Der Bau- und Werkausschuss beschließt: Den Ausführungen in
der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Erneuerung eines Teilabschnittes des Laubweges
gemäß 1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-1504.0E
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-1504.1E
1 Höhenplan Pl.-Nr.: 2-1504.3E
1 Regelquerschnitte Pl.-Nr.: 2-1504.4E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Laubweg ist eine Erschließungsstraße mit dörflichem Charakter, mit geringen Verkehrsstärken und ohne Durchgangsverkehr. Er wird jedoch von schweren landwirtschaftlichen Maschinen der anliegenden Gehöfte befahren.
In Hüttendorf soll 2015 ein ca. 45 m langer Teilabschnitt des Laubweges ausgebaut werden, da die Straße in diesem Bereich erneuerungsbedürftig ist und geordnete Verhältnisse (Entwässerung, Randeinfassungen usw.) hergestellt werden müssen. Der derzeit vorhandene schlechte Fahrbahnzustand und die unzureichende Straßenentwässerung können nicht im Rahmen des Straßenunterhalts (Fahrbahndeckenerneuerung) beseitigt werden. Es ist ein Vollausbau erforderlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für den Ausbau des Laubweges erarbeitet. Der Ausbauumgriff betrifft den Laubweg von Hausnummer 7 bis 9, innerhalb der Flurstücksgrenzen des öffentlichen Straßengrundstücks (s. Anlage). Es wird eine neue Asphaltfahrbahn mit einer Breite von ca. 4 – 5 m einschließlich Unterbau und Straßenentwässerung hergestellt. Es ist kein Gehweg vorgesehen, da in den Anschlussbereichen ebenfalls kein Gehweg vorhanden ist. Die Oberflächenbefestigung ist auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Bei Starkregenereignissen kommt es vor, dass die vorhandene Straßenentwässerung das Wasser nicht aufnehmen kann und angrenzende Grundstücke/ Gebäude überschwemmt werden. Beim Straßenausbau werden neue Entwässerungseinrichtungen (Pflasterrinnen mit Straßenabläufen) hergestellt, die das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß ableiten.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen ist nicht geplant.
Im
geplanten Ausbaubereich des Laubweges verläuft der Bach Pechgraben in einer Verrohrung
auf Privatgrund. Von der Verwaltung wurde geprüft, ob eine Verlegung der Verrohrung
im Zuge der Baumaßnahme in den Laubweg sinnvoll ist. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass eine Auflassung der Verrohrung im Privatgrund und
Neuverlegung als Verrohrung im öffentlichen Grund, also im Laubweg, weder
wirtschaftlich noch ökologisch zu vertreten ist und seitens der kommunalen
Wasserwirtschaft nicht weiter verfolgt wird.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
- Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Im Rahmen der Ämterabstimmung waren folgende Dienststellen beteiligt: Amt 23, 31, 32, 37, 61, 66, Behindertenbeauftragter, EB 77, ESTW- Netzleitungen.
- Die Bürger (Grundstückseigentümer und Anwohner des gesamten Laubweges) wurden am 03.02.2015 über das Vorhaben informiert.
- Der OBR Hüttendorf wurde am 12.02.2015 ebenfalls informiert.
-
Es ist vorgesehen im Anschluss die
Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme auszuschreiben und sie im
Sommer 2015 durchzuführen.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für den Vollausbau
ein Investitionsvolumen in Höhe von 46.000 €.
Für den Ausbaubereich sind KAG- Beiträge in Höhe von ca. 30.000 nach der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden
Grundstücke zu erheben.
Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation werden rechtzeitig Informationsschreiben
über die Baumaßnahme versendet. Zusätzlich stehen die Informationen zur Baumaßnahme
vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
55.000 € |
bei IPNr.: 541.413 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.413
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
10.4.2015 gez. i.A. Grasser
Anlagen: : Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Lageplan Vorplanung
Anlage 3: Lageplan Entwurfsplanung
Anlage 4: Höhenplan
Anlage 5: Regelquerschnitt