Betreff
Erweiterung des Kinderhauses Storchennest in Eltersdorf; Bedarfsbeschluss nach DABau 5.3
Vorlage
512/010/2015
Aktenzeichen
IV/51/512/KT005-2136
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Zahl der Betreuungsplätze im Kinderhaus Storchennest, Anna-Goes-Straße 13, wird -entsprechend dem von der Jugendhilfeplanung bestätigten Bedarf - auf 90 Plätze erhöht.

  2. Der Planung wird hinsichtlich Ausführung, Zeit- und Kostenplanung zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich - vorbehaltlich der Freigabe des Haushalts 2015 - die Fachplanungsleistungen zu vergeben und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts zu veranlassen.

  4. Planungsmittel werden durch Umschichtung aus dem Projekt 365C.404 (Sanierung Hort Reinigerstraße) entnommen, das sich um 1 Jahr verzögert hat. Vor den Bauauftragsvergaben erfolgt rechtzeitig, sobald hinreichende Kostenklarheit besteht, ein Beschlussverfahren im HFPA zum Zwecke der Umschichtungen der Baukosten sowie der entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen.

 

  1. Die bisher befristeten 1,5 Stellen Horterzieher/in, Planstellennummer 5125050 sind im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016 zu entfristen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(bedarfsgerechtes Betreuungsangebot -gerade auch im Schulkinderbereich- sicherstellen

Im Jahr 2009/2010 wurde das Kinderhaus Storchennest in Eltersdorf für insgesamt 75 Kindergarten- und Hortkinder (davon 45 Kindergarten- und 30 Hortplätze), zuzüglich einer Krippengruppe, neu gebaut.
Aufgrund eines weiteren Hortbedarfs wurde im Jahr 2011 die Hortgruppe um 5 Plätze erweitert, allerdings ohne das Raumangebot im Hort vergrößern zu können. Dadurch wurde die Raumsituation im Hort sehr beengt und liegt unter dem notwendigen räumlichen Standard.
Seit 2013 weist die Warteliste im Hort Storchennest auf einen weiteren Hortbedarf hin. Deshalb wurde zum 01.09.2013 eine Dependance in der Schule Eltersdorf für 10 weitere Hortkinder eingerichtet.
Durch die Realisierung eines Anbaus an das Kinderhaus Storchennest soll der Hortbedarf gedeckt und gleichzeitig die unbefriedigende räumliche Situation behoben werden.
Die ursprünglichen 30 Hortplätze sollen um 15 Plätze auf insgesamt 45 Hortplätze erhöht werden.
Durch den Anbau können zukünftig im Kinderhaus Storchennest insgesamt 90 Plätze für Kindergarten- und Hortkinder, zuzüglich der 12 Krippenplätze, angeboten werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Stadtjugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe hat dafür Sorge zu tragen, den festgestellten Bedarf zu decken. Um den Elternwünschen nach einer Betreuung ihrer Schulkinder im Kinderhaus Storchennest entsprechen zu können, werden seit 01.09.2014  - 10 Hortkinder des Kinderhauses Eltersdorf übergangsweise in der Grundschule Eltersdorf betreut.
Die Schule und das Kinderhaus stehen in einem sehr guten kontinuierlichen pädagogischen Austausch. Die pädagogischen Fachkräfte, die mit den Kindern vor Ort sind, leisten hervorragende Arbeit.  Dennoch bedeutet diese Situation für Kinder und Personal wechselnde Aufenthaltsorte verbunden mit einer zeitweisen Trennung von der Gesamteinrichtung, was die pädagogische Arbeit sehr erschwert. Diese Situation wird von der Regierung von Mittelfranken nur befristet hingenommen; das Jugendamt hat eine entsprechende Betriebserlaubnis bis 31.08.2016 erhalten. Die Stadt Erlangen erhielt die Auflage, die zusätzlichen Hortplätze entweder unter Einhaltung des einschlägigen Raumprogramms in das Kinderhaus Storchennest zu integrieren oder den Bedarf anderweitig zu decken.

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung stellt sich die Situation wie folgt dar:

Die Einrichtung „Kinderhaus Storchennest“ ist im Kindergartenplanungsbezirk 11- Eltersdorf sowie im Schulsprengel der Grundschule Eltersdorf.

