Die Förderung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen wird nach der Neuregelung des Art. 27 BayKiBiG ab 01.11.2014 von bisher zwei Drittel auf zukünftig 80 % der zuweisungsfähigen Kosten erhöht. Es werden keine Überhangkosten übernommen.
Eine positive Begutachtung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss steht dabei unter dem Vorbehalt einer ebenfalls positiven Begutachtung im Jugendhilfeausschuss.
Die schriftliche Anfrage der Erlanger Linke 13-2/021/2014 zur 80% Förderung beim Bau von Kindertagesstätten ist damit beantwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einheitliche, gleichberechtigte Investitionskostenförderung aller freigemeinnützigen und sonstigen Träger
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In Art. 27 BayKiBiG a. F. war
bis 31.12.2012 geregelt, dass Gemeinden,
welche Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, bei
Kindertageseinrichtungen Dritter einen Baukostenzuschuss von zwei Dritteln der
zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten müssen. Hierauf wurde
ein staatlicher Zuschuss in Höhe von durchschnittlich 35 v. H. an die Kommune
geleistet.
Seit 01.01.2013 obliegt es mit der Deregulierung des Art. 27 BayKiBiG
den Kommunen, in welcher Höhe ein Baukostenzuschuss zu den zuweisungsfähigen
Kosten geleistet wird (maximal jedoch der Kostenhöchstwert). Der staatliche
Anteil bemisst sich an diesem Zuschuss und wurde in Höhe von durchschnittlich 35 v. H. an die
Kommune geleistet.
Bezug nehmend auf den Stadtratsbeschluss
vom 27.06.2013 Vorl.Nr.512/097/2013 wurde die
bisherige Regelung zunächst
beibehalten, gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt,
Gespräche mit den freien Trägern zu
führen, um ggf. den Bedarf für eine Nachjustierung zu
eruieren.
Am 18.02.2014 wurden
entsprechende Gespräche in der Planungsgruppe geführt.
Als Ergebnis wird eine Erhöhung des Baukostenzuschusses auf 80 % der
zuweisungsfähigen Kosten befürwortet. Darüber hinaus werden durch die Stadt
Erlangen keine weiteren Überhangkosten als freiwillige Leistung bezuschusst.
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass der zu leistende Eigenanteil von
einem Drittel der zuweisungsfähigen Kosten sowie die Differenz zwischen zuweisungsfähigen Kosten und
Gesamtkosten einer Maßnahme für die Träger immer eine hohe finanzielle
Belastung und Herausforderung darstellen. Bei der Betrachtung der jüngsten
Baumaßnahmen nach FAG (Sanierung von Kindergärten) zeigt sich, dass der
Trägeranteil bezogen auf die Gesamtkosten je nach Größe des Projekts zwischen
37 und 48% (und somit zwischen 567.000 und 734.000 €) lag. Die freien Träger
kamen dadurch zum Teil an den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit. Deswegen
wurde in der Vergangenheit von den Trägern immer wieder gefordert, dass sich
die Stadt Erlangen durch einen freiwilligen Zuschuss an den Überhangkosten
beteiligt, da in der Regel keine weiteren Alternativen für die Refinanzierung
dieser Kosten für Freie Träger, welche wichtige Aufgaben der öffentlichen
Jugendhilfe übernehmen, existieren. Auch in der interreligiösen Runde vom 27.11.2013 wurde die
Investitionskostenförderung
thematisiert. Von den daran teilnehmenden freien Trägern wurde
übereinstimmend erklärt, dass die finanzielle Belastung der Träger stetig
steigt und daher der Förderspielraum der Stadt Erlangen nach oben ausgenutzt
werden sollte. Zudem wird von den Trägern gewünscht, dass sich die Kommune darüber hinaus an den Mehrkosten durch verzögerte Bauzeit,
Übernahme von Hochwasserschutz, Umgestaltungen von Außenanlagen etc. beteiligt.
Mit Schreiben vom 06.06.2014 bzw. 11.06.2014 haben die freien Träger
nochmals explizit um Unterstützung im Hinblick auf die künftige
Investitionsförderung gebeten. Nur durch Anhebung des Fördersatzes kann aus
Sicht der freien Träger der anerkannt hohe qualitative und quantitative Stand
der Kindertagesbetreuung in der Stadt Erlangen gewährleistet werden.
Zudem war es der Stadt Erlangen nur durch die Unterstützung der freien Träger
möglich, das angestrebte Ziel von einer 50 %igen Versorgungsquote im
Krippenbereich zu erreichen. In diesem Zeitraum wurden deshalb notwendige
Generalsanierungen bestehender Kindertageseinrichtungen zurückgestellt.
Durch die Erhöhung des kommunalen Baukostenzuschusses auf 80 % wird die Gesamtfinanzierung der einzelnen Maßnahme aufgrund des erhöhten Zuschusses für den Träger kalkulierbarer und leichter finanzierbar. Eine Diskussion um die Beteiligung an Überhangkosten entfällt damit, da die 80%-Regelung dem Gleichbehandlungsgrundsatz am besten Rechnung trägt. Alle Träger erhalten anteilsmäßig die gleiche Förderung und keine weiteren freiwilligen Leistungen.
Die für die Stadt Erlangen aufgrund der Erhöhung anfallenden Mehrkosten werden teilweise durch die Regierung von Mittelfranken aufgefangen, da sich die staatliche Förderung nach der Höhe der kommunalen Zuwendung richtet. Außerdem wurde der staatliche Fördersatz zwischenzeitlich von 35 % auf 40 % erhöht. Eine entsprechende Beispielrechnung findet sich im Anhang.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im praktischen Vollzug erhöhen
sich die erforderlichen Mittel jeder Einzelmaßnahme.
Freiwillige Leistungen für nicht zuweisungsfähige Kosten innerhalb einer
Maßnahme entfallen künftig.
Bedarfseinschätzung
Aufgrund der hohen Versorgungsquoten bzgl. Krippen, KiGa- und
Hortplätzen in der Stadt Erlangen ist nicht davon auszugehen, dass in den
nächsten Jahren die Notwendigkeit gegeben ist, in Erlangen neue
Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Vielmehr müssen längst notwendige
Generalsanierungen vorgenommen werden, im Rahmen derer es zu einzelnen
Platzverschiebungen kommen kann. Die Einschätzung der Jugendhilfeplanung hierzu
ist gesondert im Anhang dargestellt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Schreiben des Kirchengemeindeamts Erlangen
Zusammenfassung Kostendarstellung
Ergänzender Vermerk
Stellungnahme Jugendhilfeplanung