Die Förderung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen wird nach der Neuregelung des Art. 27 BayKiBiG ab 01.09.2014 von bisher zwei Drittel auf zukünftig 80 % der zuweisungsfähigen Kosten erhöht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einheitliche, gleichberechtigte Investitionskostenförderung aller freigemeinnützigen und sonstigen Träger
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In Art. 27 BayKiBiG a. F. war
bis 31.12.2012 geregelt, dass Gemeinden,
welche Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, bei
Kindertageseinrichtungen Dritter einen Baukostenzuschuss von zwei Dritteln der
zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten müssen. Hierauf wurde
ein staatlicher Zuschuss in Höhe von durchschnittlich 35 v. H. an die Kommune
geleistet.
Seit 01.01.2013 obliegt es mit der Deregulierung des Art. 27 BayKiBiG
den Kommunen, in welcher Höhe ein Baukostenzuschuss zu den zuweisungsfähigen
Kosten geleistet wird (maximal jedoch der Kostenhöchstwert). Der staatliche
Anteil bemisst sich an diesem Zuschuss und wird
in Höhe von durchschnittlich 35 v. H. an die Kommune geleistet.
Bezug nehmend auf den Stadtratsbeschluss
vom 27.06.2013 Vorl.Nr.512/097/2013 wurde die
bisherige Regelung zunächst
beibehalten, gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt,
Gespräche mit den freien Trägern zu
führen, um ggf. den Bedarf für eine Nachjustierung zu
eruieren.
Am 18.02.2014 wurden
entsprechende Gespräche in der Planungsgruppe geführt.
Als Ergebnis wird eine Erhöhung des Baukostenzuschusses auf 80 % der
zuweisungsfähigen Kosten befürwortet. Darüber hinaus werden durch die Stadt
Erlangen keine weiteren Überhangkosten als freiwillige Leistung bezuschusst.
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass der zu leistende Eigenanteil von
einem Drittel der zuweisungsfähigen Kosten sowie die Differenz zwischen zuweisungsfähigen Kosten und
Gesamtkosten einer Maßnahme für die Träger immer eine hohe finanzielle
Belastung und Herausforderung darstellen. Die freien Träger kamen dadurch zum
Teil an den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit. Dadurch wurde in der
Vergangenheit von den Trägern immer wieder gefordert, dass sich die Stadt
Erlangen durch einen freiwilligen Zuschuss an den Überhangkosten beteiligt.
Auch in der interreligiösen Runde vom
27.11.2013 wurde die Investitionskostenförderung thematisiert. Von den daran teilnehmenden
freien Trägern wurde übereinstimmend erklärt, dass die finanzielle Belastung
der Träger stetig steigt und daher der Förderspielraum der Stadt Erlangen nach
oben ausgenutzt werden sollte. Zudem wird von den Trägern gewünscht, dass sich die Kommune darüber hinaus an den Mehrkosten durch verzögerte Bauzeit,
Übernahme von Hochwasserschutz, Umgestaltungen von Außenanlagen etc. beteiligt.
Durch die Erhöhung des kommunalen Baukostenzuschusses auf 80 % wird die Gesamtfinanzierung der einzelnen Maßnahme aufgrund des erhöhten Zuschusses für den Träger kalkulierbarer und leichter finanzierbar. Eine Beteiligung an den Überhangkosten sollte aus Sicht der Verwaltung entfallen, da diese Regelung dem Gleichbehandlungsgrundsatz am besten Rechnung trägt. Alle Träger erhalten anteilsmäßig die gleiche Förderung und keine weiteren freiwilligen Leistungen. Eine häufig geforderte und oft schwierige „Nachverhandlung“ kann dadurch entfallen.
Die für die Stadt Erlangen aufgrund der Erhöhung anfallenden Mehrkosten werden teilweise durch die Regierung von Mittelfranken aufgefangen, da sich die staatliche Förderung nach der Höhe der kommunalen Zuwendung richtet. Außerdem wurde der staatliche Fördersatz zwischenzeitlich von 35 % auf 40 % erhöht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im praktischen Vollzug erhöhen
sich die erforderlichen Mittel jeder Einzelmaßnahme.
Freiwillige Leistungen für Maßnahmen nach dem FAG entfallen künftig.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: