In der Henri-Dunant-Straße ist entsprechend der Anlage ein Fußgängerüberweg zu errichten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Queren der Henri-Dunant-Straße.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Errichtung eines Fußgängerüberweges.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Mit
Schreiben vom 5.12.2013 beantragt die AREVA GmbH die Errichtung eines FGÜ in
der Henri-Dunant-Straße. Begründet wird der Antrag mit Erhöhung der Sicherheit
insbesondere für die AREVA-Mitarbeiter, die im dortigen Bereich über den ganzen
Tag verteilt die Henri-Dunant-Straße queren.
Rechtliche Beurteilung
Auf
Grund der morgendlichen und abendlichen Verhältnisse zwischen querenden Personen
und dem Kraftfahrzeugverkehr ist laut den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen die Errichtung eines FGÜ möglich, auch sind
die anderen Voraussetzungen der maßgeblichen Richtlinie erfüllt.
Nach dem Verursacherprinzip hat die AREVA GmbH als Antragsteller sowohl die Investitionskosten (ca. 25.000 Euro) als auch die Erhaltungskosten für die laufende Unterhaltung, den Betrieb und die Erneuerung zu tragen. Bei einer anzunehmenden Nutzungsdauer von 30 Jahren führen diese nach der geltenden Verordnung zur Berechnung von Ablösungsverträgen (Ablöserichtlinie) zu kapitalisierten Erhaltungskosten in Höhe von ca. 10.000 Euro. Entsprechende Kostenübernahmeerklärungen liegen dem Straßenbaulastträger bereits vor.
Resümee
Die Verwaltung und Polizei kommen übereinstimmend zum Ergebnis, dass keine
Sicherheitsbedenken durch den FGÜ zu erwarten sind und der FGÜ zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs - insbesondere für die Mitarbeiter der
AREVA GmbH - beitragen wird.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da die AREVA GmbH die Kostenübernahme erklärt hat.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Plan FGÜ