Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA werden zur Kenntnis genommen.
1. Aktuelle
Zahlenentwicklung
Die aktuelle Entwicklung der Anzahl von SGB
II-Empfängern in Erlangen deutet daraufhin, dass die Wirksamkeit der
Betreuungsarbeit des Jobcenters sich derzeit nur schwer in Erfolgszahlen
abbilden lässt: Während im Vergleich von Dezember 2013 zu Dezember 2014 bei den
betreuten Bedarfsgemeinschaften ein Rückgang von 1 % (-25) feststellbar ist,
muss im gleichen Zeitraum bei der Anzahl der SGB II- beziehenden Personen in
Erlangen ein Anstieg um 1 % (+45) registriert werden. Für eine weitergehende
Analyse sollte allerdings erst die 3-monatige-Wartefrist abgewartet werden, bis
die Dezember-Zahlen endgültig valide sind und von der BA nicht mehr korrigiert
werden.
Noch kritischer zeigt sich die Entwicklung
bei den Arbeitslosenzahlen und- Quoten. Während sich in Bund, Land und Stadt
Erlangen insgesamt in den 12 Monaten des Jahres 2014 jeweils ein leichter
Rückgang der Arbeitslosenquote ergeben hat, stieg die Arbeitslosenquote in
Erlangen im Rechtskreis SGB II von 2,4 % auf 2,6 %. Noch deutlicher wird die
gegenläufige Entwicklung der Rechtskreise SGB II und SGB III in Erlangen bei
einer Gegenüberstellung der Arbeitslosenzahlen: so ist die Anzahl der
Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III im Jahr 2014 von 991 auf 820 Personen
gesunken (-171 Personen, -17,2 %). Im Rechtskreis SGB II dagegen stieg die
Anzahl der Arbeitslosgemeldeten von Dezember 2013 auf Dezember 2014 von 1.455
auf 1.566 Personen (+111 Personen, +7,6 %).
Diese schwierige Situation wird auch aus der, als Anlage abgedruckten
10-Jahres-Übersicht der BA deutlich, in der die jeweiligen
Jahresdurchschnittszahlen der Erlanger Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II
wieder gegeben werden und in der sich seit 2011 ein konstanter Anstieg zeigt.
Bemerkenswert ist dabei allerdings die gleichzeitig zu berücksichtigende
Tatsache, dass im Zeitraum 2010 bis 2013 die im Bundeshaushalt für die
Arbeitsmarktintegration bereitgestellten Finanzmittel des Bundes ebenso
konstant auf etwa die Hälfte reduziert wurden.
2. Mittelausstattung
2015
Nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015
stehen im laufenden Jahr für die Arbeit der Jobcenter Bundesmittel in Höhe von
insgesamt 3,9 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen und 4,04 Milliarden
Euro für Verwaltungskosten zur Verfügung.
In der am 05.12.2014 erlassenen
Eingliederungsmittelverordnung 2015 (EinglMV2015) wird – nach Abzug von
Einbehalten für zentrale und überörtliche Aufgaben – die genaue Mittelverteilung
auf die einzelnen Jobcenter festgelegt. Die Verteilungsmaßstäbe bleiben dabei
gegenüber den Vorjahren unverändert:
·
Für
Eingliederungsmittel: je nach Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsempfänger,
ergänzt um den sog. „Problemdruckindikator“ entsprechend der Höhe der örtlichen
SGB II- Quote
·
Für
Verwaltungsmittel: je nach Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
·
Entsprechend
den Festlegungen des Koalitionsvertrages ist in der Eingliederungsmittelverordnung
2015 auch die zusätzliche Verteilung von Ausgaberesten aus Vorjahren in Höhe
von insgesamt 300 Millionen Euro vorgesehen. Danach kann das Jobcenter der
Stadt Erlangen im laufenden Jahr mit folgender Mittelausstattung durch den Bund
rechnen:
|
2015 |
2014 |
Eingliederung regulär Ausgabereste Gesamt |
1.874.400,00 € 83.496,00 € 1.957.896,00
€ |
1.834.444,00 € 88.085,00 € 1.922.529,00
€ |
Verwaltung regulär Ausgabereste Gesamt |
2.869.112,00 € 109.395,00 € 2.978.507,00
€ |
2.811.264,00 € 115.798,00 € 2.927.062,00
€ |
Bundesmittel gesamt |
4.936.403,00
€ |
4.849.591,00
€ |
Der Problemdruckindikator, der bisher
lediglich vom Freistaat Bayern offen kritisiert wird, wirkt sich bei der
Verteilung der Bundesmittel erheblich aus. So erhält das Jobcenter Neukölln
(bundesweit höchste SGB II- Quote von 25,7 %) für jeden erwerbsfähigen Leistungsempfänger
mit 1.061,18 € etwa den doppelten Betrag zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt,
wie z.B. mit nur 538,77 € das Jobcenter Eichstätt (bundesweit niedrigste SGB
II- Quote von 0,9 %). Aus dem gleichen Grund stehen z.B. auch dem Jobcenter
Eisenach (SGB II- Quote 11,8 %) um ca. 26 % höhere Eingliederungsmittel des
Bundes zur Verfügung, als dem Jobcenter Erlangen (SGB II- Quote 4,2 %), obwohl
beide Jobcenter exakt die gleiche Anzahl von ELB´s zu betreuen und in den
Arbeitsmarkt zu integrieren haben. Aus nachvollziehbaren Gründen ist jedoch
nicht zu erwarten, dass sich in absehbarer Zeit etwas an der Berücksichtigung
dieses (allein von Bayern kritisierten) Problemdruckindikators ändern könnte –
obwohl die These durchaus zweifelhaft erscheint, wonach die vorhandenen SGB II
Klienten in einem boomenden Arbeitsmarkt wesentlich einfacher zu integrieren
wären.
3. Zielvereinbarung
2015
Die neue Zielvereinbarung 2015 ist
zwischenzeitlich zwischen dem Jobcenter Erlangen und dem Bayerischen
Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unterschriftsreif
ausverhandelt:
·
Für Ziel
1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit, gemessen an der Höhe der Passivleistungen
des Bundes) wird weiterhin auf eine qualitative Zielwertfestlegung verzichtet
und stattdessen die Entwicklung weiter beobachtet
·
Für Ziel
2 (Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit) wird eine Verbesserung der
Integrationsquote in Erlangen um 1 % gegenüber dem Vorjahr angeboten (Integrationsquote
von 26,45 auf 26,72)
·
Für Ziel
3 (Verringerung von langfristigem Leistungsbezug) wird eine Verringerung der
Anzahl an Langzeitleistungsbeziehern gegenüber dem Vorjahr um 0,22 % angeboten
(von 1.834 auf 1.830 Personen).
Dieses System der Zielsteuerung mittels jährlich
abzuschließender Zielvereinbarung ist seit 2012 gesetzlich vorgeschrieben.
Zum Erreichen dieser Ziele soll nach dem
Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auch das neue ESF-Programm des
Bundes zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter beitragen.
Danach sollen im Zeitraum 2015 bis 2019 bundesweit bis zu 33.000
Langzeitarbeitslose zusätzlich gefördert werden. Dies soll durch die
Einrichtung von „Aktivierungszentren“ in den Jobcentern gelingen. Die
Finanzierung des Programms erfolgt in Höhe von 470 Millionen Euro aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds, ergänzt um 415 Millionen Euro, die aus den
vorhandenen Eingliederungsmitteln der Jobcenter entnommen werden müssten. Zu
beiden Projekten (Zielvereinbarung 2015 und ESF-Bundesprogramm) mehr im
Sachstandsbericht der GGFA.
4. Europarechtskonformität
der Leitungsausschlüsse nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II
Mit Spannung war das, auf Vorlage des
Sozialgerichts Leipzig ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.11.2014
erwartet worden. Dabei ging es um die Frage, ob die Leistungsausschlüsse nach §
7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II für nicht erwerbstätige Unionsbürger mit dem
europäischen Freizügigkeitsrecht vereinbar sind (so der Bund und die
Aufsichtsbehörden) oder wegen Verletzung dieses europarechtlichen
Freizügigkeitsrechts unwirksam sind (so mehrere deutsche Sozialgerichte). Zu
Grunde lag der Fall einer rumänischen Staatsangehörigen, die weder in Rumänien,
noch in Deutschland jemals erwerbstätig gewesen war und die sich auch nach der
Einreise nach Deutschland nicht um Arbeit bemüht hatte.
Im Urteil des EuGH vom 11.11.2014 wurde
erkannt, dass der nationale Gesetzgeber das europäische Freizügigkeitsrecht
nicht verletzt, wenn er für nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten drei
Monaten den Zugang zur Sozialhilfe (darunter ist auch die Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II zu verstehen) verweigert – das gleiche gilt für
einen Aufenthalt zwischen drei Monaten und fünf Jahren, wenn der nicht erwerbstätige
Unionsbürger nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt.
Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde das
Urteil begrüßt, weil damit eine Zuwanderung allein zum Zweck des Zugangs in die
sozialen Sicherungssysteme verhindert werden könne. Noch nicht geklärt ist
damit allerdings die Frage, ob der Leistungsausschluss des SGB II auch für
Unionsbürger gerechtfertigt ist, die ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche
nutzen. Hierzu steht eine EuGH Entscheidung über eine entsprechende Vorlage des
Bundessozialgerichts vom 12.12.2013 noch aus.
5. Entscheidungen
des Gesetzgebers
a.
Bereits
im letzten Sachstandsbericht wurde darüber informiert, dass die Regelsätze im
SGB II zum 01.01.2015 um 2,12 % angehoben wurden. Zum gleichen Zeitpunkt
greifen die Regelungen zum Mindestlohn nach dem Gesetz zur Stärkung der
Tarifautonomie.
b.
Nach dem
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des
Sozialgerichtsgesetzes vom 10.12.2014 werden mit Wirkung vom 01.03.2015 Inhaber
eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz aus dem
Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes herausgenommen, soweit die
Entscheidung über die Aussetzung einer Abschiebung mindestens 18 Monate
zurückliegt. Stattdessen haben diese Personen dann einen Leistungsanspruch nach
dem SGB II, bzw. nach dem SGB XII. Das gleiche gilt für Kriegsflüchtlinge mit
einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz. Es bleibt
abzuwarten, wie viele Personen, bzw. Bedarfsgemeinschaften damit zusätzlich
durch das Jobcenter zu betreuen sind.
c.
Mit dem
Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und weiterer Vorschriften vom
02.12.2014 wurden Vorschläge eines Staatssekretärsausschusses zur Bewältigung
der sog. Armutszuwanderung aus Südosteuropa umgesetzt. Darin enthalten ist
unter anderem auch ein einmaliger Bundeszuschuss im Jahr 2014 über insgesamt 25
Millionen Euro für besonders betroffene Kommunen. Da nach der
Föderalismusreform von 2006 direkte Finanzbeziehungen zwischen Bund und
Kommunen nicht erlaubt sind, wird diese einmalige Finanzzuweisung des Bundes
über den Umweg einer nachträglichen Anhebung der KdU-Bundesbeteiligung 2014
z.B. für den Freistaat Bayern in Höhe von 0,37 Prozentpunkten realisiert
(„Sonderbundesbeteiligungsfestlegungsverordnung 2014“ vom 09.12.2014). Auf die
Stadt Erlangen entfällt dabei nachträglich für 2014 eine zusätzliche Einnahme
in Höhe von ca. 36.000 Euro.
d.
Im Zuge
des beabsichtigten Bundesteilhabegesetzes (das ab 2018 die Eingliederungshilfe
für Behinderte ersetzen soll) ist nicht nur eine Entlastung der Kommunen um 5
Milliarden Euro jährlich ab 2018 geplant, sondern auch im Vorfeld für die Jahre
2015 bis 2017 bereits eine Entlastung um je 1 Milliarde Euro jährlich
(Festlegung im Koalitionsvertrag). Diese Entlastung im Vorfeld wird zur Hälfte
durch eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II realisiert werden
(die andere Hälfte über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils). Aus
diesem Grund wird der KdU-Bundesanteil vorübergehend für den Zeitraum 2015 bis
2017 um 3,7 Prozentpunkte angehoben.
6. Stand
der Abrechnungen mit dem BMAS
Bis einschließlich 2013 sind alle
Jahresabrechnungen dem Bund vorgelegt und vom BMAS geprüft. Hinsichtlich der
Jahresabrechnungen 2010 bis 2013 liegt eine Rückforderung des Bundes über insgesamt
ca. 100.000 Euro vor wegen angeblich fehlerhafter Abrechnung von Personalkosten
für zwei Leistungssachbearbeiterinnen – diese Rückforderung ist Gegenstand der
laufenden Klage der Stadt Erlangen vor dem Landessozialgericht Bayern (ursprünglich
eingeklagt war die vom Bund vorenthaltene Summe von ca. 170.000 Euro, einen
Teilbetrag von ca. 70.000 Euro hat der Bund jedoch im September 2014
nachgezahlt.
Der Prozess wird in enger Abstimmung mit den
kommunalen Spitzenverbänden weitergeführt, da das BMAS hier bundesweit erstmals
von der Sanktionsnorm des § 32 KoA-VV Gebrauch gemacht und laufende
Betriebsmittel für die Finanzierung des Jobcenters zur Durchsetzung laufender
und künftiger Rückforderungsansprüche verweigert hat. Das Verfahren hat
insoweit Mustercharakter für alle Optionskommunen. Hinzu kommt, dass bei der Entscheidung
des Gerichts auch erstmals das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
07.10.2014 Berücksichtigung finden kann, wonach der Bund zwar zur Prüfung der
Abrechnungen von Optionskommunen berechtigt ist, jedoch nicht zur Ausübung von
aufsichtlichen Befugnissen ermächtigt ist und im Rahmen seiner Prüfungsrechte
keinesfalls die Optionskommunen von der laufenden Finanzierung der Jobcenter
abschneiden darf.
Die Erstellung der Jahresabrechnung 2014 ist
derzeit in Arbeit und wird dem BMAS möglichst rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt
werden. Auffällig war dabei, dass zum Jahresende 2014 – im Gegensatz zu den
Vorjahren – vom BMAS keine Nachfrage mehr zu der bisher strittigen Frage der
Abrechnung der beiden Sachbearbeiterinnen erfolgte.
Bei den maßgeblichen Abrechnungsvorschriften
tritt zum 01.01.2015 eine Änderung der KoA-VV
(Kommunalträgerabrechungsverwaltungsvorschrift) in Kraft. Aufgrund vielfältiger
Forderungen von Kommunen auf Anhebung der Bundeserstattung von Beihilfekosten
für im Jobcenter eingesetzte Beamte wird ab 01.01.2015 die
Personalnebenkostenpauschale der KoA-VV für drei Jahre (2015 bis 2017) von
bisher 30% auf 35% angehoben. Ursprünglich wollte der Bund damit gleichzeitig
eine Absenkung dieser Pauschale ab dem Jahr 2018 auf weniger als 30 % verbinden
– dies wurde durch die Zustimmungsverweigerung des Bundesrates jedoch
verhindert.
7. Vorläufige
Bilanz der Bildungs- und Teilhabeleistungen 2014
Eine abschließende Bilanz ist für die nächste
SGA-Sitzung beabsichtigt. Schon jetzt lässt sich aber feststellen, dass die
Inanspruchnahme von B+T-Leistungen auch im Jahr 2014 weiter angestiegen ist.
Dagegen wird die vom Bund zugesicherte – und
an das Land auch tatsächliche geleistete - Kostenerstattung nach wie vor nur
höchst ungerecht an die bayerischen Kommunen weiterverteilt. Seit der
gesetzlich ab dem Jahr 2013 vorgesehenen Spitzabrechnung wird die Stadt
Erlangen dabei finanziell erheblich benachteiligt:
·
2013:
Erlangen erhält vom Freistaat Bayern nur Bundeserstattungen in Höhe von ca. 45
% der tatsächlichen B+T-Ausgaben, weil der Freistaat nicht bereit ist, den § 3
AGSG um eine sachgerechte Verteilungsregelung zu ergänzen. Nur durch eine außerordentliche
Nachzahlung des Bundes steigt die Quote für Erlangen schließlich auf ca. 74 %
der tatsächlichen Ausgaben.
·
2014:
auch im vergangenen Jahr wurde Erlangen wieder massiv benachteiligt: der
Freistaat gab wiederum nur Bundeserstattungen i.H.v. ca. 55 % der tatsächlichen
B+T-Ausgaben an die Stadt Erlangen weiter.
Das Staatsministerium in München beharrt
weiter auf der Position, wonach die Verteilung der Bundeserstattungen an die
bayerischen Kommunen allein in seinem freien Ermessen liege. Welche
Ermessenserwägungen dabei angestellt wurden ist allerdings nicht bekannt. Fest
steht nur seit der Beantwortung einer Landtagsanfrage durch Frau
Staatsministerin Emilia Müller vom Oktober 2014, dass durch diese
Verteilungspraxis insgesamt 71 von 96 bayerischen Städten und Landkreisen
finanziell benachteiligt werden – und dass dementsprechend 25 bayerische Städte
und Landkreise zum Teil erheblich bevorzugt werden, weil sie mehr
Erstattungsmittel erhalten, als sie überhaupt tatsächlich für B+T-Leistungen
ausgegeben haben. Genaue Zahlen sind dazu aber nicht bekannt, da die zuständige
Landesbehörde – unter Hinweis auf angebliche Datenschutzerfordernisse –
konkrete Angaben verweigert.