Schulkindbetreuung:

Die Grundschule Eltersdorf wird im aktuellen Schuljahr von 140 Schülerinnen und Schülern besucht. Im Schulkindbereich werden derzeit in zwei Einrichtungen der Jugendhilfe 127 Betreuungsplätze angeboten, davon 45 Plätze durch das Kinderhaus Storchennest. Von diesen befinden sich 10 Plätze übergangsweises in Räumlichkeiten der Grundschule Eltersdorf. Eine Schulische Mittagsbetreuung sowie Ganztagesklassen werden in diesem Sprengel nicht angeboten und sind derzeit auch nicht geplant. Somit beläuft sich die Betreuungsquote für Kinder im Grundschulalter auf in diesem Schulsprengel auf 90,1%.

Sowohl die aktuelle als auch die perspektivisch anzunehmende Nachfrage vor Ort macht es notwendig, die zur Verfügung gestellten Platzzahlen nicht unter das heutige Niveau sinken zu lassen. Ein Wegfall der 10 zusätzlichen Betreuungsplätze, nach Beendigung der Zwischenlösung in den Räumen der Schule, wäre dem Bedarf nicht angemessen.

 

Aus bedarfsplanerischer Sicht sind demnach Maßnahmen, die den Bestand an Betreuungsplätzen sichern, dem Bedarf angemessen und zu unterstützen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die vorgelegte Planung erfüllt die Anforderungen des Raumprogramms für eine altersgemischte Kindertageseinrichtung mit 90 Kindergarten- und Hortplätzen. Mit der Aufsichtsbehörde wurde für eine Übergangszeit eine zusätzliche Belegung im Einzelfall von bis zu 5 zusätzlichen Hortplätzen vereinbart.

Gegenüber der bestehenden Betriebserlaubnis mussten Lösungen für folgende Flächenmehrbedarfe realisiert werden:
- Ausweitung der Hauptnutzflächen im Hort
- Ausweitung des Küchen- und Lagerbereichs
- Vergrößerung des Garderobenbereichs im Hort
- Ausweitung der Sanitärkapazitäten

 

 

In Konsequenz dieser Anforderungen müssen Rettungswege verändert (Verlagerung der Fluchttreppe von der Terrasse), der Kinderwagenabstellraum vor das Gebäude verlagert, Gartenausstattung umgesetzt, Fassaden -insbesondere die Lage von Fenstern- verändert und erhebliche Modifikationen an der gesamten Haustechnik vorgenommen werden. Den größten Teil der Kosten nimmt die Aufstockung über der Flachterrasse für einen Gruppen- und einen Hausaufgabenraum ein.
Dennoch gelang es, die Kosten in dem auch bei Neubauten üblichen Rahmen zu halten.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Nach einer ersten Grobplanung entstehen für die Aufstockung und die Anpassungen im Bestand Grobkosten (Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276) in Höhe von 350.000,- €. Die Genauigkeit der Grobkosten ermöglicht auf Grund von aktuell nicht vorhersehbaren Einflüssen eine Abweichung von +/- 30%. Bei den angegebenen Kosten bedeutet das eine mögliche Streubreite von 245.000,- € bis 455.000,- €.

 

Für die dauerhafte Weiterführung des Angebots und um die Mitarbeiterinnen an die Stadt Erlangen zu binden, soll die Befristung der Planstellen aufgehoben werden. Deshalb wird zum Stellenplan 2016 die Aufhebung der Befristung beantragt

 

Investitionskosten:

ca. 350.000,- €

bei IPNr.: n.n.

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 100.000,- €

bei IP-Nr. 365C.404ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden - entsprechend des Deckungsvermerks aus IP-Nr. 365C.404 (Sanierung Hort Reinigerstraße) können Planungsmittel von GME transferiert werden, wo für 2015 300.000,- € zur Verfügung stehen, aber aufgrund verzögerter Ausführung in 2015 maximal 100.000,- € Planungsmittel benötigt werden. Mittelumschichtungen und Anpassungen der Verpflichtungsermächtigungen sind, sobald Kostenklarheit besteht, rechtzeitig vor Auftragsvergaben vom HFPA beschießen zu lassen.

Der grobe Zeitplan sieht folgende nächste Schritte vor:

 

Aufträge Fachplaner                                          Mai 2015 (vorbehaltlich Haushaltsfreigabe)
JHA DABau 5.4                                                 Juli 2015
Entwurf bis                                                         Mitte Oktober 2015
BWA DABau 5.5.3                                             Mitte November 2015
Baubeginn                                                          Mai 2016
Baufertigstellung                                                Ende 2016

 

Die Übergangsräumlichkeiten in der Schule können – nach Rücksprache mit dem Schulverwaltungsamt und der Schulleitung – auch über den 31. 8. 2016 hinaus, bis zur Baufertigstellung, genützt werden.

 


Anlagen:
Plan Erdgeschoss
Plan Obergeschoss
Grobkostenaufstellung