Betreff
Baukunstbeirat der Stadt Erlangen – Satzungsaufhebung / Satzungserlaß
Vorlage
30-R/001/2014
Aktenzeichen
III/30 und VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Satzung für den Baukunstbeirat der Stadt Erlangen (Entwurf vom 16.04.2014, Anlage 1) wird beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Satzung des Baukunstbeirates Erlangen soll an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Vergleich zur bisherigen Satzung werden folgende Punkte verändert (s.a. Anlage 2):

- Aufgabendefinition wird präzisiert und erweitert

- Berufung der Mitglieder aufgrund fachlicher Qualifikation

- Dauer der Mitgliedschaft im BKB / Wiederwahl

- Aufwandsentschädigung für BKB-Gutachten

- Teilnahme des Stadtheimatpflegers (Anpassung an die Stadtheimatpflegersatzung)

- Öffentlichkeit / Nicht-Öffentlichkeit der BKB-Sitzung

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung besteht eine angemessene und an die aktuellen Erfordernisse angepasste Grundlage für die weitere erfolgreiche Arbeit des Baukunstbeirates Erlangen.

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.400

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Satzung für den Baukunstbeirat der Stadt Erlangen – Entwurf vom 16.04.2014

Anlage 2 – Synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung