Betreff
Adenauerring - Verlängerung der Busspur zwischen In der Reuth und Am Europakanal
Vorlage
613/019/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die vorhandene Busspur lt. VAO vom 02.03.2012 (siehe Anlage 4) wird aufgelassen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf dem Adenauerring befindet sich im Bereich zwischen Odenwaldallee und der Straße „In der Reuth“ eine Busspur in Fahrtrichtung Westen. Diese wurde 2012 im Zuge der turnusmäßigen Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen eingerichtet (siehe Anlage 4).

 

Seit geraumer Zeit gibt es Beschwerden von Bürgern aus In der Reuth bzgl. der scheinbar unübersichtlichen Spurführung (zum Abbiegen in die Reuth aus Osten kommend ist ein zweimaliger Wechsel der Fahrspur notwendig).

 

Daraufhin hat am 12. Februar 2014 ein Ortstermin mit der Verwaltung und den Bürgern stattgefunden (siehe Anlage 1). Es wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten thematisiert.

 

Anschließend hat die Abteilung Verkehrsplanung die von den Bürgern eingebrachten Vorschläge zur Verbesserung der Situation nochmals geprüft und mögliche Varianten geplant, zusammenfassend gegenübergestellt und bewertet.

 

Die Ergebnisse wurden in einer Bürgerveranstaltung am 09. Oktober 2014 in Form einer Präsentation vorgestellt (siehe Anlage 3).

 

Die Vertreter der Verwaltung sprechen sich für die darin herausgearbeitete Vorzugsvariante „Verlängerung der Busspur bis zur Auffahrt Am Europakanal“ aus, weil damit folgende positive Wirkungen erreicht werden:

-       Zusätzlich zum Schutz der Fahrgäste an den Haltestellen „Neuweiher“ und „Odenwaldallee“ wird nun auch die derzeit auf freier Strecke liegende Haltestelle „Würzburger Ring“ besonders geschützt.

-       Die auf freier Strecke auf der rechten Fahrspur haltenden Busse werden vor dem nachfolgenden Verkehr geschützt.


-       Der Verkehr / die Geschwindigkeiten werden durch die Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen verstetigt. Die Leistungsfähigkeit wird aufgrund der Überdimensionierung des Adenauerrings nicht negativ beeinflusst.

-       Unnötige Spurwechsel und unübersichtliche Fahrbahnverschwenke entfallen.

-       Die weiterhin bestehende Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen auf Höhe In der Reuth ermöglicht ein besseres Einbiegen.

 

Die Bürger teilen die Ansicht über die Vorteile der Vorzugsvariante sowie das generelle Bewertungsschema in der Präsentation nicht und bleiben bei der Argumentation, dass die Auflassung der Busspur die einzige Lösung darstellt. Die Abfrage eines Stimmungsbildes in der Veranstaltung ergab ein einstimmiges Votum für die Auflassung der Busspur (Protokoll siehe Anlage 2).

 

Weiterhin wurde der Vorschlag unterbreitet, die Haltestelle Odenwaldallee ganz aufzulassen. Damit wäre eine Busspur in diesem Bereich entbehrlich. Abt. 613 hat die Prüfung dieses Vorschlages anhand der üblichen Kriterien sowie im Hinblick auf die derzeit in Arbeit befindliche Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Erlangen zugesagt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die Verwaltung kommt schlussendlich zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Spur aus den in der Präsentation herausgearbeiteten Gründen die sinnvollere Variante wäre. Es wird trotzdem die Auflassung empfohlen, um keine Planungen „am Bürger vorbei“ durchzusetzen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bestehende Busspur lt. VAO vom 02.03.2012 ist aufzulassen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes sind die Markierung und Beschilderung lt. VAO vom 02.03.2012 zurückzubauen. Dafür evtl. notwendige neue Markierungen sind aufzubringen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Umsetzung der Maßnahme mittels Demarkierung, Markierung und Beschilderungsanpassung wird aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Ergebnishaushaltes und Personal von Amt 66 erbracht. Auf Basis der VAO vom 02.03.2012 beläuft sich der damit verbundene Aufwand auf gesamt ca. 1.500,- €.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 250,-

bei Sachkonto: 522 102

Personalkosten (brutto):

€ 1.250,-

bei Sachkonto: 522 102

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk: Kst 660 290/ Ktr 54 12 52 66/ Sk 522 102

                   sind nicht vorhanden


 

 

Anlagen:       

 

Anlage 1 - Niederschrift Ortstermin 12.2.2014

Anlage 2 - Niederschrift Bürgerversammlung 09.10.2014

Anlage 3 - Präsentation Bürgerversammlung 09.10.2014

Anlage 4 - VAO Amt 32 vom 2.3.2012