden. In
ihrer städtebaulichen Maßstäblichkeit soll die Neubebauung im Kontext zur
vorhandenen Bebauung stehen und sich in das vorhandene Ortsbild einfügen.
Dichte und Wohnqualität sind dabei ins Gleichgewicht zu bringen. Besondere
Bedeutung kommt einer abwechslungsreichen Ortsrandeingrünung zur angrenzenden
Landschaft zu.
Im städtebaulichen Entwurf ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass die durch die Schallemissionen der Bundesautobahn A 3
hervorgerufenen Grenzwertüberschreitungen bewältigt werden.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll von Osten über die
bestehende Straße Am Klosterholz erfolgen. Dadurch kann das Gebiet angemessen
an das öffentliche Personennahverkehrsnetz angebunden, Belastungen bereits
bestehender Wohngebiete durch Durchgangsverkehr minimiert und eine Orientierung
zum Ortskern Steudachs gewährleistet werden.
Um ein qualitätsvolles realisierungsfähiges städtebauliches Konzept für
die Entwicklung der Wohnbaufläche zu erhalten, wird auf Grundlage der genannten
städtebaulichen Ziele eine Mehrfachbeauftragung von sieben Planungsbüros
durchgeführt. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, für die Aufgabenstellung
mehrere, voneinander unabhängige Konzepte vergleichen und die geeignetste
Variante auswählen zu können. Der ausgewählte Entwurf wird im weiteren Verlauf
Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Mehrfachbeauftragung wird von der
Eigentümergemeinschaft finanziert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 464 – Am Klosterholz
West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 464 - Am Klosterholz West - für das Gebiet
südwestlich des Steudacher Ortskerns, nordwestlich des Westfriedhofs, nördlich
des Grundstücks Flst. Nr. 741 und östlich des Grundstücks Flst. Nr. 749 der
Gemarkung Kosbach nach den Vorschriften des BauGB.
b) Weitere Verfahrensschritte
Durchführung einer Mehrfachbeauftragung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtsplan mit Geltungsbereich