Betreff
Baukunstbeirat der Stadt Erlangen – Satzungsaufhebung / Satzungserlaß
Vorlage
30-R/001/2014/1
Aktenzeichen
III/30 und VI/61
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Satzung für den Baukunstbeirat der Stadt Erlangen (Entwurf vom 14.05.2014, Anlage 1) wird beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Satzung des Baukunstbeirates Erlangen soll an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Vergleich zur bisherigen Satzung werden folgende Punkte verändert (s.a. Anlage 2):

- Aufgabendefinition wird präzisiert und erweitert

- Berufung der Mitglieder aufgrund fachlicher Qualifikation

- Dauer der Mitgliedschaft im BKB / Wiederwahl

- Aufwandsentschädigung für BKB-Gutachten

- Teilnahme des Stadtheimatpflegers (Anpassung an die Stadtheimatpflegersatzung)

- Öffentlichkeit / Nicht-Öffentlichkeit der BKB-Sitzung

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung besteht eine angemessene und an die aktuellen Erfordernisse angepasste Grundlage für die weitere erfolgreiche Arbeit des Baukunstbeirates Erlangen.

 

Der UVPA hat in seiner Sitzung am 13.05.2014 den ursprünglichen Satzungsentwurf  vom 16.04.2014 vorberaten und die Satzung mit der Maßgabe begutachtet, § 2 Abs. 2 der Satzung dahingehend zu ändern, dass die vom Stadtrat benannten Personen regelmäßig maximal 6 Jahre Mitglieder des Baukunstbeirates sein sollen und nur in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Mitgliedschaft möglich ist. Im beigefügten Entwurf vom 14.05.2014 ist diese Maßgabe bereits berücksichtigt.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.400

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1 – Satzung für den Baukunstbeirat der Stadt Erlangen – Entwurf vom 14.05.2014

Anlage 2 – Synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung