Betreff
Ersatzbau für die Jugendsozialarbeit und Jugendlernstube am Anger - Sachstand und Grundstück
Vorlage
511/007/2014
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Ersatzbau für die Jugendlernstube und die Jugendsozialarbeit am Anger soll auf dem Grundstück Fl-Nr. 1966, Am Anger/ Ecke Hertleinstraße, errichtet werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit den beteiligten Ämtern und der GEWO-BAU zügig voran zu treiben

 

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Sachbericht:

      Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.10.2012 Bedarf für die beiden Einrichtungen nach DA-Bau 5.3 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dass vor Festlegung des Standorts eine umfassende Beteiligung der Träger und Initiativen der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit am Anger, insbesondere des Beatships Hl. Kreuz und der Angerinitiative, erfolgen soll. Der Beschluss für die Investitionsmittel erfolgte im Rahmen der Beschlussfassung für den Haushalt 2013.

      Nach dem StR-Beschluss vom 25.10.2012 erfolgte mit Unterstützung des Liegenschaftsamtes, der Stadtplanung und der GEWOBAU  eine intensive Suche nach einem geeigneten Grundstück im Stadtteil Anger. Es wurden mehrere Optionen geprüft, mit dem Ergebnis dass als geeignetes Grundstück das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1966 Am Anger/ Ecke Hertleinstraße als einzige Option übrig blieb.

Mit den oben genannten Trägern und Initiativen der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit am Anger fanden Telefonate sowie ein gemeinsames Gespräch statt. In dem Gespräch wurde von der Vertretung der Angerinitiative geäußert, dass sich die Angerinitiative durch die Planungen nicht so stark beeinträchtigt sieht, sie können mit dem vorgeschlagenen Grundstück leben, merkt aber an, dass eine Situierung jenseits der Äußeren Brucker Straße für den Stadtteil ideal wäre.
Die Trägervertreter des Beatships äußerten Befürchtungen, dass sich neue Räume in fußläufiger Entfernung auf die Besucherzahl des Beatships negativ auswirken könnten und plädierten für eine größere Entfernung zwischen dem Beatship und den Ersatzräumen. Nachdem die verschiedenen Optionen geprüft wurden und auch den beiden Trägern keine alternativen Grundstücke für den Stadtteil Anger bekannt sind, könnten eine noch engere Abstimmung zwischen den beiden Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und eine bessere Trennschärfe zwischen den Angeboten hilfreich sein.
In einem Telefonat Anfang Juni 2014 wurde der Trägervertreter des erzbischöflichen Jugendamtes über die aktuellen Überlegungen, nämlich auf dem vorgesehenen Grundstück o. g. Einrichtungen und Wohnbebauungen in einem Gebäude um zu setzten, informiert. Nach eigener Aussage sieht sich der Träger soweit an dem Vorgehen beteiligt und betonte, letztlich liege diese Entscheidung bei der Stadt Erlangen.

In mehreren Gesprächen mit der Verwaltung und der GEWOBAU wurde für die bauliche Umsetzung eine Mischung von Wohnbebauung und Einrichtungen in einem Haus der Vorzug gegeben. Hierzu wurde von der Verwaltung  eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die verschiedene Lösungsmodelle entwickelte. Es soll die Variante mit einer 3-geschossigen Bebauung und Tiefgarage, mit den Einrichtungen des Jugendamtes im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, Wohnungen im 2. und 3. Geschoss, weiterverfolgt werden (siehe Anlage 2). Das Architekturbüro, das die Machbarkeitsstudien erarbeitet hat, soll durch die GEWOBAU weiter beauftragt werden, um die Qualität sicher zu stellen. Es ist beabsichtigt, dass die GEWOBAU das gesamte Gebäude errichtet und die Stadt die Einrichtungen für das Jugendamt anmietet. Die konkrete Umsetzung hat in einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung und GEWOBAU zu erfolgen.
 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Angebote der offenen Jugendsozialarbeit und der Jugendlernstube am Anger.

 

1.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Schaffung von Ersatzräumen für diese Angebote der Jugendhilfe.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bauliche Umsetzung in Abstimmung mit der GEWOBAU und dem Gebäudemanagement.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1  Lageplan

Anlage 2  Auszug aus Machbarkeit Lernstube_B2