Betreff
Sachstandsberichte zum SGB II- Vollzug in Erlangen
Vorlage
50/024/2015
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA werden zur Kenntnis genommen.


1.    Aktuelle Zahlenentwicklung

Die aktuelle Entwicklung der Anzahl von SGB II-Empfängern in Erlangen deutet daraufhin, dass die Wirksamkeit der Betreuungsarbeit des Jobcenters sich derzeit nur schwer in Erfolgszahlen abbilden lässt: Während im Vergleich von Dezember 2013 zu Dezember 2014 bei den betreuten Bedarfsgemeinschaften ein Rückgang von 1 % (-25) feststellbar ist, muss im gleichen Zeitraum bei der Anzahl der SGB II- beziehenden Personen in Erlangen ein Anstieg um 1 % (+45) registriert werden. Für eine weitergehende Analyse sollte allerdings erst die 3-monatige-Wartefrist abgewartet werden, bis die Dezember-Zahlen endgültig valide sind und von der BA nicht mehr korrigiert werden.

Noch kritischer zeigt sich die Entwicklung bei den Arbeitslosenzahlen und- Quoten. Während sich in Bund, Land und Stadt Erlangen insgesamt in den 12 Monaten des Jahres 2014 jeweils ein leichter Rückgang der Arbeitslosenquote ergeben hat, stieg die Arbeitslosenquote in Erlangen im Rechtskreis SGB II von 2,4 % auf 2,6 %. Noch deutlicher wird die gegenläufige Entwicklung der Rechtskreise SGB II und SGB III in Erlangen bei einer Gegenüberstellung der Arbeitslosenzahlen: so ist die Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III im Jahr 2014 von 991 auf 820 Personen gesunken (-171 Personen, -17,2 %). Im Rechtskreis SGB II dagegen stieg die Anzahl der Arbeitslosgemeldeten von Dezember 2013 auf Dezember 2014 von 1.455 auf 1.566 Personen (+111 Personen, +7,6 %).

Diese schwierige Situation wird auch aus der, als Anlage abgedruckten 10-Jahres-Übersicht der BA deutlich, in der die jeweiligen Jahresdurchschnittszahlen der Erlanger Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II wieder gegeben werden und in der sich seit 2011 ein konstanter Anstieg zeigt. Bemerkenswert ist dabei allerdings die gleichzeitig zu berücksichtigende Tatsache, dass im Zeitraum 2010 bis 2013 die im Bundeshaushalt für die Arbeitsmarktintegration bereitgestellten Finanzmittel des Bundes ebenso konstant auf etwa die Hälfte reduziert wurden.

 

2.    Mittelausstattung 2015

 

Nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015 stehen im laufenden Jahr für die Arbeit der Jobcenter Bundesmittel in Höhe von insgesamt 3,9 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen und 4,04 Milliarden Euro für Verwaltungskosten zur Verfügung.

In der am 05.12.2014 erlassenen Eingliederungsmittelverordnung 2015 (EinglMV2015) wird – nach Abzug von Einbehalten für zentrale und überörtliche Aufgaben – die genaue Mittelverteilung auf die einzelnen Jobcenter festgelegt. Die Verteilungsmaßstäbe bleiben dabei gegenüber den Vorjahren unverändert:

·         Für Eingliederungsmittel: je nach Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsempfänger, ergänzt um den sog. „Problemdruckindikator“ entsprechend der Höhe der örtlichen SGB II- Quote

·         Für Verwaltungsmittel: je nach Anzahl der Bedarfsgemeinschaften

·         Entsprechend den Festlegungen des Koalitionsvertrages ist in der Eingliederungsmittelverordnung 2015 auch die zusätzliche Verteilung von Ausgaberesten aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro vorgesehen. Danach kann das Jobcenter der Stadt Erlangen im laufenden Jahr mit folgender Mittelausstattung durch den Bund rechnen:

 

2015

2014

Eingliederung               regulär

                          Ausgabereste

                                   Gesamt

1.874.400,00 €

83.496,00 €

1.957.896,00 €

1.834.444,00 €

88.085,00 €

1.922.529,00 €

Verwaltung                   regulär

                          Ausgabereste

                                   Gesamt

2.869.112,00 €

109.395,00 €

2.978.507,00 €

2.811.264,00 €

115.798,00 €

2.927.062,00 €

Bundesmittel gesamt

4.936.403,00 €

4.849.591,00 €

 

Der Problemdruckindikator, der bisher lediglich vom Freistaat Bayern offen kritisiert wird, wirkt sich bei der Verteilung der Bundesmittel erheblich aus. So erhält das Jobcenter Neukölln (bundesweit höchste SGB II- Quote von 25,7 %) für jeden erwerbsfähigen Leistungsempfänger mit 1.061,18 € etwa den doppelten Betrag zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, wie z.B. mit nur 538,77 € das Jobcenter Eichstätt (bundesweit niedrigste SGB II- Quote von 0,9 %). Aus dem gleichen Grund stehen z.B. auch dem Jobcenter Eisenach (SGB II- Quote 11,8 %) um ca. 26 % höhere Eingliederungsmittel des Bundes zur Verfügung, als dem Jobcenter Erlangen (SGB II- Quote 4,2 %), obwohl beide Jobcenter exakt die gleiche Anzahl von ELB´s zu betreuen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren haben. Aus nachvollziehbaren Gründen ist jedoch nicht zu erwarten, dass sich in absehbarer Zeit etwas an der Berücksichtigung dieses (allein von Bayern kritisierten) Problemdruckindikators ändern könnte – obwohl die These durchaus zweifelhaft erscheint, wonach die vorhandenen SGB II Klienten in einem boomenden Arbeitsmarkt wesentlich einfacher zu integrieren wären.

 

3.    Zielvereinbarung 2015

Die neue Zielvereinbarung 2015 ist zwischenzeitlich zwischen dem Jobcenter Erlangen und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unterschriftsreif ausverhandelt:

·         Für Ziel 1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit, gemessen an der Höhe der Passivleistungen des Bundes) wird weiterhin auf eine qualitative Zielwertfestlegung verzichtet und stattdessen die Entwicklung weiter beobachtet

·         Für Ziel 2 (Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit) wird eine Verbesserung der Integrationsquote in Erlangen um 1 % gegenüber dem Vorjahr angeboten (Integrationsquote von 26,45 auf 26,72)

·         Für Ziel 3 (Verringerung von langfristigem Leistungsbezug) wird eine Verringerung der Anzahl an Langzeitleistungsbeziehern gegenüber dem Vorjahr um 0,22 % angeboten (von 1.834 auf 1.830 Personen).

Dieses System der Zielsteuerung mittels jährlich abzuschließender Zielvereinbarung ist seit 2012 gesetzlich vorgeschrieben.

Zum Erreichen dieser Ziele soll nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auch das neue ESF-Programm des Bundes zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter beitragen. Danach sollen im Zeitraum 2015 bis 2019 bundesweit bis zu 33.000 Langzeitarbeitslose zusätzlich gefördert werden. Dies soll durch die Einrichtung von „Aktivierungszentren“ in den Jobcentern gelingen. Die Finanzierung des Programms erfolgt in Höhe von 470 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ergänzt um 415 Millionen Euro, die aus den vorhandenen Eingliederungsmitteln der Jobcenter entnommen werden müssten. Zu beiden Projekten (Zielvereinbarung 2015 und ESF-Bundesprogramm) mehr im Sachstandsbericht der GGFA.

 

4.    Europarechtskonformität der Leitungsausschlüsse nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II

Mit Spannung war das, auf Vorlage des Sozialgerichts Leipzig ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.11.2014 erwartet worden. Dabei ging es um die Frage, ob die Leistungsausschlüsse nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II für nicht erwerbstätige Unionsbürger mit dem europäischen Freizügigkeitsrecht vereinbar sind (so der Bund und die Aufsichtsbehörden) oder wegen Verletzung dieses europarechtlichen Freizügigkeitsrechts unwirksam sind (so mehrere deutsche Sozialgerichte). Zu Grunde lag der Fall einer rumänischen Staatsangehörigen, die weder in Rumänien, noch in Deutschland jemals erwerbstätig gewesen war und die sich auch nach der Einreise nach Deutschland nicht um Arbeit bemüht hatte.

Im Urteil des EuGH vom 11.11.2014 wurde erkannt, dass der nationale Gesetzgeber das europäische Freizügigkeitsrecht nicht verletzt, wenn er für nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten drei Monaten den Zugang zur Sozialhilfe (darunter ist auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu verstehen) verweigert – das gleiche gilt für einen Aufenthalt zwischen drei Monaten und fünf Jahren, wenn der nicht erwerbstätige Unionsbürger nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt.

Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde das Urteil begrüßt, weil damit eine Zuwanderung allein zum Zweck des Zugangs in die sozialen Sicherungssysteme verhindert werden könne. Noch nicht geklärt ist damit allerdings die Frage, ob der Leistungsausschluss des SGB II auch für Unionsbürger gerechtfertigt ist, die ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche nutzen. Hierzu steht eine EuGH Entscheidung über eine entsprechende Vorlage des Bundessozialgerichts vom 12.12.2013 noch aus.

 

5.    Entscheidungen des Gesetzgebers

a.    Bereits im letzten Sachstandsbericht wurde darüber informiert, dass die Regelsätze im SGB II zum 01.01.2015 um 2,12 % angehoben wurden. Zum gleichen Zeitpunkt greifen die Regelungen zum Mindestlohn nach dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie.

b.    Nach dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10.12.2014 werden mit Wirkung vom 01.03.2015 Inhaber eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes herausgenommen, soweit die Entscheidung über die Aussetzung einer Abschiebung mindestens 18 Monate zurückliegt. Stattdessen haben diese Personen dann einen Leistungsanspruch nach dem SGB II, bzw. nach dem SGB XII. Das gleiche gilt für Kriegsflüchtlinge mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz. Es bleibt abzuwarten, wie viele Personen, bzw. Bedarfsgemeinschaften damit zusätzlich durch das Jobcenter zu betreuen sind.

c.    Mit dem Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und weiterer Vorschriften vom 02.12.2014 wurden Vorschläge eines Staatssekretärsausschusses zur Bewältigung der sog. Armutszuwanderung aus Südosteuropa umgesetzt. Darin enthalten ist unter anderem auch ein einmaliger Bundeszuschuss im Jahr 2014 über insgesamt 25 Millionen Euro für besonders betroffene Kommunen. Da nach der Föderalismusreform von 2006 direkte Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen nicht erlaubt sind, wird diese einmalige Finanzzuweisung des Bundes über den Umweg einer nachträglichen Anhebung der KdU-Bundesbeteiligung 2014 z.B. für den Freistaat Bayern in Höhe von 0,37 Prozentpunkten realisiert („Sonderbundesbeteiligungsfestlegungsverordnung 2014“ vom 09.12.2014). Auf die Stadt Erlangen entfällt dabei nachträglich für 2014 eine zusätzliche Einnahme in Höhe von ca. 36.000 Euro.

d.    Im Zuge des beabsichtigten Bundesteilhabegesetzes (das ab 2018 die Eingliederungshilfe für Behinderte ersetzen soll) ist nicht nur eine Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018 geplant, sondern auch im Vorfeld für die Jahre 2015 bis 2017 bereits eine Entlastung um je 1 Milliarde Euro jährlich (Festlegung im Koalitionsvertrag). Diese Entlastung im Vorfeld wird zur Hälfte durch eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II realisiert werden (die andere Hälfte über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils). Aus diesem Grund wird der KdU-Bundesanteil vorübergehend für den Zeitraum 2015 bis 2017 um 3,7 Prozentpunkte angehoben.

 

6.    Stand der Abrechnungen mit dem BMAS

Bis einschließlich 2013 sind alle Jahresabrechnungen dem Bund vorgelegt und vom BMAS geprüft. Hinsichtlich der Jahresabrechnungen 2010 bis 2013 liegt eine Rückforderung des Bundes über insgesamt ca. 100.000 Euro vor wegen angeblich fehlerhafter Abrechnung von Personalkosten für zwei Leistungssachbearbeiterinnen – diese Rückforderung ist Gegenstand der laufenden Klage der Stadt Erlangen vor dem Landessozialgericht Bayern (ursprünglich eingeklagt war die vom Bund vorenthaltene Summe von ca. 170.000 Euro, einen Teilbetrag von ca. 70.000 Euro hat der Bund jedoch im September 2014 nachgezahlt.

Der Prozess wird in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden weitergeführt, da das BMAS hier bundesweit erstmals von der Sanktionsnorm des § 32 KoA-VV Gebrauch gemacht und laufende Betriebsmittel für die Finanzierung des Jobcenters zur Durchsetzung laufender und künftiger Rückforderungsansprüche verweigert hat. Das Verfahren hat insoweit Mustercharakter für alle Optionskommunen. Hinzu kommt, dass bei der Entscheidung des Gerichts auch erstmals das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.2014 Berücksichtigung finden kann, wonach der Bund zwar zur Prüfung der Abrechnungen von Optionskommunen berechtigt ist, jedoch nicht zur Ausübung von aufsichtlichen Befugnissen ermächtigt ist und im Rahmen seiner Prüfungsrechte keinesfalls die Optionskommunen von der laufenden Finanzierung der Jobcenter abschneiden darf.

Die Erstellung der Jahresabrechnung 2014 ist derzeit in Arbeit und wird dem BMAS möglichst rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt werden. Auffällig war dabei, dass zum Jahresende 2014 – im Gegensatz zu den Vorjahren – vom BMAS keine Nachfrage mehr zu der bisher strittigen Frage der Abrechnung der beiden Sachbearbeiterinnen erfolgte.

Bei den maßgeblichen Abrechnungsvorschriften tritt zum 01.01.2015 eine Änderung der KoA-VV (Kommunalträgerabrechungsverwaltungsvorschrift) in Kraft. Aufgrund vielfältiger Forderungen von Kommunen auf Anhebung der Bundeserstattung von Beihilfekosten für im Jobcenter eingesetzte Beamte wird ab 01.01.2015 die Personalnebenkostenpauschale der KoA-VV für drei Jahre (2015 bis 2017) von bisher 30% auf 35% angehoben. Ursprünglich wollte der Bund damit gleichzeitig eine Absenkung dieser Pauschale ab dem Jahr 2018 auf weniger als 30 % verbinden – dies wurde durch die Zustimmungsverweigerung des Bundesrates jedoch verhindert.

 

7.    Vorläufige Bilanz der Bildungs- und Teilhabeleistungen 2014

Eine abschließende Bilanz ist für die nächste SGA-Sitzung beabsichtigt. Schon jetzt lässt sich aber feststellen, dass die Inanspruchnahme von B+T-Leistungen auch im Jahr 2014 weiter angestiegen ist.

Dagegen wird die vom Bund zugesicherte – und an das Land auch tatsächliche geleistete - Kostenerstattung nach wie vor nur höchst ungerecht an die bayerischen Kommunen weiterverteilt. Seit der gesetzlich ab dem Jahr 2013 vorgesehenen Spitzabrechnung wird die Stadt Erlangen dabei finanziell erheblich benachteiligt:

·         2013: Erlangen erhält vom Freistaat Bayern nur Bundeserstattungen in Höhe von ca. 45 % der tatsächlichen B+T-Ausgaben, weil der Freistaat nicht bereit ist, den § 3 AGSG um eine sachgerechte Verteilungsregelung zu ergänzen. Nur durch eine außerordentliche Nachzahlung des Bundes steigt die Quote für Erlangen schließlich auf ca. 74 % der tatsächlichen Ausgaben.

·         2014: auch im vergangenen Jahr wurde Erlangen wieder massiv benachteiligt: der Freistaat gab wiederum nur Bundeserstattungen i.H.v. ca. 55 % der tatsächlichen B+T-Ausgaben an die Stadt Erlangen weiter.

Das Staatsministerium in München beharrt weiter auf der Position, wonach die Verteilung der Bundeserstattungen an die bayerischen Kommunen allein in seinem freien Ermessen liege. Welche Ermessenserwägungen dabei angestellt wurden ist allerdings nicht bekannt. Fest steht nur seit der Beantwortung einer Landtagsanfrage durch Frau Staatsministerin Emilia Müller vom Oktober 2014, dass durch diese Verteilungspraxis insgesamt 71 von 96 bayerischen Städten und Landkreisen finanziell benachteiligt werden – und dass dementsprechend 25 bayerische Städte und Landkreise zum Teil erheblich bevorzugt werden, weil sie mehr Erstattungsmittel erhalten, als sie überhaupt tatsächlich für B+T-Leistungen ausgegeben haben. Genaue Zahlen sind dazu aber nicht bekannt, da die zuständige Landesbehörde – unter Hinweis auf angebliche Datenschutzerfordernisse – konkrete Angaben verweigert.

 

 

8.    Entwicklungen im Jobcenter

a.    Anfang Februar steht der Umzug des Fallmanagements in die Bogenpassage an. Wir werden uns bemühen, die enge fachliche Zusammenarbeit zwischen Leistungssachbearbeitung und Fallmanagement trotz der räumlichen Trennung aufrechtzuerhalten, da sie für eine optimale Betreuung der Kunden unerlässlich ist.

b.    Anlässlich dieses Umzugs hat sich das Fallmanagement auch entschlossen, die von der Stadt gewünschte Umstellung auf die E-Akte in Angriff zu nehmen. Die Leistungsabteilung wird sich an den Vorbereitungsarbeiten des Fallmanagements beteiligen, um baldmöglichst nachziehen zu können (im Wesentlichen abhängig von der Behebung der personellen Engpässe) und um die enge Zusammenarbeit auch nach Einführung der E-Akte sicherstellen zu können. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich eventuelle Veränderungen in der Rahmenvereinbarung Telearbeit auf die Arbeit im Sozialamt auswirken werden.

c.    Die neuen, angehobenen Mietobergrenzen sind seit Mitte 2014 in Kraft. Probleme in der Umsetzung sind nicht zu berichten – insb. sind bisher keine gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Korrektheit der Ermittlung der neuen Mietobergrenzen anhängig.

Zur verlässlichen Beantwortung der Frage, in welchem Umfang dadurch eine stärkere Belastung des städtischen Haushalts verursacht wird, sollte noch eine gewisse Zeit zugewartet werden. Festzustellen ist allerdings jetzt schon, dass die KdU-Ausgaben (brutto) im Jahr 2014 um ca. 450.000 € über dem Ergebnis des Vorjahres lagen (und damit auch der Haushaltsansatz 2014 um ca. 110.000 Euro überzogen wurde).

d.    Bei der personellen Besetzung im Jobcenter zeichnet sich für die kommenden Monate eine Entspannung ab, wenn die in die Wege geleitete Besetzung von Sachbearbeiter Stellen gelingt.

Die vom Rechtsamt übernommene Aufgabe der Prozessvertretung vor dem erstinstanzlichen Sozialgericht durch Personal der SGB II Widerspruchstelle (seit September 2014 für neue Klagen, seit Dezember 2014 für alle Verfahren) funktioniert reibungslos.

Darüber hinaus wird seit Jahresanfang auch die leistungsrechtliche Betreuung von selbständig Tätigen SGB II-Beziehern von einer Sachbearbeiterin des Sozialamtes wahrgenommen, nachdem der bisher hierfür auf Honorarbasis tätige Mitarbeiter ausgeschieden ist. Die Übernahme beider Zusatztätigkeiten ist im neuen Stellenplan berücksichtigt.

e.    Sorgen bereitet jedoch – vor allem innerhalb der Belegschaft – die Sicherheitslage im Jobcenter, insb. nach der tödlichen Messerattacke in einer Nebenstelle des Jobcenters im Landkreis Ansbach im vergangenen Dezember. Damit ist es im Zeitraum seit 2011 in jedem Jahr in einem der Jobcenter in Deutschland zu einem tödlichen, bzw. fast tödlichem Zwischenfall gekommen. Auch im Jobcenter der Stadt Erlangen hat sich im letzten Jahr die Zahl der kritischen Vorfälle und die Zahl der Polizeieinsätze deutlich spürbar erhöht (zuletzt im Dezember, bereits zwei Tage nach der Rathaus-Evakuierung wegen eines Vorfalles im Ausländeramt). Wir setzen deshalb weiterhin auf einen intensiven Kontakt zur Erlanger Polizei und auf verstärkte Schulung zur Deeskalation.

 


Anlagen:        1. Eckwerte

                        2. 10-Jahresübersicht der BA über die SGB II Arbeitslosenzahlen in Erlangen

                        3. Mittelverbrauch

                        4. Sachstandsbericht der GGFA