Für die Dauer der Wahlzeit des Oberbürgermeisters von 2014 bis 2020 werden als weitere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter benannt:
1. die oder der Vorsitzende der CSU-Fraktion
2. die oder der Vorsitzende der SPD-Fraktion
3. die oder der Vorsitzende der Fraktion Grüne Liste
4. die oder der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion
5. die oder der Vorsitzende der ödp/FWG-Ausschussgemeinschaft
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters für die Wahlzeit 2014 bis 2020 wird geregelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 5. Mai 2014 wird die Vertretung des Oberbürgermeisters geregelt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) vertreten die weiteren Bürgermeister den Oberbürgermeister im Fall der Verhinderung in ihrer Reihenfolge. Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Gemeinderat aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO).
Entsprechend der bisherigen Praxis wird vorgeschlagen, die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften in der Reihenfolge der Fraktionsstärke zu bestellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden