Betreff
Geschäftsordnung 2014 für den Erlanger Stadtrat;
Änderungen der Geschäftsordnung vom 25.09.2014
Vorlage
13-2/043/2014
Aktenzeichen
OBM/13-2/2014
Art
Beschlussvorlage

 

1.    § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen vom 25.09.2014 wird wie folgt gefasst:
„die Entscheidung über die Ablehnung, Niederlegung, Abberufung eines Ehrenamtes
(Art. 19 GO)“

2.    In § 12 Nr. 5 der Geschäftsordnung werden die Worte „Vorsitz und 11 Mitglieder“ durch „Vorsitz und 10 Mitglieder“ ersetzt.

3.    Die Anlage 1 der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat (Stand 07.11.2014, Anlage 1) wird beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Geschäftsordnung wird an die aktuelle Rechtslage und die Beschlüsse der konstituierenden Sitzung am 5. Mai 2014 angepasst. Bei der Beschlussfassung der Geschäftsordnung
(GeschO) am 25. September 2014 wurden die im Antrag genannten Sachverhalte nicht berücksichtigt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.    In § 2 GeschO sind verschiedene dem Stadtrat kraft Gesetzes vorbehaltene Aufgaben genannt. Unter Nr. 8 war bisher die Entscheidung über die Ablehnung, Niederlegung, Abberufung eines Ehrenamtes aus wichtigem Grund (Art. 19 Abs. 3 und 4 GO) genannt. Durch die Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLkrWG) ist zwischenzeitlich ein wichtiger Grund für die Ablehnung von bestimmten Ehrenämtern nicht mehr erforderlich. Zusätzlich wurde Art. 19 der Gemeindeordnung geändert, Absatz 4 wurde gestrichen, Absatz 3 wurde inhaltlich verändert. Durch die Beschlussfassung wird die Geschäftsordnung an die rechtliche Situation angepasst.

2.    In der konstituierenden Sitzung am 5. Mai 2014 wurde beschlossen, dass sich der Kultur- und Freizeitausschuss aus der Vorsitzenden und 10 Mitgliedern zusammensetzt. Versehentlich wurde bei der Beschlussfassung am 25. September 2014 als Mitgliederzahl 11 Mitglieder genannt.

3.    Um Zuständigkeiten klarzustellen und Missverständnisse bei der Umsetzung auszuschließen wird Anlage 1 der Geschäftsordnung bei „Abmahnungen“ und „Einleitung von Disziplinarmaßnahmen“ geändert. Die Referatsbezeichnung von OBM/ZV wird ebenfalls richtiggestellt. Die Änderungen sind in der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage fett markiert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Stadtrat beschließt über die Änderungen der Geschäftsordnung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

500 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Budget auf Kst 130090/KTr 11110013/Sk 581101

                   sind nicht vorhanden


Anlage 1: Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen