Die Satzung für den Baukunstbeirat der Stadt Erlangen (Entwurf vom 16.04.2014, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Satzung des Baukunstbeirates Erlangen soll an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Vergleich zur bisherigen Satzung werden folgende Punkte verändert (s.a. Anlage 2):
- Aufgabendefinition wird präzisiert und erweitert
- Berufung der Mitglieder aufgrund fachlicher Qualifikation
- Dauer der Mitgliedschaft im BKB / Wiederwahl
- Aufwandsentschädigung für BKB-Gutachten
- Teilnahme des Stadtheimatpflegers (Anpassung an die Stadtheimatpflegersatzung)
- Öffentlichkeit / Nicht-Öffentlichkeit der BKB-Sitzung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung besteht eine angemessene und an die aktuellen Erfordernisse angepasste Grundlage für die weitere erfolgreiche Arbeit des Baukunstbeirates Erlangen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.400
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Satzung für den Baukunstbeirat der Stadt Erlangen – Entwurf vom 16.04.2014
Anlage 2 – Synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung