Betreff
Bauleitplanung der Stadt Herzogenaurach: Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung von zwei Bebauungsplänen "Herzo Base - Gewerbegebiet World of Sports"; hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/036/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, zur bzw. zum

§  Änderung des Flächennutzungsplans im Abschnitt Nr. 10 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Nordwest“

§  Änderung des Flächennutzungsplans im Abschnitt Nr. 11 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Südost“

§  Bebauungsplan Nr. 56 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Nordwest“

§  Bebauungsplan Nr. 57 „Herzo Base – Gewerbegebiet World of Sports – Südost“

der Stadt Herzogenaurach die unter Ziffer II Begründung Pkt. 3.4 aufgeführte Stellungnahme abzugeben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Städtebauliche, umweltrelevante, verkehrliche und einzelhandelsbezogene Auswirkungen auf das Stadtgebiet Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme zur Planung der Stadt Herzogenaurach abgegeben werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

I.     3.1 Verfahren

II.    Die Stadt Herzogenaurach plant die 10. und 11. Änderung ihres Flächennutzungsplans (FNP) mit paralleler Aufstellung der Bebauungspläne (BP) Nrn. 56 und 57.

III.   Die Stadt Erlangen hat bei der frühzeitigen Beteiligung in ihrer Stellungnahme keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geltend gemacht (vgl. UVPA vom 23.09.2014, Vorlage 611/013/2014). Sie hat jedoch darauf hingewiesen, dass eine Verkehrszunahme durch das „Haundorfer Löchla“ vermieden werden soll.

IV.  Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Stadt Erlangen erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.

V.     

VI.  3.2 Geltungsbereiche

VII. Die beiden Teilbereiche (siehe Anlage 1) grenzen an den Gewerbestandort „World of Sports“ im Nordosten von Herzogenaurach (ehem. Herzo Base) an. In beiden Teilbereichen sind jeweils die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen.

VIII.       Teilfläche

IX.  Bisherige Darstellung FNP

X.   Geplante Darstellung FNP

XI.  Geltungsbereich

XII.„Nordwest“

XIII.       Fläche für Landwirtschaft: Acker

XIV.       eingeschränktes, durchgrüntes Gewerbegebiet

XV.        6,8 ha (FNP)

XVI.       7,6 ha (BP)

XVII.     „Südost“

XVIII.    Gewerbliche Baufläche (geplant)

XIX.       Sondergebiet (geplant)

XX.        Sondergebiet Sportzentrum bzw. Sport, Bildung, Freizeit

XXI.       eingeschränktes, durchgrüntes Gewerbegebiet, Hauptverkehrsstraßen, selbstständige Wege

XXII.     15,9 ha (FNP)

XXIII.    13,9 ha (BP)

XXIV.            

XXV.             3.3 Inhalt der Planung

XXVI.           Die adidas Group plant die Erweiterung ihrer Zentralverwaltung in Herzogenaurach. Hierzu werden in erster Linie Büroflächen in größerem Umfang benötigt. Hinzu kommen ergänzende Nutzungen und Stellplatzflächen. Laut Verkehrsgutachten werden in der „World of Sports“ bis zu 6.300 Arbeitsplätze entstehen, die allerdings zum Teil aus anderen Standorten in Herzogenaurach verlagert werden. Für die bauliche Entwicklung liegt ein firmeninterner Masterplan vor, der seit 1999 auf Basis eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs laufend fortgeschrieben wurde.

XXVII.          In den beiden parallel von der Stadt Herzogenaurach aufgestellten Bebauungsplänen werden als Art der baulichen Nutzung jeweils festgesetzt:

·         Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe

·         Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude

·         Anlagen für sportliche Zwecke

·         Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonen

·         Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

Einzelhandelsbetriebe sollen in den Gewerbegebieten weitestgehend ausgeschlossen werden. Zulässig sind lediglich – nicht öffentlich zugängliche – Mitarbeiterverkaufseinrichtungen in begrenztem Umfang.

 

3.4 Stellungnahme der Verwaltung

XXVIII.        Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Planung, insbesondere da Einzelhandelsbetriebe in den beiden Gebieten weitestgehend ausgeschlossen werden.

XXIX.           Aus verkehrlicher Sicht sollen folgende Hinweise an die Stadt Herzogenaurach gegeben werden:

XXX.            Neben umfangreicher gewerblicher Entwicklung ist auf der Herzo Base die Vollaufsiedlung des Wohngebiets vorgesehen. In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft werden deutliche Verkehrszuwächse prognostiziert. Es werden ein Planfall und drei Netzfälle definiert und deren Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz untersucht.

·         Die Verkehrsuntersuchung betrachtet nur den motorisierten Individualverkehr. Auf eine Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte eingegangen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausweitung der Siedlungs- und Gewerbeflächen grundsätzlich hohe Fahrgastpotenziale für den öffentlichen Verkehr, insbesondere für die geplante Stadt-Umland-Bahn, erwarten lässt. Mögliche Maßnahmen für den Rad- und Fußgängerverkehr sollten ebenfalls thematisiert werden.

·         Bei den Berechnungen sollte die Siedlungsentwicklung in Büchenbach und der Ringschluss des Adenauer-Rings Berücksichtigung finden. Ebenso ist nicht ersichtlich, ob die Stadt-Umland-Bahn darin Eingang gefunden hat. Es wird um Mitteilung gebeten, welche konkreten Angaben den Verkehrsprognosen zugrunde liegen.

·         Aus den Prognoserechnungen wird ersichtlich, dass sich die Verkehrsbelastung in Häusling je nach Netzfall bis zu 13 % (+ 600 Kfz/Tag) sowie auf der St 2244 östlich der Einmündung der Niederndorfer Straße bis zu 12 % (+ 4.600 Kfz/Tag) erhöht. Um eine Zunahme des Durchgangsverkehrs durch die Erlanger Stadtteile Häusling und Büchenbach zu vermeiden, spricht sich die Stadt Erlangen dafür aus, die großräumige verkehrliche Erschließung der Herzo Base sowie des Gewerbegebietes „World of Sports“ auf der St 2244 (Hans-Ort-Ring) zu bündeln.
Wie im Verkehrsgutachten als Netzfall 1 dargestellt, könnte eine Verkehrsführung von der Herzo Base entlang des bestehenden Adidas-Outlets zum Hans-Ort-Ring geschaffen werden. Die Weiterführung des Olympiarings in Richtung Osten mit Anschluss an die ERH 25 wäre auch zweckmäßig für eine Buserschließung der Herzo Base von Erlangen über Häusling und Haundorf.

XXXI.            

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Übersichtsplan Herzo Base – World of Sports

Anlage 2: Flächennutzungsplanänderungen Herzo Base – World of Sports