Betreff
Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Henri-Dunant-Straße
Vorlage
321/005/2014
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

In der Henri-Dunant-Straße ist entsprechend der Anlage ein Fußgängerüberweg zu errichten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Queren der Henri-Dunant-Straße.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Errichtung eines Fußgängerüberweges.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 5.12.2013 beantragt die AREVA GmbH die Errichtung eines FGÜ in der Henri-Dunant-Straße. Begründet wird der Antrag mit Erhöhung der Sicherheit insbesondere für die AREVA-Mitarbeiter, die im dortigen Bereich über den ganzen Tag verteilt die Henri-Dunant-Straße queren.

Rechtliche Beurteilung

Auf Grund der morgendlichen und abendlichen Verhältnisse zwischen querenden Personen und dem Kraftfahrzeugverkehr ist laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen die Errichtung eines FGÜ möglich, auch sind die anderen Voraussetzungen der maßgeblichen Richtlinie erfüllt.

Nach dem Verursacherprinzip hat die AREVA GmbH als Antragsteller sowohl die Investitionskosten (ca. 25.000 Euro) als auch die Erhaltungskosten für die laufende Unterhaltung, den Betrieb und die Erneuerung zu tragen. Bei einer anzunehmenden Nutzungsdauer von 30 Jahren führen diese nach der geltenden Verordnung zur Berechnung von Ablösungsverträgen (Ablöserichtlinie) zu kapitalisierten Erhaltungskosten in Höhe von ca. 10.000 Euro. Entsprechende Kostenübernahmeerklärungen liegen dem Straßenbaulastträger bereits vor.


Resümee

Die Verwaltung und Polizei kommen übereinstimmend zum Ergebnis, dass keine Sicherheitsbedenken durch den FGÜ zu erwarten sind und der FGÜ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs - insbesondere für die Mitarbeiter der AREVA GmbH - beitragen wird.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt, da die AREVA GmbH die Kostenübernahme erklärt hat.

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Plan FGÜ