- Der Ersatzbau für die Jugendlernstube und die Jugendsozialarbeit am Anger soll auf dem Grundstück Fl-Nr. 1966, Am Anger/ Ecke Hertleinstraße, errichtet werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit den beteiligten Ämtern und der GEWO-BAU zügig voran zu treiben
.
Sachbericht:
Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.10.2012 Bedarf für die beiden
Einrichtungen nach DA-Bau 5.3 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt,
dass vor Festlegung des Standorts eine umfassende Beteiligung der Träger und
Initiativen der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit am Anger, insbesondere des
Beatships Hl. Kreuz und der Angerinitiative, erfolgen soll. Der Beschluss für
die Investitionsmittel erfolgte im Rahmen der Beschlussfassung für den Haushalt
2013.
Nach
dem StR-Beschluss vom 25.10.2012 erfolgte mit Unterstützung des Liegenschaftsamtes,
der Stadtplanung und der GEWOBAU eine
intensive Suche nach einem geeigneten Grundstück im Stadtteil Anger. Es wurden
mehrere Optionen geprüft, mit dem Ergebnis dass als geeignetes Grundstück das
Grundstück mit der Fl.-Nr. 1966 Am Anger/ Ecke Hertleinstraße als einzige Option
übrig blieb.
Mit
den oben genannten Trägern und Initiativen der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
am Anger fanden Telefonate sowie ein gemeinsames Gespräch statt. In dem
Gespräch wurde von der Vertretung der Angerinitiative geäußert, dass sich die
Angerinitiative durch die Planungen nicht so stark beeinträchtigt sieht, sie
können mit dem vorgeschlagenen Grundstück leben, merkt aber an, dass eine
Situierung jenseits der Äußeren Brucker Straße für den Stadtteil ideal wäre.
Die Trägervertreter des Beatships äußerten Befürchtungen, dass sich neue Räume
in fußläufiger Entfernung auf die Besucherzahl des Beatships negativ auswirken
könnten und plädierten für eine größere Entfernung zwischen dem Beatship und
den Ersatzräumen. Nachdem die verschiedenen Optionen geprüft wurden und auch
den beiden Trägern keine alternativen Grundstücke für den Stadtteil Anger
bekannt sind, könnten eine noch engere Abstimmung zwischen den beiden
Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und eine bessere Trennschärfe zwischen den
Angeboten hilfreich sein.
In einem Telefonat Anfang Juni 2014 wurde der Trägervertreter des
erzbischöflichen Jugendamtes über die aktuellen Überlegungen, nämlich auf dem
vorgesehenen Grundstück o. g. Einrichtungen und Wohnbebauungen in einem Gebäude
um zu setzten, informiert. Nach eigener Aussage sieht sich der Träger soweit an
dem Vorgehen beteiligt und betonte, letztlich liege diese Entscheidung bei der
Stadt Erlangen.
In mehreren
Gesprächen mit der Verwaltung und der GEWOBAU wurde für die bauliche Umsetzung
eine Mischung von Wohnbebauung und Einrichtungen in einem Haus der Vorzug
gegeben. Hierzu wurde von der Verwaltung
eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die verschiedene Lösungsmodelle
entwickelte. Es soll die Variante mit einer 3-geschossigen Bebauung und Tiefgarage,
mit den Einrichtungen des Jugendamtes im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss,
Wohnungen im 2. und 3. Geschoss, weiterverfolgt werden (siehe Anlage 2). Das
Architekturbüro, das die Machbarkeitsstudien erarbeitet hat, soll durch die
GEWOBAU weiter beauftragt werden, um die Qualität sicher zu stellen. Es ist
beabsichtigt, dass die GEWOBAU das gesamte Gebäude errichtet und die Stadt die
Einrichtungen für das Jugendamt anmietet. Die konkrete Umsetzung hat in einer
Arbeitsgruppe aus Verwaltung und GEWOBAU zu erfolgen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung der Angebote der offenen Jugendsozialarbeit und der Jugendlernstube am Anger.
1. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Schaffung von Ersatzräumen für diese Angebote der Jugendhilfe.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bauliche Umsetzung in Abstimmung mit der GEWOBAU und dem Gebäudemanagement.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Auszug aus Machbarkeit Lernstube_B2