Änderungen der Geschäftsordnung vom 25.09.2014
1. §
2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen vom 25.09.2014 wird wie
folgt gefasst:
„die Entscheidung über die Ablehnung, Niederlegung, Abberufung eines Ehrenamtes
(Art. 19 GO)“
2. In § 12 Nr. 5 der Geschäftsordnung werden die Worte „Vorsitz und 11 Mitglieder“ durch „Vorsitz und 10 Mitglieder“ ersetzt.
3. Die Anlage 1 der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat (Stand 07.11.2014, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Geschäftsordnung wird an die
aktuelle Rechtslage und die Beschlüsse der konstituierenden Sitzung am 5. Mai
2014 angepasst. Bei der Beschlussfassung der Geschäftsordnung
(GeschO) am 25. September 2014 wurden die im Antrag genannten Sachverhalte
nicht berücksichtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
1. In
§ 2 GeschO sind verschiedene dem Stadtrat kraft Gesetzes vorbehaltene Aufgaben
genannt. Unter Nr. 8 war bisher die Entscheidung über die Ablehnung, Niederlegung,
Abberufung eines Ehrenamtes aus
wichtigem Grund (Art. 19 Abs. 3 und
4 GO) genannt. Durch die Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
(GLkrWG) ist zwischenzeitlich ein wichtiger Grund für die Ablehnung von bestimmten
Ehrenämtern nicht mehr erforderlich. Zusätzlich wurde Art. 19 der
Gemeindeordnung geändert, Absatz 4 wurde gestrichen, Absatz 3 wurde inhaltlich
verändert. Durch die Beschlussfassung wird die Geschäftsordnung an die
rechtliche Situation angepasst.
2. In
der konstituierenden Sitzung am 5. Mai 2014 wurde beschlossen, dass sich der
Kultur- und Freizeitausschuss aus der Vorsitzenden und 10 Mitgliedern zusammensetzt.
Versehentlich wurde bei der Beschlussfassung am 25. September 2014 als
Mitgliederzahl 11 Mitglieder genannt.
3. Um Zuständigkeiten klarzustellen und Missverständnisse bei der Umsetzung auszuschließen wird Anlage 1 der Geschäftsordnung bei „Abmahnungen“ und „Einleitung von Disziplinarmaßnahmen“ geändert. Die Referatsbezeichnung von OBM/ZV wird ebenfalls richtiggestellt. Die Änderungen sind in der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage fett markiert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Stadtrat beschließt über die Änderungen der Geschäftsordnung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
500 € |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kst 130090/KTr 11110013/Sk 581101
sind nicht vorhanden
Anlage 1: Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen