Betreff
Erneuerung eines Teilabschnittes des Laubweges in Hüttendorf
Vorlage
613/027/2015
Aktenzeichen
VI/ 61 + 66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt: Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Erneuerung  eines Teilabschnittes des Laubweges
gemäß            1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:                        2-1504.0E      

                        1 Lageplan                              Pl.-Nr.:            2-1504.1E

                        1 Höhenplan                           Pl.-Nr.:                        2-1504.3E

                        1 Regelquerschnitte               Pl.-Nr.:            2-1504.4E

 

                       

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Laubweg ist eine Erschließungsstraße mit dörflichem Charakter, mit geringen Verkehrsstärken und ohne Durchgangsverkehr. Er wird jedoch von schweren landwirtschaftlichen Maschinen der anliegenden Gehöfte befahren.

 

In Hüttendorf soll 2015 ein ca. 45 m langer Teilabschnitt des Laubweges ausgebaut werden, da die Straße in diesem Bereich erneuerungsbedürftig ist und geordnete Verhältnisse (Entwässerung, Randeinfassungen usw.) hergestellt werden müssen. Der derzeit vorhandene schlechte Fahrbahnzustand und die unzureichende Straßenentwässerung können nicht im Rahmen des Straßenunterhalts (Fahrbahndeckenerneuerung) beseitigt werden. Es ist ein Vollausbau erforderlich.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für den Ausbau des Laubweges erarbeitet. Der Ausbauumgriff betrifft den Laubweg von Hausnummer 7 bis 9, innerhalb der Flurstücksgrenzen des öffentlichen Straßengrundstücks (s. Anlage). Es wird eine neue Asphaltfahrbahn  mit einer Breite von ca. 4 – 5 m einschließlich Unterbau und Straßenentwässerung hergestellt. Es ist kein Gehweg vorgesehen, da in den Anschlussbereichen ebenfalls kein Gehweg vorhanden ist. Die Oberflächenbefestigung ist auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

Bei Starkregenereignissen kommt es vor, dass die vorhandene Straßenentwässerung das Wasser nicht aufnehmen kann und angrenzende Grundstücke/ Gebäude überschwemmt werden. Beim Straßenausbau werden neue Entwässerungseinrichtungen (Pflasterrinnen mit Straßenabläufen) hergestellt, die das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß ableiten.


Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen ist nicht geplant.

 

Im geplanten Ausbaubereich des Laubweges verläuft der Bach Pechgraben in einer Verrohrung auf Privatgrund. Von der Verwaltung wurde geprüft, ob eine Verlegung der Verrohrung im Zuge der Baumaßnahme in den Laubweg sinnvoll ist. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Auflassung der Verrohrung im Privatgrund und Neuverlegung als Verrohrung im öffentlichen Grund, also im Laubweg, weder wirtschaftlich noch ökologisch zu vertreten ist und seitens der kommunalen Wasserwirtschaft nicht weiter verfolgt wird.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-        Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Im Rahmen der Ämterabstimmung waren folgende Dienststellen beteiligt: Amt 23, 31, 32, 37, 61, 66, Behindertenbeauftragter, EB 77, ESTW- Netzleitungen.

-        Die Bürger (Grundstückseigentümer und Anwohner des gesamten Laubweges) wurden am 03.02.2015 über das Vorhaben informiert.

-        Der OBR Hüttendorf wurde am 12.02.2015 ebenfalls informiert.

-        Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme auszuschreiben und sie im Sommer 2015 durchzuführen.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für den Vollausbau ein Investitionsvolumen in Höhe von 46.000 €.
Für den Ausbaubereich sind KAG- Beiträge in Höhe von ca. 30.000 nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben.
Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation werden rechtzeitig Informationsschreiben über die Baumaßnahme versendet. Zusätzlich stehen die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

55.000 €

bei IPNr.: 541.413

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.413

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

 

 

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                    10.4.2015        gez.  i.A. Grasser

 


Anlagen: :      Anlage 1: Übersichtslageplan

                        Anlage 2: Lageplan Vorplanung

                        Anlage 3: Lageplan Entwurfsplanung

                        Anlage 4: Höhenplan

                        Anlage 5: Regelquerschnitt