Die Verwaltung wird beauftragt, zur bzw. zum
§ Änderung des Flächennutzungsplans im Abschnitt Nr. 10 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Nordwest“
§ Änderung des Flächennutzungsplans im Abschnitt Nr. 11 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Südost“
§ Bebauungsplan Nr. 56 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Nordwest“
§ Bebauungsplan Nr. 57 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Südost“
der Stadt Herzogenaurach die unter Ziffer II Begründung Pkt. 3.4 aufgeführte Stellungnahme abzugeben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Städtebauliche, umweltrelevante, verkehrliche und einzelhandelsbezogene Auswirkungen auf das Stadtgebiet Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme zur Planung der Stadt Herzogenaurach abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
I.
3.1 Verfahren
II. Die Stadt Herzogenaurach plant die 10. und 11. Änderung ihres Flächennutzungsplans (FNP) mit paralleler Aufstellung der Bebauungspläne (BP) Nrn. 56 und 57.
III. Die Stadt Erlangen hat bei der frühzeitigen Beteiligung in ihrer Stellungnahme keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geltend gemacht (vgl. UVPA vom 23.09.2014, Vorlage 611/013/2014). Sie hat jedoch darauf hingewiesen, dass eine Verkehrszunahme durch das „Haundorfer Löchla“ vermieden werden soll.
IV. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Stadt Erlangen erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.
V.
VI. 3.2
Geltungsbereiche
VII. Die beiden Teilbereiche (siehe Anlage 1) grenzen an den Gewerbestandort „World of Sports“ im Nordosten von Herzogenaurach (ehem. Herzo Base) an. In beiden Teilbereichen sind jeweils die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen.
VIII.
Teilfläche |
IX.
Bisherige
Darstellung FNP |
X.
Geplante
Darstellung FNP |
XI.
Geltungsbereich |
XII.„Nordwest“ |
XIII.
Fläche für Landwirtschaft:
Acker |
XIV.
eingeschränktes,
durchgrüntes Gewerbegebiet |
XV.
6,8 ha (FNP) XVI.
7,6 ha (BP) |
XVII.
„Südost“ |
XVIII.
Gewerbliche Baufläche
(geplant) XIX.
Sondergebiet (geplant) XX.
Sondergebiet
Sportzentrum bzw. Sport, Bildung, Freizeit |
XXI.
eingeschränktes,
durchgrüntes Gewerbegebiet, Hauptverkehrsstraßen, selbstständige Wege |
XXII.
15,9 ha (FNP) XXIII.
13,9 ha (BP) |
XXIV.
XXV.
3.3 Inhalt der Planung
XXVI. Die adidas Group plant die Erweiterung ihrer Zentralverwaltung in Herzogenaurach. Hierzu werden in erster Linie Büroflächen in größerem Umfang benötigt. Hinzu kommen ergänzende Nutzungen und Stellplatzflächen. Laut Verkehrsgutachten werden in der „World of Sports“ bis zu 6.300 Arbeitsplätze entstehen, die allerdings zum Teil aus anderen Standorten in Herzogenaurach verlagert werden. Für die bauliche Entwicklung liegt ein firmeninterner Masterplan vor, der seit 1999 auf Basis eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs laufend fortgeschrieben wurde.
XXVII. In den beiden parallel von der Stadt Herzogenaurach aufgestellten Bebauungsplänen werden als Art der baulichen Nutzung jeweils festgesetzt:
· Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe
· Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
· Anlagen für sportliche Zwecke
· Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonen
· Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
Einzelhandelsbetriebe sollen in den Gewerbegebieten weitestgehend ausgeschlossen werden. Zulässig sind lediglich – nicht öffentlich zugängliche – Mitarbeiterverkaufseinrichtungen in begrenztem Umfang.
3.4
Stellungnahme der Verwaltung
XXVIII. Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Planung, insbesondere da Einzelhandelsbetriebe in den beiden Gebieten weitestgehend ausgeschlossen werden.
XXIX. Aus verkehrlicher Sicht sollen folgende Hinweise an die Stadt Herzogenaurach gegeben werden:
XXX. Neben umfangreicher gewerblicher Entwicklung ist auf der Herzo Base die Vollaufsiedlung des Wohngebiets vorgesehen. In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft werden deutliche Verkehrszuwächse prognostiziert. Es werden ein Planfall und drei Netzfälle definiert und deren Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz untersucht.
· Die Verkehrsuntersuchung betrachtet nur den motorisierten Individualverkehr. Auf eine Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte eingegangen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausweitung der Siedlungs- und Gewerbeflächen grundsätzlich hohe Fahrgastpotenziale für den öffentlichen Verkehr, insbesondere für die geplante Stadt-Umland-Bahn, erwarten lässt. Mögliche Maßnahmen für den Rad- und Fußgängerverkehr sollten ebenfalls thematisiert werden.
· Bei den Berechnungen sollte die Siedlungsentwicklung in Büchenbach und der Ringschluss des Adenauer-Rings Berücksichtigung finden. Ebenso ist nicht ersichtlich, ob die Stadt-Umland-Bahn darin Eingang gefunden hat. Es wird um Mitteilung gebeten, welche konkreten Angaben den Verkehrsprognosen zugrunde liegen.
·
Aus den Prognoserechnungen wird ersichtlich,
dass sich die Verkehrsbelastung in Häusling je nach Netzfall bis zu 13 % (+ 600
Kfz/Tag) sowie auf der St 2244 östlich der Einmündung der Niederndorfer Straße
bis zu 12 % (+ 4.600 Kfz/Tag) erhöht. Um eine Zunahme des Durchgangsverkehrs
durch die Erlanger Stadtteile Häusling und Büchenbach zu vermeiden, spricht
sich die Stadt Erlangen dafür aus, die großräumige verkehrliche Erschließung
der Herzo Base sowie des Gewerbegebietes „World of Sports“ auf der St 2244
(Hans-Ort-Ring) zu bündeln.
Wie im Verkehrsgutachten als Netzfall 1 dargestellt, könnte eine
Verkehrsführung von der Herzo Base entlang des bestehenden Adidas-Outlets zum
Hans-Ort-Ring geschaffen werden. Die Weiterführung des Olympiarings in Richtung
Osten mit Anschluss an die ERH 25 wäre auch zweckmäßig für eine Buserschließung
der Herzo Base von Erlangen über Häusling und Haundorf.
XXXI.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Herzo Base – World of Sports
Anlage 2: Flächennutzungsplanänderungen Herzo Base – World of Sports