8. Entwicklungen
im Jobcenter
a.
Anfang
Februar steht der Umzug des Fallmanagements in die Bogenpassage an. Wir werden
uns bemühen, die enge fachliche Zusammenarbeit zwischen
Leistungssachbearbeitung und Fallmanagement trotz der räumlichen Trennung
aufrechtzuerhalten, da sie für eine optimale Betreuung der Kunden unerlässlich
ist.
b.
Anlässlich
dieses Umzugs hat sich das Fallmanagement auch entschlossen, die von der Stadt
gewünschte Umstellung auf die E-Akte in Angriff zu nehmen. Die
Leistungsabteilung wird sich an den Vorbereitungsarbeiten des Fallmanagements
beteiligen, um baldmöglichst nachziehen zu können (im Wesentlichen abhängig von
der Behebung der personellen Engpässe) und um die enge Zusammenarbeit auch nach
Einführung der E-Akte sicherstellen zu können. Derzeit ist noch nicht absehbar,
wie sich eventuelle Veränderungen in der Rahmenvereinbarung Telearbeit auf die
Arbeit im Sozialamt auswirken werden.
c.
Die
neuen, angehobenen Mietobergrenzen sind seit Mitte 2014 in Kraft. Probleme in
der Umsetzung sind nicht zu berichten – insb. sind bisher keine gerichtlichen
Auseinandersetzungen über die Korrektheit der Ermittlung der neuen
Mietobergrenzen anhängig.
Zur
verlässlichen Beantwortung der Frage, in welchem Umfang dadurch eine stärkere
Belastung des städtischen Haushalts verursacht wird, sollte noch eine gewisse
Zeit zugewartet werden. Festzustellen ist allerdings jetzt schon, dass die
KdU-Ausgaben (brutto) im Jahr 2014 um ca. 450.000 € über dem Ergebnis des
Vorjahres lagen (und damit auch der Haushaltsansatz 2014 um ca. 110.000 Euro
überzogen wurde).
d.
Bei der
personellen Besetzung im Jobcenter zeichnet sich für die kommenden Monate eine
Entspannung ab, wenn die in die Wege geleitete Besetzung von Sachbearbeiter
Stellen gelingt.
Die
vom Rechtsamt übernommene Aufgabe der Prozessvertretung vor dem
erstinstanzlichen Sozialgericht durch Personal der SGB II Widerspruchstelle
(seit September 2014 für neue Klagen, seit Dezember 2014 für alle Verfahren)
funktioniert reibungslos.
Darüber
hinaus wird seit Jahresanfang auch die leistungsrechtliche Betreuung von
selbständig Tätigen SGB II-Beziehern von einer Sachbearbeiterin des Sozialamtes
wahrgenommen, nachdem der bisher hierfür auf Honorarbasis tätige Mitarbeiter
ausgeschieden ist. Die Übernahme beider Zusatztätigkeiten ist im neuen
Stellenplan berücksichtigt.
e.
Sorgen
bereitet jedoch – vor allem innerhalb der Belegschaft – die Sicherheitslage im
Jobcenter, insb. nach der tödlichen Messerattacke in einer Nebenstelle des
Jobcenters im Landkreis Ansbach im vergangenen Dezember. Damit ist es im
Zeitraum seit 2011 in jedem Jahr in einem der Jobcenter in Deutschland zu einem
tödlichen, bzw. fast tödlichem Zwischenfall gekommen. Auch im Jobcenter der
Stadt Erlangen hat sich im letzten Jahr die Zahl der kritischen Vorfälle und
die Zahl der Polizeieinsätze deutlich spürbar erhöht (zuletzt im Dezember,
bereits zwei Tage nach der Rathaus-Evakuierung wegen eines Vorfalles im
Ausländeramt). Wir setzen deshalb weiterhin auf einen intensiven Kontakt zur
Erlanger Polizei und auf verstärkte Schulung zur Deeskalation.
Anlagen: 1. Eckwerte
2. 10-Jahresübersicht der BA über die SGB II Arbeitslosenzahlen in Erlangen
3. Mittelverbrauch
4. Sachstandsbericht der GGFA